IASB veröffentlicht vorgeschlagene Änderungen an IAS 8 in Bezug auf Agendaentscheidungen

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27.03.2018

Der International Accounting Standards Board (IASB) hat einen Entwurf 'Änderungen von Rechnungslegungsmethoden (Vorgeschlagene Änderungen an IAS 8)' herausgegeben, in dem es insbesondere um Änderungen von Rechnungslegungsmethoden geht, die aus Agendaentscheidungen des IFRS Interpretations Committees resultieren. Stellungnahmen werden bis zum 27. Juli 2018 erbeten.

 

Hintergrund

Bei Anwendung von IAS 8 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Änderungen von Schätzungen und Fehler ändert ein Unternehmen eine Bilanzierungs- und Bewertungsmethode nur dann, wenn die Änderung durch einen IFRS vorgeschrieben ist oder dazu führt, dass die den Abschlussadressaten zur Verfügung gestellten Informationen entscheidungsnützlicher sind. Ein häufiger Grund, warum ein Unternehmen freiwillig eine Bilanzierungs- und Bewertungsmethode ändert, ist jedoch die Berücksichtigung von nicht verbindlichen Erläuterungen, die in den vom IFRS Interpretations Committee veröffentlichten Agendaentscheidungen enthalten sind.

Um freiwillige Änderungen der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, die sich aus Agendaentscheidungen ergeben, zu erleichtern, beabsichtigt der Board, IAS 8 zu ändern, um die Undurchführbarkeitsschwelle für die retrospektive Anwendung solcher Änderungen zu senken.

 

Vorgeschlagene Änderungen

Die Änderungen im Entwurf ED/2018/1 Änderungen von Rechnungslegungsmethoden (Vorgeschlagene Änderungen an IAS 8) sind auf eine Kosten-Nutzen-Analyse ausgerichtet:

  • Wenn ein Unternehmen freiwillig eine Rechnungslegungsmethode aufgrund einer Agendaentscheidung des IFRS Interpretations Committee ändert, führt es eine Kosten-Nutzen-Beurteilung durch: Wenn die Kosten des Unternehmens für die Ermittlung der periodenspezifischen Effekte oder der kumulierten Auswirkung der Änderung den erwarteten Nutzen für die Abschlussadressaten übersteigen, muss die neue Rechnungslegungsmethode nicht rückwirkend angewendet werden.
  • Der IASB schlägt ergänzend vor, für die Kosten-Nutzen-Beurteilung entsprechende Anwendungsleitlinien in den Standard aufzunehmen.

 

Zeitpunkt des Inkrafttretens

Im Entwurf ist kein vorgeschlagener Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderungen enthalten, weil der IASB darüber erst während der erneuten Erörterungen entscheiden will.

 

Weiterführende Informationen

Ergänzende Informationen stehen Ihnen auf der Internetseite des IASB und auf IAS Plus zur Verfügung:

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