Übernahme der Änderungen an IFRS 9 in europäisches Recht

  • Europäische Union - neu Image

26.03.2018

Die Europäische Union hat 'Vorfälligkeitsregelungen mit negativer Ausgleichsleistung (Änderungen an IFRS 9)' für die Anwendung in Europa übernommen.

Die Änderungen, die der IASB im Oktober 2017 herausgegeben hat, adressieren Bedenken in Bezug darauf, wie bestimmte finanzielle Finanzinstrumente mit Vorfälligkeitsregelungen nach IFRS 9 Finanzinstrumente klassifiziert werden.

Der Zeitpunkt des Inkrafttretens in der EU entspricht dem des IASB (1. Januar 2019), also ein Jahr nach dem Inkrafttreten von IFRS 9 in seiner jetzigen Fassung. Eine vorzeitige Anwendung ist gestattet, sodass Unternehmen die Änderung gemeinsam mit IFRS 9 anwenden können, wenn sie dies wollen.

Die Verordnung zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1126/2008 betreffend die Übernahme bestimmter internationaler Rechnungslegungsstandards in Übereinstimmung mit der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates wurde im Amtsblatt vom 26. März 2018 veröffentlicht.

Vor dem Hintergrund der Übernahme haben wir auch unsere Übersicht aktualisiert, der Sie entnehmen können, welche Verlautbarungen des IASB in der laufenden Rechnungslegungsperiode zu berücksichtigen und welche als neu gemäß IAS 8 anzugeben sind. Auch EFRAG hat den Bericht zum Stand der Übernahme in der EU aktualisiert, um widerzuspiegeln, dass die Verlautbarung für die Anwendung in Europa übernommen wurde.

Correction list for hyphenation

These words serve as exceptions. Once entered, they are only hyphenated at the specified hyphenation points. Each word should be on a separate line.