Auch deutsche Familienunternehmen positionieren sich gegen mögliche Änderungen der IFRS bei der Übernahme für die Anwendung in der EU
10.03.2018
Von den Stellungnahmen, die bei der EU-Kommission zu deren Fahrplan für eine Evaluation der öffentlichen Unternehmensberichterstattung eingegangen sind, greifen nur zwei die Ankündigung auf, dass die Möglichkeit geprüft werden soll, ob die IFRS im Rahmen der Übernahme für die Anwendung in der EU europäischen Bedürfnissen angepasst werden können sollten. Beide Stellungnahmen kommen aus Deutschland.
Wie bereits berichtet, lehnt das DRSC solche Eingriffe kategorisch ab, da dadurch das Ziel weltweit einheitlicher Rechnungslegungsstandards gefährdet und am Ende obsolet würde.
Auch die Vereinigung zur Mitwirkung an der Entwicklung des Bilanzrechts für Familiengesellschaften e.V. (VMEBF), die ca. 70 deutsche Familienunternehmen vertritt, warnt eindringlich davor, internationale Vergleichbarkeit aufzugeben. In ihrem Schreiben an die EU-Kommission heißt es:
Ein Teil unserer Mitgliedsunternehmen wendet seit vielen Jahren die IFRS im Rahmen ihrer Finanzberichterstattung auf Konzernebene – z.T. freiwillig – an. Dabei wird die weltweite Vergleichbarkeit von IFRS-Abschlüssen als klarer Vorteil der IFRS-Anwendung in internationalen Konzernen angesehen. Eine potenzielle Öffnung der IAS-Verordnung wäre diesem Umstand in höchstem Maße abträglich, da damit die Umsetzung europäischer oder gar nationaler „Carve-Ins“ oder „Carve-Outs“ möglich und in der Folge die internationale Vergleichbarkeit massiv gefährdet wäre.
Die vollständige Stellungnahme steht Ihnen auf der Internetseite der EU-Kommission zur Verfügung.