März

Rückmeldungen zum EFRAG-Diskussionspapier zur Werthaltigkeitsprüfung von Geschäfts- oder Firmenwerten

14.03.2018

Im Zusammenhang mit der Überprüfung nach der Einführung von IFRS 3 hat die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) einige Untersuchungen zur Werthaltigkeitsprüfung von Geschäfts- oder Firmenwerten durchgeführt, um zu eruieren, wie die Anwendung und Wirksamkeit verbessert und die Komplexität verringert werden können. Ein entsprechendes Diskussionspapier wurde im Juni 2017 veröffentlicht.

EFRAG hat jetzt eine Zusammenfassung der auf das Diskussionspapier erhaltenen Rückmeldungen erstellt. Viele Anwender waren der Ansicht, dass der Werthaltigkeitstest für Geschäfts- oder Firmenwerte in bestimmten Bereichen verbessert werden kann. Allerdings wurde auch eine strenge Kosten-Nutzen-Analyse jeglicher möglicher Änderungen gefordert.

Generell begrüßten viele Adressaten die Bemühungen der EFRAG, die Debatte über mögliche Verbesserungen des Werthaltigkeitstests voranzubringen. Auch die Einbindung der europäischen Öffentlichkeit in den frühen Phasen der Forschungsarbeiten des IASB wurde ausdrücklich begrüßt.

Über die Presseerklärung auf der Internetseite von EFRAG haben Sie auch Zugang zur Zusammenfassung der Rückmeldungen.

Rotes Buch 2018 ist erschienen

13.03.2018

Die IFRS-Stiftung hat bekanntgegeben, dass die jährliche Publikation, die bisher als 'Rotes Buch' bekannt war, jetzt verfügbar ist.

Das frühere Rote Buch (die Farbe bleibt unverändert) enthält weiterhin alle Verlautbarungen, die bis zum 1. Januar 2018 vom IASB herausgegeben wurden. Daraus leitet sich auch der neue Name des Buchs Issued IFRS Standards 2018 ab.

Die neue Ausgabe weist folgende Ergänzungen gegenüber dem Roten Buch 2017 auf: IFRS 17, Änderungen an IFRS 9 und IAS 28, jährliche Verbesserungen 2015-2017, IFRIC 23 und das neue Leitliniendokument zu Wesentlichkeit.

Wie beim blauen Buch soll auch eine annotierte Fassung von Issued IFRS Standards 2018 erscheinen, die um zusätzliche Annotationen und erläuternde Beispiele ergänzt ist. Diese soll im April 2018 verfügbar sein.

eIFRS- und Vollabonnenten haben jetzt Zugriff auf die elektronischen Dateien über die eIFRS-Seite. Alternativ kann die Publikation auch über den Web Shop des IASB erworben werden. Der Preis für die Ausgabe 2018 beträgt £78 plus Portokosten.

Ankündigung einer IFRS-Konferenz in Frankfurt

12.03.2018

Die IFRS-Stiftung hat bekanntgegeben, dass die diesjährige europäische IFRS-Konferenz am 28. und 29. Juni 2018 in Frankfurt am Main stattfinden wird.

Folgende Details der Agenda sind bisher bekannt:

Tag 1

  • Ansprache des IASB-Vorsitzenden
  • Rede des CFO von SAP
  • Aktuelles zu den Arbeiten des IASB
    • Große Standards (einschließlich Versicherungen und preisregulierten Geschäftsvorfällen)
    • Forschungsprojekte
    • Die Bedeutung von Angaben
  • Einzelgruppensitzungen:
    • Umsetzung und Anwendung der Standards
    • IFRS-Taxonomie
    • Umsetzung von IFRS 16 Leasingverhältnisse — Angaben
    • Primäre Abschlussbestandteile
    • Allgemeinere Unternehmensberichterstattung

Tag 2

  • Podiumsdiskussion — Ermessensentscheidungen und Schätzungen
  • Rahmenkonzept auf einen Blick
  • Podiumsdiskussion — Technologie und ihre Auswirkungen auf die Rechnungslegung
  • Einzelgruppensitzungen:
    • Umsetzung und Anwendung der Standards (Wiederholung vom Vortag)
    • Finanzinstrumente mit Eigenschaften von Eigenkapital
    • IFRS 17 Versicherungsverträge — Umsetzung: Aktuelle Themen
    • Angewendetes Rahmenkonzept
  • Fragen und Antworten mit IASB-Mitgliedern und Stab

Vor der Konferenz werden außerdem vier Workshops angeboten:

  • IFRS-Workshop speziell für Anleger
  • Einführung in neue IFRS
  • Auswirkungen von IFRS 17 Versicherungsverträge  
  • Angaben aussagevoller gestalten

Weiterführende Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie auf der Konferenzwebseite

Tagesordnung für die Märzsitzung des IASB

12.03.2018

Der IASB wird am 21. und 22. März 2018 zu seiner allmonatlichen Sitzung in London zusammenkommen. Auf der Tagesordnung stehen sieben Themen, wobei den Themen Angabeninitiative - Angabeprinzipien und preisregulierte Geschäftsvorfälle am meisten Diskussionszeit eingeräumt werden soll.

Der Board wird die folgenden Themen erörtern:

  • Angabeninitiative: Angabeprinzipien
  • Dynamisches Risikomanagement
  • Preisregulierte Geschäftsvorfälle
  • Änderungen an IFRS 8 als Ergebnis der Überprüfung nach der Einführung
  • Überprüfung nach der Einführung von IFRS 13
  • Projekt zur Überarbeitung des Leitliniendokuments zur Lageberichterstattung (Unterrichtseinheit)
  • Änderungen von Rechnungslegungsmethoden und rechnungslegungsbezogenen Schätzungen

Die vollständige Tagesordnung für die Sitzung finden Sie hier; wir werden sie sobald verfügbar um unserer Zusammenfassungen der Agendapapiere vor der Sitzung und später um unsere Sitzungsmitschriften ergänzen.

Nutzung von Rechnungslegungsstandards zur Erfüllung der Empfehlungen der TCFD

12.03.2018

Der Rat für Standards zu Umweltangaben (Climate Disclosure Standards Board, CDSB) hat 'Uncharted waters: How can companies use financial accounting standards to deliver on the TCFD's recommendations?' herausgegeben. In der Publikation wird der Frage nachgegangen, wie Unternehmen bestehende internationale Rechnungslegungsstandards bei der Umsetzung der Empfehlungen der Task Force on Climate-related Financial Disclosures (TCFD) des Finanzstabilitätsrats (FSR) anwenden können. Sie erscheint zu einem Zeitpunkt, zu dem Europäische Kommission die Überprüfung der bestehenden IFRS fordert, um deren potenzielle Auswirkungen auf nachhaltige Investitionen zu bewerten.

in dem Papier werden die endgültigen Empfehlungen der TCFD zu zukunftsorientierten klimabezogenen Finanzangaben zusammengefasst, Rechnungslegungsstandards und andere gängige Berichtsmaterialien, die Unternehmen dabei unterstützen könnten, auf verschiedene Aspekte der TCFD-Empfehlungen zu reagieren, identifiziert, und es wird erörtert, was noch getan werden muss und wie die Kernelemente der TCFD und die empfohlenen Angaben an bestehende Rechnungslegungsstandards und -materialien angepasst werden können. Das Papier konzentriert sich auf IFRS 7, IFRS 9, IFRS 15, IFRS 17 und IAS 36 und IAS 37 und untersucht einige der wichtigsten Punkte, die auf traditionelle Finanzinstrumente angewendet werden, und wie sie Unternehmen dabei helfen können, klimabezogene Risiken und Chancen in ihren allgemeinen Berichten offenzulegen.

Zugang zum englischsprachigen Bericht haben Sie auf der Internetseite des CDSB.

Auch deutsche Familienunternehmen positionieren sich gegen mögliche Änderungen der IFRS bei der Übernahme für die Anwendung in der EU

10.03.2018

Von den Stellungnahmen, die bei der EU-Kommission zu deren Fahrplan für eine Evaluation der öffentlichen Unternehmensberichterstattung eingegangen sind, greifen nur zwei die Ankündigung auf, dass die Möglichkeit geprüft werden soll, ob die IFRS im Rahmen der Übernahme für die Anwendung in der EU europäischen Bedürfnissen angepasst werden können sollten. Beide Stellungnahmen kommen aus Deutschland.

Wie bereits berichtet, lehnt das DRSC solche Eingriffe kategorisch ab, da dadurch das Ziel weltweit einheitlicher Rechnungslegungsstandards gefährdet und am Ende obsolet würde.

Auch die Vereinigung zur Mitwirkung an der Entwicklung des Bilanzrechts für Familiengesellschaften e.V. (VMEBF), die ca. 70 deutsche Familienunternehmen vertritt, warnt eindringlich davor, internationale Vergleichbarkeit aufzugeben. In ihrem Schreiben an die EU-Kommission heißt es:

Ein Teil unserer Mitgliedsunternehmen wendet seit vielen Jahren die IFRS im Rahmen ihrer Finanzberichterstattung auf Konzernebene – z.T. freiwillig – an. Dabei wird die weltweite Vergleichbarkeit von IFRS-Abschlüssen als klarer Vorteil der IFRS-Anwendung in internationalen Konzernen angesehen. Eine potenzielle Öffnung der IAS-Verordnung wäre diesem Umstand in höchstem Maße abträglich, da damit die Umsetzung europäischer oder gar nationaler „Carve-Ins“ oder „Carve-Outs“ möglich und in der Folge die internationale Vergleichbarkeit massiv gefährdet wäre.

Die vollständige Stellungnahme steht Ihnen auf der Internetseite der EU-Kommission zur Verfügung.

IASB will Beratungsgruppe für die Überarbeitung des Leitliniendokuments zur Lageberichterstattung einrichten

10.03.2018

Der IASB hat im November 2017 offiziell ein Projekt auf seine Agenda genommen, das auf die Überarbeitung des IFRS-Leitliniendokuments zur Lageberichterstattung abzielt. Er sucht nun Teilnehmer für eine Beratungsgruppe, die den Board bei diesem Projekt unterstützen soll.

Die vom Board gesuchten Kandidaten sollten über folgende Kenntnisse verfügen:

  1. ein tiefes Verständnis der Informationen, die bestehende und potenzielle Investoren, Kreditgeber und andere Gläubiger im Lagebericht benötigen, und der Bereiche der gegenwärtigen Praxis, in denen diese Bedürfnisse erfüllt oder nicht erfüllt werden; und
  2. Expertise in der Entwicklung oder Umsetzung von Lageberichterstattungsregimen, die darauf abzielen, diese Bedürfnisse zu erfüllen.

Der Board geht davon aus, dass im Laufe des Projekts mindestens vier Sitzungen der Beratungsgruppe abgehalten werden.

Weiterführende Informationen entnehmen Sie bitte der Presseerklärung auf der Internetseite des IASB. Bewerbungsschluss ist der 20. April 2018.

Hochinflationäre Rechtskreise - aktualisierte Beobachtungsliste der IPTF verfügbar

09.03.2018

In IAS 29 'Rechnungslegung in Hochinflationsländern' werden allgemeine Leitlinien für die Beurteilung, ob die Volkswirtschaft eines bestimmten Rechtskreises als hochinflationär anzusehen ist, definiert und zur Verfügung gestellt. Allerdings nennt der IASB keine bestimmten Rechtskreise. Die International Practices Task Force (IPTF) des US-amerikanischen Instituts Zentrums für Prüfungsqualität (Center for Audit Quality, CAQ) beobachtet den Status 'hochinflationärer' Länder. Die Kriterien der Task Force für die Identifizierung solcher Länder ähneln denen für die Identifizierung "hochinflationärer Volkswirtschaften" nach IAS 29.

Im Agendapapier für die Sitzung am 21. November 2017, das jetzt verfügbar ist, wird die folgende Sichtweise der Gruppe zum Ausdruck gebracht:

Länder, in denen die kumulative Inflation in den letzten drei Jahren über 100% betrug:

  • Südsudan
  • Surinam
  • Venezuela

Länder, in denen die vorhergesagte kumulative Inflation in den letzten drei Jahren über 100% betrug:

  • Angola
  • Libyen
  • Argentinien

Länder, in denen die kumulative Inflation in jüngster Vergangenheit über drei Jahre über 100% betrug:

  • Sudan

Länder, in denen die kumulative Inflation in jüngster Vergangenheit über drei Jahre nach einer Hochinflation in einer diskretionären Periode über 100% betrug:

  • Ukraine

Länder, in denen die vorhergesagte kumulative Inflation zwischen 70% und 100% liegt oder in denen in der laufenden Periode ein deutliche Steigerung (mehr als 25%) der Inflation auftrat:

  • Demokratische Republik Kongo
  • Ägypten
  • Jemen

Das Agendapapier mit exakten Zahlen, detaillierten Erläuterungen der Berechnung und Anmerkungen der IPTF finden Sie auf der Internetseite des CAQ. Unseren Überblick über hochinflationäre Rechtskreise am Ende der Standardzusammenfassung von IAS 29 aktualisieren wir ebenfalls stets in Bezug auf die Einschätzungen der IPTF.

DRSC lehnt mögliche Änderungen der IFRS bei der Übernahme für die Anwendung in der EU ab

09.03.2018

Das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) hat gegenüber der EU-Kommission Stellung zu deren Fahrplan für eine Evaluation der öffentlichen Unternehmensberichterstattung genommen.

Im Februar 2018 hat die Europäische Kommission einen Evaluierungsfahrplan für einen Fitness-Check der öffentlichen Berichterstattung von Unternehmen veröffentlicht.

Einer der Aspekte, die im Rahmen dieses Fitness-Checks berücksichtigt werden sollen, sollen auch die Empfehlungen der hochrangigen Expertengruppe (High-Level Expert Group, HLEG) zu nachhaltiger Finanzierung sein, von denen eine darin besteht, die EU-Kommission mit erweiterten Kompetenzen auszustatten, welche es ihr ermöglichen, die vom IASB verabschiedeten IFRS im Zuge des Indossierungsprozesses zu modifizieren. In ihrem gestern veröffentlichten Aktionsplan hat die EU-Kommission auch ausdrücklich noch einmal betont, prüfen zu wollen, wie der Prozess der Übernahme der IFRS eine spezifische Anpassung der Standards ermöglichen kann, wenn sie dem europäischen Gemeinwohl nicht förderlich sind.

Das DRSC erklärt dazu:

Wir lehnen Eingriffe dieser Art kategorisch ab, da dadurch das Ziel weltweit einheitlicher Rechnungslegungsstandards gefährdet und am Ende obsolet würde. Dies ist weder im Interesse der Ersteller noch der Adressaten, wie die Evaluierung der IFRS aus dem Jahr 2014 deutlich gezeigt hat.

Die Stellungnahme des DRSC ist in deutscher und englischer Sprache verfügbar und über die Presseerklärung auf der Internetseite des DRSC abrufbar.

Aktionsplan zu nachhaltigem Finanzwesen der EU-Kommission

08.03.2018

Im Januar 2018 hat die hochrangige Expertengruppe (High-Level Expert Group, HLEG) zu nachhaltiger Finanzierung, die von der Europäischen Kommission eingerichtet wurde, ihren abschließenden Bericht veröffentlicht, der strategische Empfehlungen für ein Finanzsystem enthält, das nachhaltige Investitionen unterstützt. Die EU-Kommission hat jetzt auf die Empfehlungen reagiert, indem sie eine EU-Strategie zu nachhaltigem Finanzwesen vorschlägt, die einen Fahrplan für weitere Arbeiten und kommende Maßnahmen enthält, die alle entsprechenden Akteure in Finanzsystem betreffen.

In Bezug auf Rechnungslegung sind folgende Punkte enthalten:

  • Fitness-Check der EU-Rechtsvorschriften über die öffentliche Berichterstattung von Unternehmen, einschließlich der Richtlinie über die nicht finanzielle Berichterstattung, um zu beurteilen, ob die Anforderungen an die öffentliche Berichterstattung für börsennotierte und nicht börsennotierte Unternehmen zweckmäßig sind;
  • bis zum 2. Quartal 2019 Überarbeitung der Leitlinien für nichtfinanzielle Informationen, um den Unternehmen weitere Leitlinien für die Angabe klimarelevanter Informationen im Einklang mit den Empfehlungen der Task Force on Climate-related Financial Disclosures (TCFD), die vom Finanzstabilitätsrat (FSR) gegründet wurde, zur Verfügung zu stellen;
  • bis zum 3. Quartal 2018 die Einrichtung eines European Corporate Reporting Lab als Teil der Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG);
  • Aufforderung an EFRAG, gegebenenfalls die Auswirkungen neuer oder überarbeiteter IFRS auf nachhaltige Anlagen zu bewerten; und
  • und im Rahmen des Fitness-Checks Prüfung der einschlägigen Aspekte der IAS-Verordnung, wobei der Schwerpunkt auf der Frage liegen wird, wie der Prozess der Übernahme der IFRS eine spezifische Anpassung der Standards ermöglichen kann, wenn sie dem europäischen Gemeinwohl nicht förderlich sind.

Der vollständige Text des Aktionsplans in englischer Sprache steht Ihnen auf der Internetseite der EU-Kommission zur Verfügung. Weiter Dokumente wie bspw. häufig gestellte Fragen und ein Faktenblatt finden Sie hier.

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