Mai

IASB-Podcast zu jüngsten Boardentwicklungen

31.05.2018

Der IASB hat einen Podcast mit dem IASB-Vorsitzenden Hans Hoogervorst, der stellvertretenden Vorsitzenden Sue Lloyd und dem Aus- und Weiterbildungsdirektor Matt Tilling aufgezeichnet, in dem die Erörterungen bei der IASB-Sitzung im Mai zusammengefasst werden.

Auf die folgenden Themen wird in dem Podcast kurz eingegangen (Gesamtlänge des Podcasts ist 13 Minuten):

  • Primäre Abschlussbestandteile;
  • Angabeninitiative;
  • Unternehmenszusammenschlüsse unter gemeinsamer Kontrolle;
  • Preisregulierte Geschäftsvorfälle;
  • Wertminderung von Geschäfts- oder Firmenwerten.

Zugang zum Podcast haben Sie über die Presseerklärung auf der Internetseite des IASB. Ausführlichere Zusammenfassungen der erörterten IASB-Projekte finden Sie in unseren deutschsprachigen Beobachtermitschriften von der IASB-Sitzung im Mai 2018.

Mitschriften von der IASB-Sitzung im Mai 2018

30.05.2018

Der IASB ist am 22. und 23. Mai 2018 zu seiner allmonatlichen Sitzung in London zusammengekommen. Wir haben für Sie die Mitschriften von Deloitte-Beobachtern bei dieser Sitzung übersetzt.

Der Board hat das Projekt zu primären Abschlussbestandteilen erörtert und sich dabei auf die Aggregierung und Disaggregierung von Einzelposten im Abschluss, Kriterien zur Unterstützung der Unternehmen bei der Analyse der Ausgaben nach Funktion oder Art und einige verbleibende Fragen von der Boardsitzung im April im Zusammenhang mit von der Unternehmensleitung definierten Erfolgskennzahlen und entsprechend angepassten Ergebnissen je Aktie konzentriert.

Bei der Angabeninitiative führte der Board eine erste Diskussion über die Entwicklung von Leitlinien, die der Board bei der Entwicklung und Ausarbeitung von Angabezielen und -vorschriften verwenden kann.

Der Board hat eine Analyse des Stabs von Unternehmenszusammenschlüssen unter gemeinsamer Kontrolle und der beiden von ihm entwickelten Ansätze (vollständiger Fair-Value-Ansatz und gedeckelter Ansatz) erörtert.

Der Board unterstützte die Empfehlung des Stabs, regulatorische Vermögenswerte auf einer Basis zu bewerten, die Schätzungen der zukünftigen Cashflows aus den Vermögenswerten widerspiegelt, die bei Bedarf aktualisiert und bei Vorliegen einer wesentlichen Finanzierungskomponente abgezinst werden.

Der Board wurde gebeten, über die Art des Konsultationsdokuments zu entscheiden, das als nächster Schritt im Rahmen des Projekts zur Wertminderung von Geschäfts- oder Firmenwerten herausgegeben werden soll. Der Board hatte den Stab bei der Erörterung des Themas im April gebeten, ihm eine weitere Analyse vorzulegen. Der Board hat die Entscheidung abermals aufgeschoben und den Stab gebeten, alternative Lösungen vorzustellen und eine Strategie zu entwickeln.

Der Board hat entschieden, im Rahmen des nächsten jährlichen Verbesserungsprojekts die Änderung eines erläuternde Beispiel in Bezug auf Leasinganreize vorzuschlagen, das in den Begleitmaterialien zu IFRS 16 Leasingverhältnisse enthalten ist.

Bei IFRS 17 Versicherungsverträge erhielt der Board eine Zusammenfassung der am 2. Mai abgehaltenen TRG-Sitzung und einen Bericht über die Herausforderungen bei der Umsetzung, die von den TRG-Mitgliedern identifiziert wurden.

Detaillierte Zusammenfassungen der Erörterungen durch den Board finden Sie auf unserer Seite für Sitzungsmitschriften.

Bericht von der letzten IFASS-Sitzung

30.05.2018

Das Internationale Forum der Standardsetzer im Bereich Rechnungslegung (International Forum of Accounting Standard Setters, IFASS) ist am 12. und 13. April 2018 zu einer Sitzung in Mumbai zusammengekommen. Eine detaillierte Zusammenfassung der Erörterungen bei der Sitzung wurde jetzt veröffentlicht.

Im Bericht werden die folgenden Tagesordnungspunkte abgedeckt:

  • Fortführung der internen Diskussionen aus der letzten Sitzung
  • Vorschläge zum IASB-Projekt zur Wertminderung von Geschäfts- oder Firmenwerte
  • Umsetzungsarbeiten des IASB
  • Aktuelles aus den Rechtskreisen/von den Standardsetzern
    • Sollen Mutter- und Tochtergesellschaften von der Erstellung von Einzelabschlüssen bei der Erstellung von Konzernabschlüssen befreit werden?
    • Fragen und Antworten zum Arbeitsprogramm des IASB einschließlich der Projekte in der Forschungs-Pipeline
    • Jüngste Entwicklungen in der Arbeit der Arbeitsgruppe für nicht gewinnorientierte Unternehmen
  • Erleichterung der Übernahme neuer IFRS
    • IFRS 15: Durchsetzbares Recht auf Zahlung: Verträge über nicht im Plan inbegriffene Errichtung von Apartmentkomplexen
    • IFRS 16: Erfahrungsaustausch
  • Erleichterung der Übernahme neuer IFRS: IFRS 17 - Erfahrungsaustausch
  • Andere optionale Sitzungsteile kurz zusammengefasst:
    • Konsolidierung nicht gewinnorientierter Unternehmen nach IFRS 10
    • Aktuelles zur IFRS-Taxonomie
    • Chancen, Herausforderungen und Wege für die Umsetzung der NFRS und des NFRS für KMU in Nepal
  • Eigenkapitalinstrumente: Wertminderung und Recycling
  • Erste Überlegungen zu immateriellen Vermögenswerten
  • Unternehmenszusammenschlüsse unter gemeinsamer Beherrschung: Nachbereitung der Diskussionen in London 2017
  • Eine kritische Übersicht über die vorläufigen Entscheidungen des IASB zu primären Abschlussbestandteilen

Die nächste Sitzung von IFASS wird am 2. und 3. Oktober 2018 im Anschluss an die Sitzung der Weltstandardsetzer (WSS) stattfinden. Die darauf folgende IFASS-Sitzung soll Ende März 2019 in Argentinien stattfinden; genauer Zeitpunkt und Ort stehen noch nicht fest.

Den vollständigen detaillierten Bericht von der Sitzung in englischer Sprache können Sie sich hier herunterladen.

IASB veröffentlicht Webcast zu den vorgeschlagenen Änderungen an IAS 8

29.05.2018

Der IASB hat einen Webcast von IASB-Mitglied Mary Tokar und dem Stabmitglied Jawaid Dossani veröffentlicht, der einen Überblick darüber gibt, warum der IASB Änderungen an IAS 8 'Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Änderungen von Schätzungen und Fehler' vorgeschlagen hat und was die vorgeschlagenen Änderungen beinhalten. Darüber werde bestimmte Fragen beantwortet, die dem Board während der Kommentierungsphase gestellt wurden, sowie die nächsten Schritte im Projekt erläutert.

Der Entwurf wurde vom IASB im März 2018 veröffentlicht, um den Umgang mit Änderungen von Rechnungslegungsmethoden klarzustellen, die aus Agendaentscheidungen des IFRS Interpretations Committees resultieren.

Zugang zum Webcast haben Sie über die Presseerklärung auf der Internetseite des IASB.

EFRAG spricht Übernahmeempfehlung in Bezug auf die Änderungen an IAS 19 aus

29.05.2018

Die Europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat eine endgültige Übernahmeempfehlung in Bezug auf die im Februar 2018 herausgegebenen Änderungen 'Planänderung, -kürzung oder -abgeltung (Änderungen an IAS 19)' veröffentlicht.

Mit den am 7. Februar 2018 hat der IASB einen der zwei Sachverhalte in Bezug auf IAS 19 adressiert, die beim IFRS Interpretations Committee eingereicht und im Juni 2015 als gemeinsamer Entwurf veröffentlicht wurden.

EFRAG ist zu dem Schluss gelangt, dass die vom IASB vorgenommenen Standardänderungen die Übernahmekriterien der EU erfüllen, empfiehlt die Übernahme für eine Anwendung in Europa und hat eine entsprechende Übernahmeempfehlung gegenüber der EU-Kommission ausgesprochen.

Eine Übernahme für die Anwendung in Europa wird 2018 erwartet.

EFRAG hat den Bericht zum Stand der Übernahme in der EU entsprechend aktualisiert. 

Tagesordnung für die nächste Sitzung des EFRAG-Boards

28.05.2018

Der EFRAG-Board wird am 30. Mai 2018 in Brüssel tagen. Eine Tagesordnung und die Sitzungspapiere wurde jetzt zur Verfügung gestellt. Schwerpunkt der Sitzung wird IFRS 17 'Versicherungsverträge' sein.

Erörtert werden sollen die folgenden Themen:

Über die Presseerklärung auf der Internetseite von EFRAG haben Sie die Möglichkeit, sich als Beobachter zu registrieren und auf die vollständige Tagesordnung für die Sitzung mit zeitlicher Planung und den entsprechenden Papieren zuzugreifen.

EU-Kommission veröffentlicht erste Legislativvorschläge zur Umsetzung des Aktionsplans zur nachhaltigen Finanzierung

28.05.2018

Im Januar 2018 hat die hochrangige Expertengruppe (High-Level Expert Group, HLEG) zu nachhaltiger Finanzierung, die von der Europäischen Kommission eingerichtet wurde, ihren abschließenden Bericht veröffentlicht, der strategische Empfehlungen für ein Finanzsystem enthält, das nachhaltige Investitionen unterstützt. Die EU-Kommission hat auf die Empfehlungen reagiert, indem sie im März 2018 einen Aktionsplan zu nachhaltigem Finanzwesen bekannt gab. Nun wurden Gesetzesvorschläge veröffentlicht, die darauf abzielen, zu ermitteln, welche Investitionen nachhaltig sind.

Die Hauptmerkmale der vorgeschlagenen Maßnahmen zielen auf Folgendes ab:

  1. ein einheitliches EU-Klassifizierungssystem, das harmonisierte Kriterien festlegt, um festzustellen, ob eine Wirtschaftstätigkeit ökologisch nachhaltig ist;
  2. Konsistenz und Klarheit darüber, wie institutionelle Anleger Umwelt-, Sozial- und Governance-Faktoren (ESG) in ihren Anlageentscheidungsprozess integrieren sollten;
  3. Referenzwerte, die den CO2-Fußabdruck von Unternehmen widerspiegeln und Investoren mehr Informationen über den CO2-Fußabdruck eines Investmentportfolios liefern; und
  4. bessere Beratung der nachgelagerten Anleger in Bezug auf Nachhaltigkeit.

Als solche haben die Vorschläge noch keine Auswirkungen auf die Finanzberichterstattung, sie zielen jedoch darauf ab, einen Rahmen zu schaffen, anhand dessen beurteilt werden kann, ob die öffentlichen Berichtspflichten einschließlich der finanziellen und nichtfinanziellen Berichtspflichten für EU-Unternehmen ihre Ziele erfüllen, was das Ziel des 'Fitness-Checks des EU-Rahmens für die Berichterstattung durch Unternehmen' ist (Stellungnahmen können noch bis zum 21. Juli 2018 eingereicht werden).

Die folgenden Informationen sind auf der Internetseite des EU-Kommission in englischer Sprache verfügbar:

Analyse des aktualisierten Arbeitsprogramms des IASB

25.05.2018

Im Nachgang der Maisitzung des IASB haben wir für Sie die Änderungen analysiert, die sich aus der Sitzung und aus anderen Entwicklungen im letzten Monat ergeben haben. Die Änderungen sind geringfügig.

Nachfolgend bieten wir Ihnen eine Übersicht über alle Änderungen seit unserer letzten Analyse am 30. April 2018.

Standardpflege

  • Leasinganreize (Änderungen an den erläuternden Beispielen zu IFRS 16) — neu ins Arbeitsprogramm aufgenommen, ohne zeitliche Planung - die Änderung soll im Rahmen des jährlichen Verbesserungsprozesses erfolgen

Forschungsprojekt

  • Wertminderung von Geschäfts- oder Firmenwerten — der erwartete Zeitpunkt der Veröffentlichung eines Diskussionspapiers oder Entwurfs wurde aus dem Arbeitsprogramm entfernt - zuvor war dies im ersten Halbjahr 2018 erwartet worden

Ein Abbild des gegenwärtigen Stands des Arbeitsprogramms zu jedem beliebigen Zeitpunkt finden Sie hier.

Sitzungspapiere für die kommende Sitzung des IFRS-Fachausschusses

25.05.2018

Der IFRS-Fachausschuss des DRSC wird am 4. und 5. Juni 2018 in Berlin tagen. Der größte Teil der Papiere für die Sitzung sind jetzt verfügbar.

Während seiner 67. Sitzung wird der IFRS-Fachausschuss folgende Themen besprechen:

Die Bereits hochgeladenen Papiere für die Sitzung finden Sie hier auf der Internetseite des DRSC. Die Papiere zu IFRS 17 und steuerlichen Nebenleistungen folgen in Kürze. Anmeldeinformationen für Beobachter sind hier verfügbar.

Schulterschluss zwischen Regulierer und Standardsetzer in den Niederlanden in Bezug auf den Fitness-Check

23.05.2018

In einer ungewöhnlichen Aktion haben in den Niederlanden die Autoriteit Financiële Markten (AFM) und der Raad voor de Jaarverslaggeving (RJ) gemeinsam dazu aufgerufen, zum Konsultationsdokument "Fitness-Check des EU-Rahmens für die Berichterstattung durch Unternehmen" der EU-Kommission Stellung zu nehmen. Beide fürchten einen Verlust von Transparenz und Vergleichbarkeit.

Wie bereits berichtet scheint das Dokument seltsam gegen die Anwendung der IFRS wie vom IASB herausgegeben eingenommen zu sein und fragt beispielsweise, ob europäischen börsennotierten Unternehmen mit der verpflichtenden Anwendung der IFRS noch am besten gedient sei oder ob die Europäische Kommission die Befugnis erhalten sollte, die IFRS bei der Übernahme für die Anwendung in Europa zu ändern.

Im Aufruf von AFM und RJ heißt es:

AFM und RJ betonen, dass die bestehende IAS-Verordnung zu einer deutlichen Erhöhung der Transparenz und Vergleichbarkeit der Rechnungslegung geführt hat. Nicht nur der Vergleichbarkeit zwischen Unternehmen innerhalb der Europäischen Union, sondern auch zwischen Unternehmen außerhalb der Europäischen Union, die die IFRS anwenden. Die Verwirklichung anderer politischer Ziele durch (nicht-)finanzielle Berichterstattung wie integrierte Berichterstattung, Nachhaltigkeit und andere ESG-Aspekte, aber auch die Digitalisierung wird zu einer nachhaltigeren Wirtschaft und Gesellschaft beitragen. AFM und RJ sind jedoch der Meinung, dass dies nicht auf Kosten der Transparenz geschehen sollte. Die AFM wird danach streben, diese Ziele durch andere Standards als die IFRS zu fördern.

Während es zahlreiche Aufforderungen an die Adressatengruppen gab, auf die Konsultation zu antworten (nicht zuletzt durch den IASB und die IFRS-Stiftung), ist dies das erste Mal, dass sich eine Regulierungsbehörde und ein Standardsetzer eines Landes zusammenschließen.

Die Erklärung wurde in niederländischer Sprache veröffentlicht, aber eine Übersetzung ins Englische kann am Ende der Erklärung eingesehen werden. Die vollständige Erklärung von AFM und RJ steht auf der Internetseite des RJ zur Verfügung.

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