DRSC-Stellungnahme zu Agendaentscheidungen des IFRS Interpretations Committee

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17.05.2018

Das DRSC hat beim IFRS Interpretations Committee des IASB eine Stellungnahme zu Erörterungen und Entscheidungen bei der Sitzung des Committee im März 2018 eingereicht.

Den vier endgültigen Agendaentscheidungen stimmt das DRSC zu, eine vorläufige Agendaentscheidung lehnt es ab.

Bei der Beanstandung der Entscheidung geht es nicht um die sachliche Richtigkeit - das DRSC stimmt zu, dass der Sachverhalt nicht auf die Agenda genommen werden sollte -, sondern um die Begründung. Zum Thema "Klassifizierung einer bestimmten Art von Doppelwährungsanleihen" kommt das Committee zu dem Schluss, dass der Sachverhalt nicht weit verbreitet sei, und belässt es auch bei dieser Aussage. Das DRSC ist dagegen der Meinung, dass die aufgeworfene Frage durchaus grundlegend ist und Bezug auf eines der wesentlichen Prinzipien für die Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten Bezug nimmt. Daher wären eine tiefer gehende Analyse und eine ausführlichere Erläuterung in der Agendaentscheidung angebracht. Des Weiteren moniert das DRSC die Aussage im zugehörigen Agendapapier, dass IFRS 9 so neu sei und gerade erst anzuwenden ist, dass jegliches Eingreifen hier das Potential zur Störung hätte. Da wird nach Meinung des DRSC mit zweierlei Maß gemessen, denn in Bezug auf IFRS 15 hatte das Committee gerade erst eben solche Bedenken nicht.

Ohne dass das Committee bisher zu einem Schluss gekommen ist, wurde bei der Sitzung im März auch ein Sachverhalt zu IAS 12 und der Besteuerungsgrundlage von Vermögenswerten und Schulden erörtert. Das DRSC weist darauf hin, dass der Sachverhalt sowohl weit verbreitet als auch relevant ist und weiterer Untersuchungen und Klarstellungen bedürfe.

Zur englischsprachigen Stellungnahme auf der Internetseite des DRSC gelangen Sie hier.

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