EU-Kommission veröffentlicht erste Legislativvorschläge zur Umsetzung des Aktionsplans zur nachhaltigen Finanzierung

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28.05.2018

Im Januar 2018 hat die hochrangige Expertengruppe (High-Level Expert Group, HLEG) zu nachhaltiger Finanzierung, die von der Europäischen Kommission eingerichtet wurde, ihren abschließenden Bericht veröffentlicht, der strategische Empfehlungen für ein Finanzsystem enthält, das nachhaltige Investitionen unterstützt. Die EU-Kommission hat auf die Empfehlungen reagiert, indem sie im März 2018 einen Aktionsplan zu nachhaltigem Finanzwesen bekannt gab. Nun wurden Gesetzesvorschläge veröffentlicht, die darauf abzielen, zu ermitteln, welche Investitionen nachhaltig sind.

Die Hauptmerkmale der vorgeschlagenen Maßnahmen zielen auf Folgendes ab:

  1. ein einheitliches EU-Klassifizierungssystem, das harmonisierte Kriterien festlegt, um festzustellen, ob eine Wirtschaftstätigkeit ökologisch nachhaltig ist;
  2. Konsistenz und Klarheit darüber, wie institutionelle Anleger Umwelt-, Sozial- und Governance-Faktoren (ESG) in ihren Anlageentscheidungsprozess integrieren sollten;
  3. Referenzwerte, die den CO2-Fußabdruck von Unternehmen widerspiegeln und Investoren mehr Informationen über den CO2-Fußabdruck eines Investmentportfolios liefern; und
  4. bessere Beratung der nachgelagerten Anleger in Bezug auf Nachhaltigkeit.

Als solche haben die Vorschläge noch keine Auswirkungen auf die Finanzberichterstattung, sie zielen jedoch darauf ab, einen Rahmen zu schaffen, anhand dessen beurteilt werden kann, ob die öffentlichen Berichtspflichten einschließlich der finanziellen und nichtfinanziellen Berichtspflichten für EU-Unternehmen ihre Ziele erfüllen, was das Ziel des 'Fitness-Checks des EU-Rahmens für die Berichterstattung durch Unternehmen' ist (Stellungnahmen können noch bis zum 21. Juli 2018 eingereicht werden).

Die folgenden Informationen sind auf der Internetseite des EU-Kommission in englischer Sprache verfügbar:

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