November

Neuer Vorsitzender der IFRS-Stiftung sieht Mitwirkung im System als beste Möglichkeit, die Entwicklung der IFRS zu steuern

30.11.2018

Der Vorsitzende der Treuhänder der IFRS-Stiftung hielt bei der heutigen hochrangigen Konferenz der EU-Kommission zur Zukunft der Unternehmensberichterstattung die Grundsatzrede und widmete sich insbesondere den Ergebnissen des EU-Fitness-Checks.

Liikanen begann mit einem Rückblick auf die Entscheidung der EU, die IFRS zu übernehmen, anstatt sie in eine Art europäische Rechnungslegungsstandards umzumodeln. Er verwies auf die Bedeutung dieser Entscheidung, die dazu führte, dass viele Rechtskreise in der Welt diesem Beispiel folgten. Er hielt fest:

Alles in allem ist das IFRS-Projekt international erfolgreich. Wird es auch auf EU-Ebene als Erfolg angesehen? Die Antwort darauf gibt der EU-Fitness-Check.

Er lobte den Fitness-Check und erwähnte die hohe Beteiligung innerhalb und außerhalb der EU. Er erklärte, dass die Anzahl der externen Stellungnahmen auf viele Unternehmen und Investoren mit Sitz außerhalb der EU zurückzuführen sei, die Beteiligungen in der EU hätten und von der EU-Politik betroffen seien, und meinte außerdem, dass der Ansatz der EU für die Unternehmensberichterstattung - insbesondere die IFRS - "sehr einflussreich bei der Gestaltung der Politik anderer Länder" sei.

Liikanen beschrieb die Perspektive der Finanzberichterstattung in der EU und erwähnte, dass "der Bericht zeigt, dass die Dinge gut funktionieren". Er räumte ein, dass nicht alles perfekt sei, betonte aber, dass es keine große Unterstützung für substanzielle Veränderungen gebe:

Die meisten Stellungnehmenden waren der Ansicht, dass die IFRS effektiv sind und dazu beitragen, die Fremdkapitalkosten zu senken und die Investitionen innerhalb der EU zu erhöhen. Nur wenige glaubten, dass die Standards zu Prozyklizität und Kurzfristigkeit geführt haben, während die meisten der Ansicht waren, dass die Haltung der EU zu den IFRS eine stärkere Integration der Kapitalmärkte in der EU und auf internationaler Ebene gefördert hat. Dies sind ermutigenden Rückmeldungen und zeigt die Bedeutung unserer Standards für das Projekt der EU-Kapitalmarktunion und das Wohlergehen der Weltwirtschaft im Allgemeinen.

Liikanen erörterte auch die Ergebnisse des Fitness-Checks im Zusammenhang mit dem "Carve-in"-Mechanismus, der zur Änderung der IFRS in der EU vorgeschlagen wurde. Er hielt fest, dass drei Viertel aller Befragten den Status quo eines eingeschränkten Befürwortungsverfahrens unterstützten und sich gegen Carve-ins aussprachen. Er erkannte an, dass eine Minderheit der Befragten für die Carve-in-Mechanismen plädierte; er erwähnte ihre Erwartung, dass dies der EU helfen würde, größeren Einfluss auf den Standardsetzungsprozess des IASB auszuüben. Er erklärte:

Dieses Thema des Einflusses ist wichtig und sollte nicht vernachlässigt werden. Jeder größere Rechtskreis will die internationale Agenda beeinflussen, und das ist natürlich auch für die EU relevant. Die EU hat die IFRS von Anfang an unterstützt, war ein starker und entschiedener Befürworter der IFRS als globale Standards, und die EU hat so ziemlich alle Standards, die der IASB jemals veröffentlicht hat, übernommen. Ich verstehe also den Wunsch vollkommen, in einem Prozess zur Setzung von Standards, die für die Verwendung in der gesamten EU vorgeschrieben sind, sehr einflussreich zu sein.

Die Frage ist, wie man diesen Einfluss am besten ausüben kann. Ansichten einholen, Anliegen analysieren, diese gut präsentieren und die Auseinandersetzung durch Logik und Vernunft gewinnen. Die EU verfügt über große Erfahrung auf diesem Gebiet, denn so funktioniert ihre eigene interne Entscheidungsfindung.

Liikanen stellte fest, dass viele Menschen Carve-ins als "Opt-out"-Klausel aus dem internationalen IFRS-System sehen, bei dem die EU eine wichtige Rolle spielt. Er betonte, dass er den Fitness-Check als Bestätigung dafür sieht, dass das System so wie es ist gut funktioniert. Er konstatierte, dass "der beste Weg für die EU, den IASB zu beeinflussen, die Qualität ihrer Arbeit und die Überzeugungskraft ihrer Argumente ist".

Der vollständige Text der Rede von Liikanen ist auf der Internetseite des IASB verfügbar. Weiterführende Informationen finden Sie in unserer Nachricht vom März 2018 über die Veröffentlichung des Beratungsdokuments zum Fitness-Check sowie in unserer Nachricht vom November 2018, die eine Zusammenfassung der Stellungnahmen zum Fitness-Check enthält.

Aufzeichnungen vom fünften Forschungsforum des IASB

30.11.2018

Der International Accounting Standards Board (IASB) hat am 11. und 12. November 2018 sein fünftes Forschungsforum in Sydney abgehalten. Der IASB stellt jetzt Audioaufzeichnungen von der Veranstaltung zur Verfügung.

Während des Forums wurden sechs Forschungspapiere vorgestellt und dann von Akademikern und Standardsetzern kommentiert oder in Podiumsdiskussionen und vom Publikum erörtert. Wir hatten bereits Kurzzusammenfassungen der Diskussionen zur Verfügung gestellt. Die jetzt vom IASB zur Verfügung gestellten Tonmittschnitte finden Sie hier (die Podiumsdiskussionen wurden offensichtlich nicht aufgezeichnet).

Rückblick auf EFRAG-Aktivitäten im November

30.11.2018

Die Europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat eine neue Ausgabe des 'EFRAG Update' herausgegeben. Der Newsletter bietet einen Überblick über alle EFRAG-Aktivitäten im November 2018.

Wie bereits berichtet, waren im November folgenden Höhepunkte zu verzeichnen:

Der Newsletter bietet außerdem Zusammenfassungen von der Sitzung des EFRAG-Boards per Webcast am 22. November.

Sie können sich den vollständigen Monatsrückblick in englischer Sprache hier von der Internetseite von EFRAG herunterladen.

FSR berichtet an G-20

30.11.2018

Im Zusammenhang mit der Sitzung der Gruppe der 20 (G-20) in Buenos Aires hat der Finanzstabilitätsrat (FSR) seinen vierten Bericht zur Umsetzung und den Auswirkungen der Reform der Finanzregulierung durch die G-20 sowie einen Brief des FSR-Vorsitzenden an die G-20-Führer veröffentlicht.

Im jährlichen Bericht nimmt der FSR insbesondere die Risikovorsorge für erwartete Kreditverluste zur Kenntnis (IFRS 9 und das Modell der gegenwärtig erwarteten Kreditverluste des FASB). Der FSR hat die Standardsetzer gebeten, die konsequente Umsetzung ihrer Standards zu überwachen. Der Bericht verweist auch auf IFRS 17, der einen einheitlichen und konsistenten Ansatz für die Bilanzierung von Versicherungsverträgen vorsieht.

In seinem Schreiben an die Staats- und Regierungschefs der G20 kommentiert der FSR-Vorsitzende insbesondere die Minderung der Risiken der Finanzstabilität durch den Klimawandel durch die Taskforce on Climate-related Financial Disclosures (TCFD). Er stellt fest, dass "ermutigende Fortschritte" erzielt wurden und dass viele Unternehmen bereits im Kontext einiger der Empfehlungen berichten. In dem Brief heißt es: "Es ist zu erwarten, dass sich die Akzeptanz ausweiten und verbessern wird, da der Privatsektor neue beste ausgeübte Praxis in Bezug auf effiziente, entscheidungsnützliche, wesentliche klimabezogenen Angaben von Finanzdaten weiterentwickelt."

Die folgenden beiden Dokumente stehen Ihnen in englischer Sprache auf der Internetseite des FSR zur Verfügung:

EFRAG veröffentlicht fachlichen Rat in Bezug auf IFRS 9 gegenüber der Europäischen Kommission

30.11.2018

Auf Ersuchen der Europäischen Kommission hat die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) die möglichen Auswirkungen der Vorschriften von IFRS 9 'Finanzinstrumente' auf langfristige Anlagen in Eigenkapitalinstrumente untersucht.

In der ersten Phase des Projekts beauftragte die Europäische Kommission EFRAG, quantitative Daten über den aktuellen Bestand an Eigenkapitalinstrumenten und deren bilanzielle Behandlung zu erheben und zu untersuchen, ob Unternehmen erwarten, dass die neuen Rechnungslegungsvorschriften ihre Entscheidungen in Bezug auf Investitionen in Eigenkapitalinstrumente beeinflussen werden. EFRAG berichtete im Januar 2018 über die Ergebnisse aus dieser ersten Phase.

In der zweiten Phase des Projekts bat die Kommission EFRAG um Beratung, ob und wie die Anforderungen von IFRS 9 in Bezug auf die Bilanzierung von Investitionen in Eigenkapitalinstrumenten verbessert werden könnten. Im Rahmen des Konsultationsprozesses hat EFRAG am 1. März 2018 ein Diskussionspapier veröffentlicht, um die Meinungen der Anwender zum Recycling und zur Wertminderung von Eigenkapitalinstrumenten einzuholen, die zum beizulegenden Zeitwert mit Erfassung der Änderungen im sonstigen Gesamtergebnis bilanziert werden. Parallel dazu hat EFRAG eine Literaturanalyse zu IFRS 9 und langfristiger Anlagetätigkeit durch geführt und deren Ergebnisse am 28. März 2018 veröffentlicht. EFRAG hat nun die endgültige Antwort auf die zweite Phase des Projekts veröffentlicht. Die Antwort befasst sich mit dem Zusammenwirken zwischen einem Wertminderungsmodell und der Wiedereinführung des Recyclings sowie den Merkmalen, die ein Wertminderungsmodell für Eigenkapitalinstrumente haben könnte. Im Schreiben heißt es:

Die Mehrheit der Befragten, die sich geäußert haben, befürwortete tatsächlich ein Wertminderungsmodell ähnlich IAS 39. [...] Es gibt jedoch keinen Konsens darüber, wie ein angemessenes Gleichgewicht zwischen Relevanz und Vergleichbarkeit erreicht werden kann. [...] EFRAG vertritt die Auffassung, dass eine gewisse Strenge bei der Anwendung der Wahl oder des Wertminderungsmodells unerlässlich wäre, um Vergleichbarkeit zu gewährleisten.

Zugang zum vollständigen Schreiben in englischer Sprache haben Sie auf der Internetseite von EFRAG.

EFRAG weist auch darauf hin, dass man derzeit an einer zweiten Bitte um fachlichen Rat zu möglichen alternativen Bilanzierungsmethoden für Eigenkapital und eigenkapitalähnliche Instrumente arbeitet. Die Europäische Kommission hat EFRAG um fachlichen Rat zu diesem Aspekt von IFRS 9 bis zum zweiten Quartal 2019 gebeten.

IFRS-Musterkonzernabschluss 2018 in englischer Sprache

30.11.2018

Das IFRS Global Office von Deloitte hat die Publikation 'International GAAP Holdings Limited — Musterkonzernabschluss für am 31. Dezember 2018 endende Geschäftsjahre' veröffentlicht.

In diesem Musterkonzernabschluss wird die Anwendung der Ausweis- und Angabevorschriften der International Financial Reporting Standards (IFRS) für Geschäftsjahre, die am 31. Dezember 2018 enden, durch ein Unternehmen, das kein Erstanwender der IFRS ist, veranschaulicht. Er zeigt die Auswirkungen der Anwendung der IFRS, die verpflichtend anzuwenden sind, auf die Berichterstattung über Geschäftsjahre, die am 1. Januar 2018 beginnen.

Sie können sich die englischsprachige Publikation hier herunterladen.

Ein Anhang, der die vorzeitige Anwendung von IFRS 16 Leasingverhältnisse illustriert, wird ebenfalls zur Verfügung gestellt werden.

Mitschriften von der IASB-Sitzung im November 2018

29.11.2018

Der IASB ist am 14. und 15. November 2018 zu seiner allmonatlichen Sitzung in London zusammengekommen, um sieben Themen zu erörtern. Wir haben für Sie die Mitschriften von Deloitte-Beobachtern bei dieser Sitzung übersetzt.

Der Board entschied, vorzuschlagen, den Zeitpunkt des Inkrafttretens von IFRS 17 Versicherungsverträge (und der damit verbundenen vorübergehenden Befreiung von der Anwendung von IFRS 9 Finanzinstrumente) um ein Jahr zu verschieben.

In der Diskussion der primären Abschlussbestandteile entschied der Board, dass das EBITDA keine vorgeschriebene Zwischensumme sein sollte, aber dass weitere Untersuchungen notwendig sind, bevor entschieden werden kann, ob und wie diese als "Betriebsergebnis vor Abschreibungen" definiert werden kann. Er entschied ferner, nicht verpflichtende Beispiele zu entwickeln, die einen überarbeiteten IAS 1 Darstellung des Abschlusses begleiten, die Anforderung in IAS 1:82(b), "Finanzierungskosten" in der Darstellung der finanziellen Leistung auszuweisen, zu streichen und klarzustellen, welche Mindestausweiszeilen auszuweisen sind.

Der Board hat drei Umsetzungssachverhalte erörtert. Er entschied, mit den vorgeschlagenen Änderungen an IAS 16 Sachanlagen in Bezug auf die Bilanzierung von Einnahmen aus dem Verkauf von Gegenständen, die beim Testen eines Vermögenswertes entstehen fortzufahren und gewisse Änderungen vorzunehmen. Damit entschied er sich gegen die Empfehlung des Stabs, die Einnahmen weiterhin von den Kosten des Vermögenswertes abzuziehen. Der Board entschied, kein Projekt zur Bilanzierung von Kryptowährungen oder ICO zu starten, sondern stattdessen die Entwicklungen in diesen Bereichen überwachen. Der Vorsitzende nutzte seine entscheidende Stimme, sodass die Entscheidung fiel, das IFRS Interpretations Committee zu bitten, eine Agendaentscheidung über die Bilanzierung von Kryptowährungsbeständen zu erwägen. Schließlich entschied der Board, dass der Entwurf, der Änderungen an IAS 37 in Bezug auf die Kosten der Vertragserfüllung vorschlägt, auch eine vorzeitige Anwendung vorsieht.

Der Stab erläuterte, wie er das Projekt zur Lageberichterstattung mit Hilfe von drei Arbeitsabläufen steuern wollen. Der Board erörterte die empfohlene Zielsetzung von Lageberichten.

Der Board entschied, geringfügige Änderungen an den vorgeschlagenen Änderungen an IAS 1 in Bezug auf die Klassifizierung von Verbindlichkeiten als kurz- oder langfristig vorzunehmen.

Der Board entschied, einen Verweis auf das Rahmenkonzept in IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse zu aktualisieren.

Das vorgeschlagene Modell für preisregulierte Geschäftsvorfälle ergänzt die Informationen aus der Anwendung der gegenwärtigen IFRS. Der Board erörterte, wie das vorgeschlagene Modell mit diesen anderen Standards interagiert. Der unterstütze außerdem Empfehlungen, welche Informationen über preisregulierte Geschäftsvorfälle angegeben werden sollten, wobei er einer Empfehlung in Bezug auf das sonstige Gesamtergebnis nicht folgte.

Detaillierte Zusammenfassungen der Erörterungen durch den Board finden Sie auf unserer Seite für Sitzungsmitschriften.

Treuhänder der IFRS-Stiftung ändern Satzung zum 1. Dezember 2018

29.11.2018

Die Treuhänder der IFRS-Stiftung haben begrenzte Änderungen an der Satzung der IFRS-Stiftung veröffentlicht, mit denen die maximalen Amtszeiten von Vorsitzendem und stellvertretenden Vorsitzenden der Treuhänder auf neun Jahre verlängert werden.

Außerdem wird mit den Änderungen klargestellt, dass die Möglichkeit besteht, einen Vorsitzenden entweder aus dem Kreis der Treuhänder oder extern zu berufen, während die stellvertretenden Vorsitzenden aus den Reihen der Treuhänder berufen werden müssen.

Die folgenden weiterführenden Informationen stehen Ihnen in englischer Sprache auf der Internetseite des IASB zur Verfügung:

Britische Arbeitsgruppe veröffentlicht Bericht zu IFRS 9-Angaben zu erwarteten Kreditverlusten

28.11.2018

Im November 2017 richteten drei Regulierungsbehörden im Vereinigten Königreich, darunter der britische Standardsetzer FRC, gemeinsam eine Arbeitsgruppe für Angaben über erwartete Kreditverluste ein. Die Arbeitsgruppe orientiert sich an der Arbeitsgruppe für verbesserte Angaben (Enhanced Disclosure Task Force, EDTF) des Finanzstabilitätsrat (FSR) und wurde eingerichtet, um qualitativ hochwertige Angaben über erwartete Kreditverluste zu fördern und eine größere Konsistenz und Vergleichbarkeit dieser Angaben zu fördern. Die Arbeitsgruppe hat nun ihren ersten Bericht veröffentlicht.

Der Bericht enthält die bei der Entwicklung der Empfehlungen angewendeten Angabeprinzipien sowie Überlegungen, die für alle empfohlenen Angaben in Bezug auf Umfang, Zeitpunkt, Häufigkeit, Angabeort und Granularität gelten. Darüber hinaus wird erläutert, was die Arbeitsgruppe als die wichtigsten Überlegungen zu erwarteten Kreditverlusten ansieht, und die damit verbundenen Angaben erklärt. Dabei geht es um für die Adressaten wichtige Angabe und um eine Reihe spezifischer Angabeempfehlungen.

Die Empfehlungen im Bericht wurden in erster Linie für die in der Arbeitsgruppe vertretenen Ersteller entwickelt. Die Empfehlungen können jedoch für andere Banken und ähnliche Finanzinstitute als Illustration bester ausgeübter Praxis von Bedeutung sein.

Bitte klicken Sie hier, um den Bericht von der Internetseite des FRC herunterzuladen.

Neue Ausgabe des 'Investor Update'

27.11.2018

Der IASB hat die neueste Ausgabe der Publikationsreihe herausgegeben, die darauf abzielt, Investoren auf leicht zugängliche Art und Weise über Änderungen in den International Financial Reporting Standards auf dem Laufenden zu halten und ihnen zu zeigen, wie diese Änderungen sich auf ihre tägliche Arbeit auswirken können.

In der 17. Ausgabe sind die folgenden Themen enthalten:

  • Schlaglicht — Diskussionspapier zu Finanzinstrumenten mit Eigenschaften von Eigenkapital
  • Schlaglicht — Aktuelle Informationen zur Umsetzung von IFRS 9 und IFRS 15
  • zur Kommentierung stehende Dokumente des IASB
  • aktuelle Nachrichten und Hinweise auf Materialien für Anleger

Die neueste Ausgabe der Investor Updates steht Ihnen hier auf der Internetseite des IASB zur Verfügung.

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