EFRAG veröffentlicht fachlichen Rat in Bezug auf IFRS 9 gegenüber der Europäischen Kommission

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30.11.2018

Auf Ersuchen der Europäischen Kommission hat die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) die möglichen Auswirkungen der Vorschriften von IFRS 9 'Finanzinstrumente' auf langfristige Anlagen in Eigenkapitalinstrumente untersucht.

In der ersten Phase des Projekts beauftragte die Europäische Kommission EFRAG, quantitative Daten über den aktuellen Bestand an Eigenkapitalinstrumenten und deren bilanzielle Behandlung zu erheben und zu untersuchen, ob Unternehmen erwarten, dass die neuen Rechnungslegungsvorschriften ihre Entscheidungen in Bezug auf Investitionen in Eigenkapitalinstrumente beeinflussen werden. EFRAG berichtete im Januar 2018 über die Ergebnisse aus dieser ersten Phase.

In der zweiten Phase des Projekts bat die Kommission EFRAG um Beratung, ob und wie die Anforderungen von IFRS 9 in Bezug auf die Bilanzierung von Investitionen in Eigenkapitalinstrumenten verbessert werden könnten. Im Rahmen des Konsultationsprozesses hat EFRAG am 1. März 2018 ein Diskussionspapier veröffentlicht, um die Meinungen der Anwender zum Recycling und zur Wertminderung von Eigenkapitalinstrumenten einzuholen, die zum beizulegenden Zeitwert mit Erfassung der Änderungen im sonstigen Gesamtergebnis bilanziert werden. Parallel dazu hat EFRAG eine Literaturanalyse zu IFRS 9 und langfristiger Anlagetätigkeit durch geführt und deren Ergebnisse am 28. März 2018 veröffentlicht. EFRAG hat nun die endgültige Antwort auf die zweite Phase des Projekts veröffentlicht. Die Antwort befasst sich mit dem Zusammenwirken zwischen einem Wertminderungsmodell und der Wiedereinführung des Recyclings sowie den Merkmalen, die ein Wertminderungsmodell für Eigenkapitalinstrumente haben könnte. Im Schreiben heißt es:

Die Mehrheit der Befragten, die sich geäußert haben, befürwortete tatsächlich ein Wertminderungsmodell ähnlich IAS 39. [...] Es gibt jedoch keinen Konsens darüber, wie ein angemessenes Gleichgewicht zwischen Relevanz und Vergleichbarkeit erreicht werden kann. [...] EFRAG vertritt die Auffassung, dass eine gewisse Strenge bei der Anwendung der Wahl oder des Wertminderungsmodells unerlässlich wäre, um Vergleichbarkeit zu gewährleisten.

Zugang zum vollständigen Schreiben in englischer Sprache haben Sie auf der Internetseite von EFRAG.

EFRAG weist auch darauf hin, dass man derzeit an einer zweiten Bitte um fachlichen Rat zu möglichen alternativen Bilanzierungsmethoden für Eigenkapital und eigenkapitalähnliche Instrumente arbeitet. Die Europäische Kommission hat EFRAG um fachlichen Rat zu diesem Aspekt von IFRS 9 bis zum zweiten Quartal 2019 gebeten.

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