Reform des Deutschen Corporate Governance Kodex

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07.11.2018

Die für den Deutschen Corporate Governance Kodex zuständige Regierungskommission hat den Entwurf eines grundlegend überarbeiteten Kodex vorgelegt, um dessen Relevanz und Akzeptanz bei Unternehmen und Investoren zu erhöhen. Insbesondere soll der Kodex verschlankt, neu strukuriert und lesbarer gemacht werden.

Inhaltliche Änderungen im Vergleich zur aktuell geltenden Fassung des Kodex vom 7. Februar 2017 umfassen u.a. neue Empfehlungen zur Vorstandsvergütung sowie eine Konkretisierung der Anforderungen an die Unabhängigkeit von Anteilseignervertretern im Aufsichtsrat. Insgesamt soll der Kodex durch die Reform wieder an Relevanz gewinnen und er soll wieder stärker den Anspruch erfüllen, Standards zu setzen, auf die es aus Sicht möglichst vieler Stakeholder ankommt. Damit einher geht auch eine deutliche Straffung im Sinne eines modernen, klaren und kompakten Kodex, was u.a dadurch erreicht werden soll, dass den Empfehlungen kurz formulierte Grundsätze vorangestellt werden und auf die ausführliche Wiedergabe von Gesetzestexten verzichtet wird. Entsprechend wird von der Regierungskommission eine neue Gliederung vorgeschlagen, die sich weniger am System der einschlägigen Gesetzestexte orientiert, sondern vielmehr an den Aufgaben der Organe.

Das Entwurfsdokument enthält neben den vorgeschlägenen Änderungen auch eine ausführliche tabellarische Gegenüberstellung der vorgeschlagenen und der aktuell gültigen Version des Kodex sowie eine Begründung der Änderungsvorschläge. Die interessierte Öffentlichkeit kann den Entwurf bis zum 31. Januar 2019 kommentieren.

Den Entwurf des überarbeiteten Kodex, die Pressemitteilung sowie eine Folienpräsentation finden Sie auf der Internetseite der zuständigen Regierungskommission.

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