November

EFRAG veröffentlicht Diskussionspapier zu Übertragungen ohne direkte Gegenleistung

27.11.2018

Die Europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat ein Diskussionspapier 'Non-exchange transfers: A role for societal benefit?' veröffentlicht. In dem Diskussionspapier wird die Bilanzierung von Übertragungen untersucht, bei denen ein Unternehmen Werte erhalten (oder gegeben) hat, ohne im Gegenzug direkt den annähernd gleichen Wert zu geben (oder zu erhalten). Das Diskussionspapier zielt darauf ab, einen umfassenden Ansatz und eine konzeptionelle Grundlage für den Ansatz von Übertragungen ohne direkte Gegenleistung zur Verfügung zu stellen.

EFRAG stellt fest, dass der Zweck des Diskussionspapiers darin besteht, die Debatte insbesondere in Bezug auf die folgenden Punkte anzuregen:

  • a) ob Übertragungen, bei denen ein Unternehmen entweder einen Wert von einem anderen Unternehmen erhält oder gibt, ohne im Gegenzug direkt einen annähernd gleichen Wert zu geben oder zu erhalten, differenzierende Merkmale aufweisen, die eine spezifische Bilanzierung rechtfertigen könnten; und
  • b) wenn eine solche spezifische Bilanzierung gerechtfertigt ist, die möglichen Merkmale dieser Bilanzierung. In dem Diskussionspapier werden daher ein umfassender Ansatz und eine konzeptionelle Grundlage für den Ansatz von Übertragungen ohne Gegenleistung untersucht.

Das Diskussionspapier und eine entsprechende Presseerklärung finden Sie auf der Internetseite von EFRAG. Stellungnahmen werden bis zum 30. April 2019 erbeten.

Berichterstattung über nichtfinanzielle Informationen durch KMU

27.11.2018

Die europäische Vereinigung der Rechnungsleger und Prüfer für KMU (European Federation of Accountants and Auditors for SMEs, EFAA) hat die Ergebnisse einer Studie zur Berichterstattung über nichtfinanzielle Informationen durch kleine und mittelgroße Unternehmen (KMU) in 14 europäischen Ländern veröffentlicht.

Während die EU-Richtlinie über die Offenlegung von Nicht-Finanzinformationen (NFI) nur für größere Unternehmen gilt, deuten vorläufige Ergebnisse der EFAA-Studie darauf hin, dass die NFI-Berichterstattung für KMU aufgrund nationaler Vorschriften recht verbreitet ist. Darüber hinaus wächst auch das Interesse an den Vorteilen des integrierten Denkens und der entsprechenden Berichterstattung vonseiten der KMU.

Die EFAA schlägt vor, dass die folgenden politischen Überlegungen bei der weiteren Diskussion berücksichtigt werden sollten:

  • KMU sollten ermutigt werden, die freiwillige Bereitstellung von NFI in Betracht zu ziehen, da dies für sie, ihre Adressatengruppen und die breite Öffentlichkeit von Vorteil sein kann;
  • einige Elemente der Richtlinie über die nichtfinanzielle Berichterstattung könnten für die freiwillige Übernahme durch KMU geeignet sein; und
  • die nationalen Regulierungsbehörden sollten ermutigt werden, sich bei der Formulierung von NFI-Anforderungen für ihre KMU an der Richtlinie über die nichtfinanzielle Berichterstattung zu orientieren, da dies dazu beitragen wird, die internationale Vergleichbarkeit der NFI-Berichterstattung von KMU zu verbessern.

Den vollständigen Bericht über die Ergebnisse der Untersuchung in englischer Sprache finden Sie hier auf der Internetseite der EFAA.

Präsident der Prüfstelle wiedergewählt

27.11.2018

Die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) hat bekanntgegeben, dass Prof. Dr. Edgar Ernst das Amt des Präsidenten der DPR für eine weitere Amtsperiode von vier Jahren (2019 bis 2023) wahrnehmen wird.

Ernst hatte die Präsidentschaft der DPR ursprünglich im Juli 2011 übernommen. Der Nominierungsausschusses der DPR setzt mit dieser zweiten Wiederwahl erneut ausdrücklich auf Kontinuität bei der Besetzung des Präsidiums der Prüfstelle.

Weitere Informationen finden Sie in der Presseerklärung auf der Internetseite der DPR.

ESMA beginnt mit einer Reihe von Schulungsvideos zu ESEF

26.11.2018

Die europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (European Securities and Markets Authority, ESMA) hat die erste einer Reihe von Schulungsvideos veröffentlicht, die die Marktteilnehmer durch die neuen Anforderungen des European Single Electronic Format (ESEF) führen sollen, das 2020 in Kraft treten wird.

Eine der Vorschriften der neuen EU-Transparenzrichtlinie von 2013 ist, dass Emittenten, die an einem geregelten Markt in der EU gehandelt werden, ihre Jahresberichte ab 1. Januar 2020 in einem europäisch vereinheitlichten elektronischen Format (sog. European Single Electronic Format, ESEF) erstellen müssen. Das neue Video gibt eine Einführung in den Tagging-Prozess und die Vorschriften des ESEF.

Bitte klicken Sie hier, um das zehnminütige Video auf YouTube zu sehen.

Weiteres Lernmodul zum IFRS für KMU zu Hyperinflation

23.11.2018

Die IFRS-Stiftung hat ein weiteres eigenständiges Lernmodul veröffentlicht, das das Kennenlernen des Standards sowie die Anwendung und das Verständnis von Abschlüssen nach dem IFRS für KMU erleichtern sollen.

Das Modul konzentriert sich auf die allgemeinen Vorschriften für die Erstellung und Darstellung des Abschlusses eines Unternehmens, dessen funktionale Währung die eines Hochinflationslandes ist, unter Anwendung von Abschnitt 31 Hyperinflation des IFRS für KMU.

Zugang zu allen 19 bisher verfügbaren Modulen haben Sie auf der Internetseite des IASB (kostenlose Registrierung notwendig).

Tagesordnung für die Sitzung von EFRAG-TEG

23.11.2018

Der Fachexpertenausschuss (Technical Experts Group, TEG) der Europäischen Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) wird am 29. November 2018 in Brüssel tagen. Für die Sitzung sind jetzt eine Tagesordnung und die Sitzungsunterlagen verfügbar.

Der längste Sitzungsabschnitt ist diesemal der EFRAG-Forschungsprojekt zu Pensionen gewidmet.

Die Tagesordnung und Papiere für die Sitzung finden Sie hier. Anmelden für die Sitzung können Sie sich über die Presseerklärung auf der Internetseite von EFRAG. Dort finden Sie auch die Möglichkeit, sich für die Live-Übertragung zu registrieren.

Zusammenfassung der Erörterungen bei der jüngsten Telefonkonferenz der ITCG

23.11.2018

Die Beratungsgruppe für die IFRS-Taxonomie des IASB (IFRS Taxonomy Consultative Group, ITCG) hat am 11. Oktober 2018 eine Telefonkonferenz abgehalten. Der IASB stellt jetzt auf seiner Internetseite eine Zusammenfassung der Diskussionen zur Verfügung.

Die ITCG hat die folgenden Themen erörtert:

  • allgemeine Verbesserungen an der IFRS-Taxonomie 2018; und
  • aktueller Stand der Aktivitäten im Zusammenhang mit der IFRS-Taxonomie.

Zugang zur Zusammenfassung der Diskussionen in englischer Sprache haben Sie auf der Internetseite des IASB.

Deloitte-Publikation mit Hilfestellungen zur Rechnungslegung am Geschäftsjahresende

23.11.2018

Deloitte Deutschland hat für die Bereiche nationale Rechnungslegung und Berichterstattung, IFRS-Rechnungslegung, Steuerbilanz und Corporate Governance/ Enforcement einen Überblick zu ausgewählten Änderungen des Jahres 2018 herausgegeben.

Die jeweils bewusst kurz gehaltenen Beiträge im Update zum Bilanzstichtag 2018 weisen auf aktuelle Themen hin bzw. rufen bereits bekannte Entwicklungen des vergangenen Jahres erneut in Erinnerung, um für die anstehende Aufstellung der Jahres- und Konzernabschlüsse eine Hilfestellung zu bieten, mit der relevante Entwicklungen rasch identifiziert werden können.

Sie können sich die Publikation hier herunterladen.

Papiere für die kommenden Sitzungen der Fachausschüsse des DRSC

23.11.2018

Am 29. November werden vormittags der HGB-Fachausschuss und nachmittags der Gemeinsame Fachausschuss des DRSC tagen. Papiere für diese Sitzungen sind jetzt verfügbar.

Während seiner 40. Sitzung wird der HGB-Fachausschuss am 29. November vormittags folgende Themen besprechen:

  • Review DRS 18 Latente Steuern
  • Review DRS 3 Segmentberichterstattung

Die Papiere finden Sie hier auf der Internetseite des DRSC.

Während der 1. Sitzung des Gemeinsamen Fachausschusses (der Gemeinsame Fachausschuss besteht aus den Mitgliedern des IFRS- und des HGB-Fachausschusses und ist zuständig für die Berichterstattungsthemen, die sich nicht eindeutig und überschneidungsfrei kapitalmarkt- und nicht kapitalmarktorientierten Unternehmen zuordnen lassen) werden am 29. November nachmittags die folgenden Themen besprechen:

  • RefE Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II)
  • Bessere Kommunikation - Berichterstattung von Erfolgskennzahlen

Die Papiere finden Sie hier auf der Internetseite des DRSC.

Beide Sitzungen werden aus technischen Gründen nicht als Live-Webcast zur Verfügung stehen, sondern nur im Anschluss an die Sitzung als Mitschnitt.

Weitere Informationen können Sie der entsprechenden Presseerklärung des DRSC entnehmen. Bitte beachten Sie, dass die Sitzungen nicht in den Räumlichkeiten des DRSC, sondern beim Bundesverband deutscher Banken in Berlin stattfinden werden.

Tagesordnung für die kommende Sitzung des IFRS Interpretations Committee

23.11.2018

Das IFRS Interpretations Committee wird am Dienstag, den 27. November 2018 in London tagen. Das Committee wird sieben Themen erörtern, darunter fünf neue Bitten um Klarstellung.

Fortsetzung von Erörterungen

Das Committee wird die Diskussionen, die es im September geführt hat, darüber fortsetzen, ob einige Cloud-Computing-Vereinbarungen einen immateriellen Vermögenswert darstellen. Der Stab empfiehlt dem Committee, die Angelegenheit nicht auf seine Agenda zu nehmen und eine entsprechende vorläufigen Agendaentscheidung zu diesem Zweck zu veröffentlichen.

Im September finalisierte das Committee eine Agendaentscheidung zu IAS 21 und extrem langfristigem Mangel an Umtauschbarkeit. In dieser Sitzung wird das Committee um Rückmeldung zu einem Vorschlag des Stabs gebeten, IAS 21 zu ändern, um zusätzliche Leitlinien für die Schätzung eines Wechselkurses zu liefern.

Neue Sachverhalte

IFRS 11 — Ergebnisse, die ein gemeinsamen Betreiber erhält. Wie sollte ein gemeinsamer Betreiber die aus einer gemeinsamen Geschäftstätigkeit resultierenden Ergebnisse berücksichtigen, wenn sich die Ergebnisse, die er in einem Berichtszeitraum erhält, von den Ergebnissen unterscheiden, auf die er Anspruch hat?

IFRS 9 — Physische Erfüllung von Verträgen zum Kauf oder Verkauf eines nicht finanziellen Postens. Wenn ein Unternehmen einen Vertrag eingeht, einen nicht finanziellen Posten in Zukunft zu einem festen Preis zu kaufen oder zu verkaufen, ist es dann zum Zeitpunkt der physischen Erfüllung für ein Unternehmen angemessen, (a) den zuvor in der Gewinn- und Verlustrechnung erfassten kumulierten Gewinn oder Verlust aus dem Derivat umzukehren und (b) eine entsprechende Anpassung entweder am Umsatz (im Falle eines Veräußerungsvertrags) oder am Inventar (im Falle eines Kaufvertrags) vorzunehmen?

IAS 23 — Erträge, die im Zeitablauf erfasst werden. Sind Fremdkapitalkosten zu aktivieren, wenn sich die Fremdkapitalaufnahme auf den Bau einer Wohnanlage mit mehreren Einheiten bezieht, aus der Erträge im Zeitablauf erfasst werden?

IFRS 9 — Kreditverbesserung bei der Bewertung der erwarteten Kreditverluste. Können die erwarteten Cashflows aus einem Finanzgarantievertrag oder einer anderen Kreditverbesserung, die integraler Bestandteil der Vertragsbedingungen eines Darlehens ist, in die Bewertung der erwarteten Kreditverluste einbezogen werden, wenn die Kreditverbesserung andernfalls separat erfasst werden müsste (z.B. wenn der Kreditgeber eine Garantie von einem Bürgen erhalten hat)?

IFRS 9 — Ausweis der vertraglichen Zinsen. Wie sind nicht erfasste Zinsen auszuweisen, wenn ein kreditgeschädigter (Stufe 3) finanzieller Vermögenswert nachträglich vollständig bezahlt wird oder nicht mehr kreditgeschädigt ist?

Der Stab empfiehlt Committee Ausschuss, keines dieser Themen auf die Agenda zu nehmen und diesbezügliche vorläufige Agendaentscheidungen zu veröffentlichen.

Sonstige laufende Arbeiten

Der Stab analysiert derzeit eine Einreichung in Bezug auf unterirdische Rechte.

Die vollständige Tagesordnung für die Sitzung finden Sie hier. Sollten sich Änderungen an der Tagesordnung ergeben, werden wir sie dort nachpflegen und Sie bei größeren Änderungen in einer separaten Nachricht informieren. Die Agendapapiere für die Sitzung finden Sie hier auf der Internetseite des IASB.

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