November

Antworten auf den Fitness-Check der EU-Kommission zur öffentlichen Berichterstattung von Unternehmen

18.11.2018

Im März 2018 hat die Europäische Kommission ein Konsultationsdokument "Fitness-Check des EU-Rahmens für die Berichterstattung durch Unternehmen" veröffentlicht. Während das Dokument selbst seltsam gegen die Anwendung der IFRS wie vom IASB herausgegeben eingenommen zu sein schien, haben die Antworten darauf gezeigt, dass die große Mehrheit der Adressatengruppen deutlich gegen "Carve-ins" eingenommen ist, die zu "EU-IFRS" führen könnten.

Adressatengruppen aus 23 EU-Mitgliedstaaten und 25 Drittländern (darunter aus Australien, Kanada, China, Japan, Südafrika und den Vereinigten Staaten) haben insgesamt 338 Antworten auf die Konsultation eingereicht. Etwa 60% der Antworten kamen von Unternehmen und Organisationen aus Deutschland, dem Vereinigten Königreich, Belgien, Frankreich und den Niederlanden. Für die Mehrheit der Stellungnehmenden funktioniert der EU-Rahmen für die öffentliche Berichterstattung von Unternehmen gut, da er einen Mehrwert bringt, kohärent, wirksam und relevant für die Erreichung der angestrebten Ziele ist.

Was die IAS-Verordnung und die International Financial Reporting Standards (IFRS) betrifft, so unterstützte eine Mehrheit der Befragten den Status quo des EU-IFRS-Endorsement-Prozesses ("ja-nein" Endorsement-Prozess ohne Änderung der IFRS wie vom IASB herausgegeben) und warnte nachdrücklich vor "Carve-ins" und "Carve-outs", die zu "EU-IFRS" führen könnten, was für weltweit tätige EU-Unternehmen und ausländische Investitionen in die EU nachteilig sein könnte. Die Antworten auf diese Frage zeigten, dass die Stellungnehmenden aus Frankreich die stärkste Stimme für Änderungen sind (75% der Stellungnehmenden aus Frankreich würden Änderungen der IFRS wie vom IASB herausgegeben unterstützen (geäußert haben sich hauptsächlich Banken und Versicherungen oder die sie vertretenden Organisationen)), während die Befragten aus allen anderen großen Mitgliedstaaten nur zu 15% für Änderungen waren. Ebenso unterstützten nur zwei der über 40 Stellungnehmenden aus Drittländern Flexibilität in EU bei der Übernahme der IFRS. Alle Befürworter möglichen Änderungen der IFRS bei der Übernahme wiesen darauf hin, dass "Carve-ins" nur unter sehr begrenzten und genau definierten Umständen, unter strengen Bedingungen und mit einem nachvollziehbaren (öffentlichen) Entscheidungsprozess erfolgen sollten.

Die Antworten auf die Konsultation können auf zwei Arten auf der Internetseite der Kommission abgerufen werden:

Die Kommission weist darauf hin, dass sie bis Mitte 2019 in einem Arbeitspapier der Kommissionsdienststellen über den Fitness-Check Bericht erstatten wird.

IASB veröffentlicht Podcast zur vorläufigen Entscheidung, den Zeitpunkt des Inkrafttretens von IFRS 17 aufzuschieben

18.11.2018

Wie berichtet hat der IASB vorläufig entschieden, den Zeitpunkt des Inkrafttretens von IFRS 17 'Versicherungsverträge' und das festgelegte Auslaufen der vorübergehenden Befreiung von der Anwendung von IFRS 9 in IFRS 4 um ein Jahr zu verschieben. Der IASB hat jetzt einen Podcast veröffentlicht, in dem Boardmitglied Darrel Scott die Gründe für diese Entscheidung des Boards erläutert.

Wie Scott erläutert war der IASB allgemeinen Rufen nach einer Verschiebung des Inkrafttretens des Standards nicht besonders zugetan. Die Entscheidung des Boards jedoch, mögliche Änderungen an IFRS 17 zu erwägen, habe zu einer Situation der Unsicherheit geführt, die einen Aufschub rechtfertige.

Der Podcast (ca. 7 Minuten) ist über die Presseerklärung auf der Internetseite des IASB zugänglich.

Analyse des aktualisierten Arbeitsprogramms des IASB

17.11.2018

Im Nachgang der Novembersitzung des IASB haben wir für Sie die Änderungen analysiert, die sich aus der Sitzung und aus anderen Entwicklungen im letzten Monat ergeben haben. Was im Arbeitsprogramm immer noch fehlt, ist die Tatsache, dass der IASB begonnen hat, mögliche Änderungen an IFRS 17 'Versicherungsverträge' zu diskutieren und bereits vorläufig entschieden hat, den Zeitpunkt des Inkrafttretens des Standards um ein Jahr aufzuschieben.

Nachfolgend bieten wir Ihnen eine Übersicht über alle Änderungen seit unserer letzten Analyse am 26. Oktober 2018.

Standardsetzung

  • Primäre Abschlussbestandteile — ein Diskussionspapier oder Entwurf wird jetzt im zweiten Halbjahr 2019 erwartet (zuvor: erstes Halbjahr 2019)

Standardpflege

  • Latente Steuern in Bezug auf Vermögenswerte und Schulden, die aus einem einzigen Geschäftsvorfall entstehen (Änderungen an IAS 12) — neu ins Arbeitsprogramm aufgenommen; ein Entwurf wird im ersten Halbjahr 2019 erwartet
  • Angabeninitiative — Definition von wesentlich (Änderungen an IAS 1 und IAS 8) — aus dem Arbeitsprogramm genommen, da endgültige Änderungen am 31. Oktober 2018 herausgegeben wurden
  • Aktualisierung eines Verweises auf das Rahmenkonzept (Änderungen an IFRS 3) — bei seiner Sitzung im November entschied der IASB, mit Änderungen fortzufahren, deshalb ist der nächste Projektschritt nun ein Entwurf (kein Zeitpunkt genannt)

Forschungsprojekte

  • Finanzinstrumente mit Eigenschaften von Eigenkapital — Rückmeldungen zum Diskussionspapier sollen nun im ersten Quartal 2019 erörtert werden (zuvor: erstes Halbjahr 2019)
  • Anteilsbasierte Vergütung — aus dem Arbeitsprogramm genommen, da eine Zusammenfassung der Forschungsergebnisse am 31. Oktober 2018 herausgegeben wurden

Sonstige Projekte

  • Aktualisierung der IFRS-Taxonomie (Praxisergänzungen zu IFRS 13) — eine Analyse der Rückmeldungen wird jetzt im Januar 2019 erwartet (zuvor: erstes Quartal 2019)
  • Aktualisierung des Vorworts zu den IFRS — neu ins Arbeitsprogramm aufgenommen; endgültige Formulierungen werden im Dezember 2018 erwartet

Obiges stellt einen gewissenhaften Abgleich der Informationen zum 26. Oktober 2018 und zum 17. November 2018 dar. Ein Abbild des gegenwärtigen Stands des Arbeitsprogramms zu jedem beliebigen Zeitpunkt finden Sie hier.

Besetzung der European Corporate Reporting Lab Steering Group

16.11.2018

EFRAG hat die Besetzung der European Corporate Reporting Lab Steering Group bekanntgegeben, über die auf der Mitgliederversammlung entschieden wurde.

Die europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (EFRAG) hat die Besetzung der European Corporate Reporting Lab Steering Group bekanntgegeben, über die auf der Mitgliederversammlung entschieden wurde.

Der Vorsitzende dieses Lenkungsausschusses ist Jean-Paul Gauzès (Präsident von EFRAG), sein Stellvertreter ist Alain Deckers (EU-Kommission). Zudem besteht der Lenkungsausschuss aus weiteren 15 Mitgliedern verschiedener Interessengruppen und Länder. 

Seine erste Sitzung wird der Lenkungsausschuss am 27. November dieses Jahres abhalten.

Weitergehende Informationen können Sie der Pressemeldung auf der Internetseite von EFRAG entnehmen.

Auch dass DRSC hat eine Presseemitteilung veröffentlicht, da auch ein Verwaltungsratmitglied des DRSC in den Ausschuss berufen wurde.

 

DPR-Prüfungsschwerpunkte 2019

15.11.2018

Die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) e.V. hat ihre Schwerpunkte für die Prüfungen der Abschlüsse 2018 im kommenden Jahr 2019 veröffentlicht.

Die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) e.V. hat heute folgende Schwerpunkte für die Prüfungen der Abschlüsse 2018 im kommenden Jahr 2019 veröffentlicht:

  1. Ausgewählte Aspekte der Anwendung von IFRS 15 Erlöse aus Verträgen mit Kunden
  2. Ausgewählte Aspekte der Anwendung von IFRS 9 Finanzinstrumente
  3. Anhangangaben zu den erwarteten Auswirkungen der Erstanwendung von IFRS 16 Leasingverhältnisse
  4. Konzernlagebericht: Darstellung und Analyse des Geschäftsverlaufs und der Ertragslage entsprechend dem Umfang und der Komplexität der Geschäftstätigkeit (§ 315 Abs. 1 Satz 1 bis 3 HGB)
  5. Segmentberichterstattung unter Berücksichtigung der unternehmensinternen Berichterstattung und folgender Einzelaspekte:
  • Bestimmung der operativen Segmente (IFRS 8.5) und Zusammenfassung zu berichtspflichtigen Segmenten (IFRS 8.11-8.19) nebst erläuternden Angaben (IFRS 8.22)
  • Darstellung des Segmentergebnisses, insbesondere bei Verwendung alternativer Leistungskennziffern (IFRS 8.23, IFRS 8.25-8.27)
  • Differenzierung zwischen Informationen in der Kategorie „alle sonstigen Segmente“ und sonstigen Abstimmungs-posten in der Überleitungsrechnung (IFRS 8.16, IFRS 8.28)
  • Informationen über geografische Gebiete differenziert nach Herkunftsland und Drittländern (IFRS 8.33) sowie über Kundenabhängigkeiten (IFRS 8.34)

Die ersten drei Punkte sind mit den Prüfungsschwerpunkten der ESMA identisch.

Weitere Details können Sie der Pressemitteilung auf der Internetseite der DPR entnehmen. Wir haben zu den Prüfungsschwerpunkten der DPR einen IFRS fokussiert-Newsletter erstellt.

Tagesordnung für die nächste Sitzung des EFRAG-Boards

14.11.2018

Der EFRAG-Board wird am 22. November 2018 in Brüssel tagen. Eine Tagesordnung und die Sitzungspapiere wurden jetzt zur Verfügung gestellt.

Die folgenden Themen sollen erörtert werden:

  • IFRS 17 Versicherungsverträge

  • Wertminderung und Recycling von Eigenkapitalinstrumenten sowie alternative Bewertungsmodelle

Über die Presseerklärung auf der Internetseite von EFRAG haben Sie die Möglichkeit, über einen live Webcast die Sitzung zu verfolgen. Die vollständige Tagesordnung und die entsprechenden Papiere finden Sie hier.

IASB entscheidet vorläufig, den Zeitpunkt des Inkrafttretens von IFRS 17 zu verschieben

14.11.2018

Bei seiner Sitzung, die derzeit in London stattfindet, hat der IASB den Zeitpunkt des Inkrafttretens von IFRS 17 'Versicherungsverträge' erörtert und vorläufig entschieden, diesen auf Geschäftsjahre zu verschieben, die am oder nach dem 1. Januar 2022 beginnen. Der IASB hat außerdem vorläufig entschieden, auch das festgelegte Auslaufen der vorübergehenden Befreiung von der Anwendung von IFRS 9 in IFRS 4 um ein Jahr zu verschieben, sodass alle Versicherer IFRS 9 ab Geschäftsjahren anwenden müssen, die am oder nach dem 1. Januar 2022 beginnen.

In seiner Entscheidung über den Zeitpunkt des Inkrafttretens von IFRS 17 folgte der IASB der Argumentation des Stabs, dass der Board prüfen will, ob Änderungen an IFRS 17 vorgenommen werden sollen, und dass jede Unsicherheit über diese Änderungen den Fortschritt bei der Umsetzung von IFRS 17 beeinträchtigen könnte. Zusammen mit den wesentlichen Änderungen, die IFRS 17 mit sich bringen wird, ergebe dies außergewöhnliche Umstände, die einen Aufschub rechtfertigen. 14 Boardmitglieder stimmten für die Verschiebung des Inkrafttretens von IFRS 17.

Die Verschiebung des festen Auslaufens der befristeten Befreiung von der Anwendung von IFRS 9 war ein umstritteneres Thema, da die Verschiebung bedeuten würde, dass einige Unternehmen IFRS 9 bis zu vier Jahre nach allen anderen Unternehmen anwenden. Der IASB kam jedoch zu dem Schluss, dass es ohne die Verschiebung in kurzer Zeit zu zwei großen Änderungen in der Rechnungslegung käme, was zu erheblichen Kosten und hohem Aufwand für die Ersteller von Abschlüssen führen würde. Dies zu vermeiden, war der ursprüngliche Grund des Boards für die Gewährung der befristeten Befreiung. 13 Boardmitglieder stimmten für die Verschiebung des Zeitpunkts des festen Auslaufens der Befreiung.

Der IASB hat eine Presseerklärung zum beabsichtigten Aufschub veröfffentlicht.

IDW veröffentlicht Positionspapier zum Fitness-Check der Europäischen Kommission

12.11.2018

Das IDW hat ein Positionspapier zum Fitness-Check der Europäischen Kommission veröffentlicht und bewertet das Verfahren einer frühzeitigen Einbeziehung der Öffentlichkeit positiv. Das Vorhaben der Kommission wird grundsätzlich positiv bewertet, jedoch bestehe die Gefahr eines europäischen Sonderweges.

Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat ein Positionspapier zum Fitness-Check der Europäischen Kommission veröffentlicht und bewertet das Verfahren einer frühzeitigen Einbeziehung der Öffentlichkeit positiv. Das Vorhaben der Kommission wird grundsätzlich positiv bewertet, allerdings bestehe die Gefahr eines europäischen Sonderweges bei den International Financial Reporting Standards (IFRS).

Das IDW bewertet den europäischen Rechtsrahmen zur Unternehmensberichterstattung als durchaus konsistent und sieht es als eine der großen Herausforderungen an diese Transparenz und Konsistenz zu erhalten - auch im Hinblick auf Prüfung und Offenlegung neuer Berichtselemente. 

Den größten Überarbeitungsbedarf sieht das IDW bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung.

Die Pressemitteilung sowie das Positionspapier finden Sie auf der Internetseite des IDW.

 

Diskussionen beim fünften Forschungsforum des IASB

12.11.2018

Der International Accounting Standards Board (IASB) hat am 11. und 12. November 2018 sein fünftes Forschungsforum in Sydney abgehalten. Während des Forums wurden sechs Forschungspapiere vorgestellt und dann von Akademikern und Standardsetzern kommentiert oder in Podiumsdiskussionen und vom Publikum erörtert.

Das erste Papier Non-GAAP Earnings and the Earnings Quality Trade-off nutzte eine große Stichprobe von Gewinnmitteilungen australischer Unternehmen und verglich mehrere Attribute von alternativen Erfolgskennzahlen mit der am ehesten entsprechenden Finanzkennzahl nach Rechnungslegungsstandards. Die Ergebnisse, die von anderen Teilnehmern als "nicht überraschend" bezeichneten, waren, dass im Durchschnitt die alternativen Kennzahlen persistenter, glatter, wertrelevanter und von höherer Vorhersagekraft als die entsprechenden Äquivalente sind. Es wurde auch festgestellt, dass sie tendenziell positiver sind als die auf Rechnungslegungsstandards beruhenden Zahlen. Die Frage, was diese Forschung zu den Bemühungen des IASB beitragen könnte, wendete sich schnell der Frage zu, ob alternative Finanzkennzahlen wirklich ein solches Problem sind (die Meinungen waren geteilt) und ob es überhaupt möglich ist, sie zu einem gewissen Grad zu unterdrücken (durch die Vorschriften von zusätzlichen Ausweiszeilen/Zwischensummen/eine von der Unternehmensleitung definierten Erfolgskennzahl). Die Diskussion schien zu ergeben, dass es alternative Finanzkennzahlen nicht aufzuhalten sind und dass selbst wenn alle derzeitigen alternativen Kennzahlen zu Rechnungslegungsstandardkennzahlen erklärt würden, würden neue alternative Kennzahlen sofort von den Unternehmen definiert. Es wurde aber auch zugestanden, dass es einfach nicht nur eine Zahl gebe, die alle Bedürfnisse erfüllen würde.

Das zweite Papier Disclosure Overload? An Empirical Analysis of IFRS Disclosure Requirements untersuchte das Problem der Angabenüberlast, indem geprüft wurde, ob die Empfehlungen zur Reduzierung von Angaben im Bericht Excess Baggage, der 2011 von den Wirtschaftsprüferinstituten in Schottland und Neuseeland veröffentlicht wurde, mit Angabeanreizen für Unternehmen verbunden und für eine Stichprobe australischer börsennotierter Unternehmen wertrelevant sind. Die Diskussion im Anschluss an die Präsentation schien das Papier eher kritisch zu beurteilen, obwohl anerkannt wurde, dass es wichtig sei, dass das Papier zeige, dass es in Australien eine wesentliche Nichteinhaltung der IFRS-Angabevorschriften gibt. Die Diskussionsteilnehmer kehrten jedoch wiederholt zu dem Punkt zurück, dass es zwar interessant ist, zu sehen, dass es eine Nichteinhaltung gibt, aber wichtiger sei, herauszufinden, warum. Außerdem wurde die Relevanz der Forschung von 2011 im Vergleich mit Daten von 2012 im Jahr 2018 in Frage gestellt. Es wurde die Meinung vertreten, dass das Problem der Angabenüberlast dank der technologischen Entwicklung mehr oder weniger von selbst verschwunden ist. Das IASB konzentriere sich nun auf die Qualität der Angaben, nicht mehr auf ihren Umfang.

Das dritte Papier Equity Financial Assets: A Tool for Earnings Management – A Case Study of Youngor Group war eine Fallstudie, die veranschaulichte, wie Gewinne von einem chinesischen Unternehmen gestaltet wurden, indem seine zur Veräußerung verfügbaren Vermögenswerte als langfristige Aktienanlagen umklassifiziert wurden, um die Volatilität der kommunizierten Gewinne des Unternehmens zu verringern. Im Papier wurde behauptet, dass die Übernahme der mit den IFRS konvergierten Standards durch China im Jahr 2007 die Transparenz in Bezug auf beizulegende Zeitwerte nicht verbessert habe. Zu den Gründen, die im Vortrag und von den Diskussionsteilnehmern genannt wurden, gehörten ein noch nicht ausgereiften Kapitalmarkt, die Erstellungskosten, Schwierigkeiten bei Schätzungen auf Stufe 3, allgemein unzuverlässige Zahlen, kulturelle und rechtliche Unterschiede (der Begriff "westliche Standards" wurde verwendet) und das "Sonderbehandlungssystem" in China. Andere Teilnehmer fügten jedoch hinzu, dass die gleiche Ergebnissteuerung möglich gewesen sei und in anderen Rechtskreisen durchgeführt worden sei, bevor IFRS 9 IAS 39 ersetzt habe. Daher könnte ein Teil der Ergebnissteuerung verschwinden, wenn in China in drei Phasen ab 2018 ein IFRS 9-Äquivalent eingeführt wird und der chinesische Markt reift.

Das vierte Papier Accounting for Intangibles: Can Capitalization of R&D Reduce Real Effects and Improve Investment Efficiency?, auf das später eine Podiumsdiskussion zum gleichen Thema folgte, untersuchte die Fähigkeit von Rechnungslegungsstandards, Unterinvestitionen abzumildern, indem die Aktivierung bestimmter Forschungs- und Entwicklungskosten verlangt wird, oder könnte eine solche Aktivierung zu Überinvestitionen führen? Die Podiumsmitglieder stellten fest, dass bei den Forschungs- und Entwicklungskosten Konsistenz und Transparenz wichtiger sind als die Frage der Erfassung als Aufwand bzw. Aktivierung. Der Vertreter der Anleger bemerkte jedoch, dass Anleger, wenn sie direkt gefragt würden, wahrscheinlich die Erfassung als Aufwand bevorzugen würden. Es wurde auch festgestellt, dass sich die meisten Branchen in der Frage, ob und was sie aktivieren, einig sind. Das Ergebnis aus der Podiumsdiskussion und dem Papier schien zu sein, dass es bereits einen Rahmen gibt, der bei sachgerechter Anwendung und Durchsetzung entscheidungsnützliche Informationen liefern kann. Die Teilnehmer gingen sogar so weit, zu sagen, dass es nicht unmittelbar notwendig sei, dass das IASB ein Projekt zu immateriellen Vermögenswerte auf seine Agenda nimmt.

Das fünfte Papier Extractive Industries Reporting: A Research Review, dem wiederum eine Podiumsdiskussion folgte, wurden die internationale Vielfalt der Rechnungslegungspraktiken und die Herausforderungen für die Informationsadressaten sowie die Standardsetzungsprozesse und das Lobbyingverhalten untersucht, um zu erklären, warum es dem IASB (und anderen Standardsetzern) bisher nicht gelungen ist, einen rigorosen Standard für extraktive Aktivitäten und ESG-Faktoren zu entwickeln. Es wurde insbesondere darauf hingewiesen, dass der wichtige Aspekt der Reserven nur durch Angabevorschriften behandelt wird, obwohl bei der Anwendung anderer Standards Reservenschätzungen erforderlich sind. Das Papier argumentierte, dass das IASB einen umfassenden Ansatz verfolgen müsse, der auch die gegenwärtige Werte berücksichtige. Das Podium war sich weniger sicher, obwohl es zugab, dass es in der Praxis Unterschiede gibt. Dennoch betonten die Podiumsteilnehmer die Bedeutung von Angaben und auch von freiwilligen Angaben. Bergbauunternehmen müssten in starker Kommunikation mit ihren Investoren stehen: "Je bessere Angaben du leistest, desto mehr wird der Markt dich belohnen." Das Podium und das Publikum konnten auch nicht ganz zu dem Schluss kommen, dass ein branchenspezifischer Standard für extraktive Tätigkeiten erforderlich ist, obwohl Konsens darüber bestand, dass IFRS 6 nicht zufriedenstellend ist und Konsistenz und Vergleichbarkeit erforderlich sind.

Das letzte Papier Independently-certified Industry-specific Disclosures to the Capital Market: The JORC Code in the Australian Mining Industry untersuchte die Einhaltung des australischen JORC Code für die Bergbauindustrie, die Qualität der Angaben und deren Auswirkungen auf den australischen Kapitalmarkt. Das Papier war sehr umfangreich und betrachtete zwei Forschungsfragen und eine große Menge an Daten von mehreren Unternehmen mit verschiedenen Analysen. Während die Relevanz der Forschung und ihrer ermutigenden Ergebnisse (Standardsetzung kann sich positiv auswirken) festgestellt wurden, wurde daher auch vorgeschlagen, das Papier tatsächlich in zwei Papiere aufzuteilen. Die Relevanz für die Standardsetzung wurde dann untersucht, indem nach den Auswirkungen der Standardsetzung und den Gründen dafür gefragt wurde, nach Angaben im Gegensatz zu Ansatz und Bewertung, nach der Darstellung innerhalb oder außerhalb des Abschlusses und nach den Reaktionen der Nutzer. Abschließend ermutigte die Vorsitzende des australischen Standardsetzers alle Forscher im Publikum: "Seid tapfer!" Sie betonte, dass die Standardsetzer immer bestrebt sind, mit der Forschungsgemeinschaft in Dialog zu treten, und dass sie die Kommunikation von Forschungsergebnissen immer begrüßen würden, solange die Ergebnisse klar seien (auch klar in Bezug auf Definitionen, Methoden und Grenzen) und auch klare Empfehlungen enthielten.

    Alle Verknüpfungen zu den oben genannten Papieren verweisen auf die Internetseite des IASB. Die endgültigen Fassungen der Papiere werden Anfang nächsten Jahres in einer Sonderausgabe von ABACUS veröffentlicht.

    Der IASB hat eine kurze Presseerklärung zum Forschungsforum herausgegeben.

    Zusammenfassung der Agendapapiere für die IASB-Sitzung nächste Woche

    11.11.2018

    Der IASB wird am 14. und 15. November 2018 zu seiner allmonatlichen Sitzung in London zusammengekommen — unter anderem, um über den Zeitpunkt des Inkrafttretens von IFRS 17 zu diskutieren. Wir haben deutschsprachige Zusammenfassungen der Agendapapiere für die Sitzung für Sie erstellt, die Ihnen gestatten, die Entscheidungsfindung des IASB besser zu verfolgen. Bei jedem Thema heben wir außerdem die wesentlichen Punkte hervor, die der IASB erörtern soll, sowie die Empfehlungen des Stabs.

    Die Mittwochssitzungen beginnen mit der Prüfung durch den Board, ob der Zeitpunkt des Inkrafttretens von IFRS 17 Versicherungsverträge (und der damit verbundenen vorübergehenden Befreiung von der Anwendung von IFRS 9 Finanzinstrumente) um ein Jahr verschoben werden soll.

    In der Diskussion der primären Abschlussbestandteile empfiehlt der Stab, dass das EBITDA keine vorgeschriebene Zwischensumme sein sollte und dass, wenn ein Unternehmen diesen Begriff verwendet, die Kennzahl als "Gewinn oder Verlust abzüglich aller Zinserträge und zuzüglich aller Zinsaufwendungen, Ertragsteuern und Abschreibungen" berechnet werden muss. Er empfiehlt ferner, dass der Board nicht verpflichtende Beispiele entwickelt, die einen überarbeiteten IAS 1 Darstellung des Abschlusses begleiten, die Anforderung in IAS 1:82(b), "Finanzierungskosten" in der Darstellung der finanziellen Leistung auszuweisen, streicht und klärt, welche Mindestausweiszeilen auszuweisen sind.

    Der Board wird drei Umsetzungssachverhalte erörtern. Der Stab empfiehlt Änderungen an den vorgeschlagenen Änderungen an IAS 16 Sachanlagen in Bezug auf die Bilanzierung von Einnahmen aus dem Verkauf von Gegenständen, die beim Testen eines Vermögenswertes entstehen. Der Stab empfiehlt nun, die Einnahmen nicht als Ertrag zu erfassen, sondern weiterhin von den Kosten des Vermögenswertes abzuziehen. Der Stab empfiehlt dem Board, kein Projekt zur Bilanzierung von Kryptowährungen oder ICO zu starten. Stattdessen sollte der Board die Entwicklungen in diesen Bereichen überwachen und das IFRS Interpretations Committee bitten, eine Agendaentscheidung über die Bilanzierung von Kryptowährungsbeständen zu erwägen. Schließlich empfiehlt der Stab, dass der Entwurf, der Änderungen an IAS 37 in Bezug auf die Kosten der Vertragserfüllung vorschlägt, auch eine vorzeitige Anwendung vorsieht.

    Der Stab beschreibt, wie er das Projekt zur Lageberichterstattung mit Hilfe von drei Arbeitsabläufen steuern wollen. Der Stab erläutert auch die empfohlene Zielsetzung von Lageberichten.

    Die Donnerstagssitzungen beginnen mit Empfehlungen, wie der Board die vorgeschlagenen Änderungen an IAS 1 in Bezug auf die Klassifizierung von Verbindlichkeiten als kurz- oder langfristig abschließen soll.

    Der Board wird eine Empfehlung zur Aktualisierung eines Verweises auf das Rahmenkonzept in IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse prüfen.

    Das vorgeschlagene Modell für preisregulierte Geschäftsvorfälle ergänzt die Informationen aus der Anwendung der gegenwärtigen IFRS. Der Stab hat untersucht, wie das vorgeschlagene Modell mit diesen anderen Standards interagiert. Die Papiere enthalten auch Empfehlungen, welche Informationen über preisregulierte Geschäftsvorfälle angegeben werden sollten.

    Detaillierte Zusammenfassungen der Agendapapiere für die einzelnen Sitzungsteile finden Sie auf unserer Seite für Sitzungsmitschriften. Wir werden die Seite nach der Sitzung um die Entscheidungen und Diskussionen des Boards ergänzen.

    Correction list for hyphenation

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