Oktober

IASB veröffentlicht Bericht zu den im Rahmen des Forschungsprojekts zu anteilsbasierten Vergütungen gewonnen Erkenntnissen

31.10.2018

Der IASB hat 'Anteilsbasierte Vergütung — Untersuchungen zu Ursachen von Bilanzierungskomplexität' veröffentlicht. In dem Dokument werden die im Rahmen des Forschungsprojekts zu anteilsbasierten Vergütungen geleistete Arbeit und die Schlussfolgerungen zusammenfasst.

Im Einzelnen enthält die Projektergebniszusammenfassung die folgenden Informationen:

  • Auf einen Blick — ein allgemeiner Blick darauf, warum der Board diese Untersuchungen durchgeführt hat, eine Zusammenfassung der Ergebnisse sowie Rückmeldungen und Schlussfolgerungen;
  • Informationsquellen — Quellen, die vom Stab zur Durchführung seiner Untersuchungen genutzt wurden;
  • Forschungsergebnisse — Zusammenfassungen über die Vielfalt und Komplexität der Bedingungen für aktienbasierte Vergütungen, die Bewertung des beizulegenden Zeitwerts zum Gewährungszeitpunkt und die Angaben;
  • Rückmeldungen zu Forschungsergebnissen und Schlussfolgerungen;
  • Bewertungsmodelle in IFRS 2;
  • Ein Blick darauf, was die nach IFRS 2 geforderten Informationen den Adressaten von Abschlüssen vermitteln; und
  • Auswirkungen anderer Projekte und Standards auf IFRS 2.

Weiterführende Informationen entnehmen Sie bitte der Presseerklärung und der Projektzusammenfassung auf der Internetseite des IASB.

Mitschriften von der IASB-Sitzung im Oktober 2018

31.10.2018

Der IASB ist am 24. und 25. Oktober 2018 zu seiner allmonatlichen Sitzung in London zusammengekommen, um acht Themen zu erörtern. Wir haben für Sie die Mitschriften von Deloitte-Beobachtern bei dieser Sitzung übersetzt.

Die Mittwochssitzungen begann mit dem Projekt zu primären Abschlussbestandteilen. Der Schwerpunkt lag auf den Bezeichnungen, die das Board zur Beschreibung von Zwischensummen verwenden wird. Der Board entschied, dass die Bezeichnungen "Betriebsergebnis", "Betriebsergebnis und Anteil am Gewinn oder Verlust von integralen assoziierten Unternehmen und Joint Ventures" sowie "Gewinn oder Verlust vor Finanzierung und Ertragsteuern" sein sollten (wobei es den Unternehmen verboten wäre, den Begriff "EBIT" für diese Zwischensumme zu verwenden).

Bei der IFRS-Umsetzung hat sich der Board entschieden, einer Empfehlung des IFRS Interpretations Committee zu folgen, dass der IASB IAS 12 Ertragsteuern in Bezug auf den erstmaligen Ansatz eines Leasingverhältnisses durch einen Leasingnehmer und Stilllegungspflichten ändert.

Der Stab hat mündlich (ohne Agendapapier) über den Stand des Projekts zur Lageberichterstattung berichtet und ging insbesondere auf die erste Sitzung der neuen Beratungsgruppe zu diesem Thema ein.

Der Board entschied sich zu einer Überarbeitung des Vorwortes zu den International Financial Reporting Standards, bei der redundantes Material über die Struktur des IASB und seine Anforderungen in Bezug auf den Konsultationsprozess entfernt werden.

Bei der Angabeninitiative lag der Schwerpunkt auf Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden. Der Board entschied, klarzustellen, dass nicht alle Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden in Bezug auf wesentliche Transaktionen, andere Ereignisse oder Bedingungen wesentlich sind. Er entschied ferner, Leitlinien und Beispiele für die Aufnahme in das Leitliniendokument zu Wesentlichkeit zu entwickeln, um Unternehmen bei der Entscheidung, ob die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wesentlich sind, zu unterstützen.

Der Board hat IFRS 17 Versicherungsverträge erörtert, um ihm bei der Entscheidung zu helfen, wie er auf Bedenken reagieren soll, die ihm im Zusammenhang mit diesem Standard zur Kenntnis gebracht wurden (die Papiere enthalten eine Beschreibung von 25 identifizierten Bedenken). Der Board hat Kriterien zugestimmt, die er bei der Beurteilung, ob er in jedem Fall eine Änderung von IFRS 17 vorschlagen sollte, anwenden kann. Der Stab hat 25 Themen vorgestellt, die er zu einem späteren Zeitpunkt an den Kriterien messen und wieder vorstellen wird.

Am Donnerstag hat der Stab als erstes über den Stand des Projekts zu preisregulierten Geschäftsvorfällen informiert.

Die Sitzung endete mit einem Sitzungsteil zur Wertminderung von Geschäfts- oder Firmenwerten. Der Stab stellt seinen Entwurf für ein Diskussionspapier vor. Die Hauptabschnitte würden sich auf die Verbesserung der Angaben, die Vereinfachung der Werthaltigkeitsprüfung und die Vereinfachung der Bilanzierung von Geschäfts- oder Firmenwerten konzentrieren. Der Board äußerte Bedenken in Bezug auf den vorgeschlagenen Zeitplan, der vorsah, das Diskussionspapier in der ersten Jahreshälfte 2020 zu veröffentlichen. Er bat den Stab, den Prozess zu beschleunigen.

Detaillierte Zusammenfassungen der Erörterungen durch den Board finden Sie auf unserer Seite für Sitzungsmitschriften.

IASB finalisiert Änderungen an IAS 1 und IAS 8 in Bezug auf die Definition von Wesentlichkeit

31.10.2018

Der International Accounting Standards Board (IASB) hat 'Definition von wesentlich (Änderungen an IAS 1 und IAS 8)' herausgegeben, um die Definition von 'wesentlich' zu schärfen und um die verschiedenen Definitionen im Rahmenkonzept und in den Standards selbst zu vereinheitlichen.

 

Hintergrund

Das Projekt zu Wesentlichkeit des IASB entstand als Ergebis der Angabeninitiative des IASB, die 2012 angestoßen wurde. Das erste Dokument, das im Rahmen der Initiative veröffentlicht wurde war die Zusammenfassung der Rückmeldungen vom Angabeforum vom Mai 2013, in der die Erwägung einer Reihe von weiteren Initiativen einschließlich eines Projekts zu Wesentlichkeit angekündigt wurde, in dessen Rahmen entweder Anwendungsleitlinien oder Lehrmaterialien zu Wesentlichkeit mit Hilfe eines Beirats entwickelt werden sollten.

Ein Entwurf eines Leitliniendokuments zu Wesentlichkeit wurde am 28. Oktober 2015 herausgegeben, allerdings wurde nachfolgend klar, dass einige der vorgeschlagenen Leitlinien verbindlich sein müssten, wenn sie den gewünschten Effekt haben sollten. Daher wurde das Projekt aufgespalten in eine Teil, als dessen Ergebnis ein Leitliniendokument veröffentlicht werden sollte, und in einen Teil, der zu Änderungen an IAS 1 und IAS 8 führen sollte. Das endgültige Leitliniendokument Fällen von Wesentlichkeitsentscheidungen wurde im September 2017 zusammen mit einem Entwurf ED/2017/6 Definition von wesentlich (Vorgeschlagene Änderungen an IAS 1 und IAS 8) veröffentlicht. Mit der heutigen Änderungen werden die Vorschläge aus dem Entwurf finalisiert.

 

Änderungen und deren Begründung

Die Änderungen in Definition von wesentlich (Änderungen an IAS 1 und IAS 8) gelten alle einer Schärfung der Definition von 'wesentlich', die wir nachfolgend aus dem heute veröffentlichten Dokument zitieren (eigene Übersetzung):

Informationen sind wesentlich, wenn vernünftiger Weise zu erwarten ist, dass ihre Auslassung, fehlerhafte Darstellung oder Verschleierung die Entscheidungen der primären Adressaten von Mehrzweckabschlüssen, die diese auf Grundlage eines solchen Abschlusses, der Finanzinformationen eines bestimmten Unternehmens bietet, treffen, beeinflussen können.

Drei neue Aspekte der überarbeiteten Definition sollten insbesondere beachtet werden:

  • Verschleierung. In der bestehenden Definition wurde nur auf das Auslassen oder fehlerhafte Darstellen von Informationen eingegangen. Der Board ist allerdings zu dem Schluss gekommen, dass eine Verschleierung von wesentlichen Informationen durch Informationen, die weggelassen werden können, ähnliche Auswirkungen haben kann. Obwohl der Ausdruck Verschleierung neu in die Definition aufgenommen wurde, war er bereits Bestandteil von IAS 1 (IAS 1.30A).
  • Vernünftiger Weise zu erwarten ist. In der bestehenden Definition heißt es schlicht "beeinflussen könnten". Der Board war der Meinung, dass dies so gelesen werden könnte, dass zu viele Informationen gefordert werden, weil fast alles die Entscheidungen einiger Adressaten beeinflussen "könnte", auch wenn die Wahrscheinlichkeit äußerst gering ist.
  • Primäre Adressaten. In der bestehenden Definition wird auf "Adressaten" ohne weitere Einschränkung Bezug genommen. Wiederum war der Board der Meinung, dass dies zu allgemein verstanden werden und so ausgelegt werden könnte, dass alle denkbaren Adressaten von Abschlüssen zu berücksichtigen sind, wenn entscheiden wird, welche Informationen angegeben werden.

Während der erneuten Erörterungen verbrachte der Board viel Zeit damit, darüber zu diskutieren, was das Verschleiern von Informationen ausmacht. Daher werden in den Änderungen fünf Möglichkeiten hervorgehoben, wie wesentliche Informationen verschleiert werden können:

  • wenn die Sprache bezüglich eines wesentlichen Postens, einer Transaktion oder eines anderen Ereignisses vage oder unklar ist;
  • wenn Informationen über einen wesentlichen Posten, eine Transaktion oder ein anderes Ereignis über den Abschluss verstreut werden;
  • wenn ungleiche Posten, Transaktionen oder andere Ereignisse unangemessen aggregiert werden;
  • wenn gleiche Posten, Transaktionen oder andere Ereignisse unangemessen disaggregiert werden; oder
  • wenn wesentliche Informationen durch unwesentliche Informationen verdeckt werden, sodass unklar wird, welche Informationen wesentlich sind.

Die neue Definition von wesentlich und die dazugehörigen erläuternden Textziffern sind in IAS 1 Darstellung des Abschlusses enthalten. Die Definition von wesentlich in IAS 8 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Änderungen von Schätzungen und Fehler wird durch einen Verweis auf IAS 1 ersetzt.

 

Zeitpunkt des Inkrafttretens

Die Änderungen sind für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2020 beginnen. Eine frühere Anwendung ist zulässig.

 

Weiterführende Informationen

Ergänzende Informationen stehen Ihnen auf der Internetseite des IASB und auf IAS Plus zur Verfügung:

 

AAOIFI will Standards prüfen und überarbeiten

31.10.2018

Die Prüfungs- und Rechnungslegungsorganisation für islamische Finanzinstitute (Accounting and Auditing Organisation for Islamic Financial Institutions, AAOIFI) hat beschlossen, ihre bestehenden Rechnungslegungsstandards zu überarbeiten, um diese zu überprüfen und zu überarbeiten, einschließlich einer detaillierten Analyse jedes Standards sowie eines Benchmarkings mit anderen vergleichbaren Standards und bester ausgeübter Praxis, um gegebenenfalls Verbesserungspotenziale zu identifizieren und zu empfehlen oder eine vollständige Überarbeitung vorzunehmen.

Die entsprechenden Adressatengruppen werden eingeladen, an einer Umfrage teilzunehmen, die darauf abzielt, die Ansichten der Ersteller und Nutzer von Abschlüssen in Bezug auf die Praktiken der Finanzberichterstattung für islamische Finanzinstitute zu untersuchen und AAOIFI so zu helfen, die Standards besser an die der derzeitigen und potenziellen Adressatengruppen anzupassen und sie nahe an globaler bewährter Praxis und frei von Verwechslungen und Fehlern zu halten.

Zugang zur Umfrage haben Sie über die Presseerklärung auf der Internetseite der AAOIFI.

IASB-Podcast zu jüngsten Boardentwicklungen

30.10.2018

Der IASB hat einen Podcast mit dem IASB-Vorsitzenden Hans Hoogervorst, der stellvertretenden Vorsitzenden Sue Lloyd und dem Aus- und Weiterbildungsdirektor Matt Tilling aufgezeichnet, in dem die Erörterungen bei der IASB-Sitzung im Oktober zusammengefasst werden.

Auf die folgenden Themen wird in dem Podcast kurz eingegangen (Gesamtlänge des Podcasts ist 10 Minuten):

  • IFRS 17 Versicherungsverträge
  • Wertminderung von Geschäfts- oder Firmenwerten
  • Primäre Abschlussbestandteile
  • Angabeninitiative
  • IFRS-Umsetzung

Zugang zum Podcast haben Sie über die Presseerklärung auf der Internetseite des IASB. Ausführlichere Zusammenfassungen der erörterten IASB-Projekte finden Sie in unseren deutschsprachigen Beobachtermitschriften von der IASB-Sitzung im Oktober 2018.

Rückblick auf EFRAG-Aktivitäten im Oktober

30.10.2018

Die Europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat eine neue Ausgabe des 'EFRAG Update' herausgegeben. Der Newsletter bietet einen Überblick über alle EFRAG-Aktivitäten im Oktober 2018.

Wie bereits berichtet, waren im Oktober folgenden Höhepunkte zu verzeichnen:

Der Newsletter bietet außerdem Zusammenfassungen von der Sitzung des EFRAG-Boards und von einer schriftlichen Abstimmung.

Sie können sich den vollständigen Monatsrückblick in englischer Sprache hier von der Internetseite von EFRAG herunterladen.

Neue Zusammensetzung von ASAF bekanntgegeben, DRSC wird Mitglied im IFRS-Beirat

30.10.2018

Die IFRS-Stiftung hat die neuen Mitglieder des beratenden Forums für Bilanzierungsstandards (Accounting Standards Advisory Forum, ASAF) bekanntgegeben, mit dessen Hilfe die Beziehungen des IASB mit der globale Gemeinde der nationalen Standardsetzer und ihrer regionalen Gruppierungen formalisiert und vereinfacht werden soll.

Das ASAF besteht aus 12 Mitgliedern und einem nicht stimmberechtigten Vorsitzenden. Die folgenden Gründungsmitglieder wurden heute bekanntgegeben (die beiden frei zu vergebenden Sitze wurden mit Mitgliedern aus dem asiatisch-pazifischen Raum und aus Europa besetzt):

 

Region ASAF-Mitglied
Afrika pan-afrikanischen Verband der Wirtschaftsprüfer (Pan-African Federation of Accountants, PAFA)
Nord- und Südamerika Gruppe der lateinamerikanischen Standardsetzer für Bilanzierungsfragen (Group of Latin American Accounting Standard Setters, GLASS)
kanadischer Standardsetzer Accounting Standards Board (AcSB)
US-amerikanischer Standardsetzer Financial Accounting Standards Board (FASB)
asiatisch-pazifischer Raum japanischer Standardsetzer Accounting Standards Board of Japan (ASBJ)
koreanischer Standardsetzer Korea Accounting Standards Board (KASB)
Abteilung für Rechnungslegungsvorschriften, Finanzministerium der VR China
Gruppe der Standardsetzer aus dem asiatisch-pazifischen Raum (Asian- Oceanian Standards Setters Group, AOSSG)
Europa französischer Standardsetzer Autorité des normes comptables (ANC)
Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG)
italienischer Standardsetzer Organismo Italiano di Contabilità (OIC)
britischer Rat für Rechnungslegung (Financial Reporting Council, FRC)

Eine entsprechende Presseerklärung finden Sie auf der Internetseite des IASB.

Das DRSC wurde also in diesem Turnus nicht erneut berufen und wird mit der Dezembersitzung seinen Sitz an den britischen Standardsetzer FRC abtreten, der nach einer dreijährigen Pause wieder ASAF-Mitglied wird. Gleichzeitig übernimmt das DRSC den Sitz im IFRS-Beirat von den Briten, den diese die letzten drei Jahre innehatten.

Das DRSC hat dazu eine entsprechende Presseerklärung veröffentlicht.

Boardmitglied spricht über die Entwicklung und Aktivitäten des IASB von 2001 bis heute

30.10.2018

IASB-Mitglied Ann Tarca hielt gestern in Sydney die RJ Chambers Memorial Research Lecture und sprach dabei Beziehungen des IASB zu seinen wichtigsten Adressatengruppen.

Die Rede von Tarca war eine Tour d'Horizon und deckte die folgenden Phasen der Entwicklung des IASB ab:

  • Entwicklung eines Kanons globaler Standards für den Einsatz auf den globalen Kapitalmärkten (2001-2005);
  • das Konvergenzprogramm mit dem FASB und die Auswirkungen der globalen Finanzmarktkrise (2006-2009);
  • Arbeit an den wichtigsten Standards (2010-2013); und
  • Umsetzung der großen Standards und die Initiative zur besseren Kommunikation (ab 2014).

Das Redemanuskript ist auf der Internetseite des IASB verfügbar.

DRSC-Stellungnahme zu Agendaentscheidungen des IFRS Interpretations Committee

30.10.2018

Das DRSC hat beim IFRS Interpretations Committee des IASB eine Stellungnahme zu vorläufigen und endgültigen Entscheidungen bei der Sitzung des Committee im September 2018 eingereicht.

Das DRSC stimmt allen vier endgültigen Agendaentscheidungen und den drei vorläufigen Entscheidungen zu IAS 27 und IFRS 11 zu. 

Bei den drei vorläufige Entscheidung zu IFRS 9, IFRS 15 und IAS 37 stimmt das DRSC der Argumentation des Committee allerdings nicht oder nur teilweise zu.

Zur englischsprachigen Stellungnahme auf der Internetseite des DRSC gelangen Sie hier.

IPSASB veröffentlicht endgültige 'Verbesserungen an den IPSAS 2018'

30.10.2018

Der Rat für internationale Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sektor (International Public Sector Accounting Standards Board, IPSASB) hat 'Verbesserungen an den IPSAS 2018' mit verschiedenen geringfügigen Änderungen an den Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sektor (International Public Sector Accounting Standards, IPSAS) veröffentlicht. Damit werden zum einen Sachverhalte adressiert, die von Anwendern aufgebracht worden sind, und zum anderen die Konvergenz mit den IFRS erhöht.

Die der Konvergenz dienenden Änderungen reflektieren die folgenden vom IASB vorgenommenen Änderungen:

  • Jährliche Verbesserungen an den IFRS Zyklus 2011–2013 (Dezember 2013)
  • Angabeninitiative (Änderungen an IAS 7) (Januar 2016)
  • Übertragungen von als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilien (Änderungen an IAS 40) (Dezember 2016)
  • Jährliche Verbesserungen an den IFRS Zyklus 2014 – 2016 (Dezember 2016)
  • IFRIC 22 Transaktionen in fremder Währung und im Voraus gezahlte Gegenleistungen (Dezember 2016)
  • Jährliche Verbesserungen an den IFRS Zyklus 2015 – 2017 (Dezember 2017)
  • Planänderung, -kürzung oder -abgeltung (Änderungen an IAS 19) (Februar 2018)

Improvements to IPSAS, 2018 finden Sie auf der Internetseite des IPSASB.

Correction list for hyphenation

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