ESA äußern sich zum Übernahmeprozess in Bezug auf IFRS 17

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19.10.2018

Die drei europäischen Finanzaufsichtsbehörden (European Supervisory Authorities, ESA) haben gemeinsam an die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) geschrieben, um Bedenken in Bezug auf den Übernahmeprozess für IFRS 17 'Versicherungsverträge' zum Ausdruck zu bringen.

Im September 2018 hat der EFRAG-Board ein Schreiben zu IFRS 17 an den IASB gesendet, um diesem Bedenken der europäischen Anwender in Bezug auf den Standard zur Kenntnis zu bringen. Während EFRAG darauf wartet, dass der IASB diese (und andere) Bedenken erwägt, ist der Übernahmeprozess vorübergehend angehalten. Der IASB wird Bedenken und Umsetzungsprobleme im Zusammenhang mit IFRS 17 bei seiner Sitzung nächste Woche erörtern, aber direkte Entscheidungen werden nicht erwartet.

Die ESA sehen die Verzögerung im Übernahmeprozess mit Sorge. In ihrem Schreiben heißt es:

Obwohl wir zum jetzigen Zeitpunkt keine detaillierten fachlichen Ansichten zu IFRS 17 äußern, bekräftigen wir die Notwendigkeit, die Analyse von IFRS 17 vor dem Hintergrund des Inkrafttretens von IFRS 17 zum 1. Januar 2021 rasch fortzusetzen und rechtzeitig abzuschließen.

Ähnlich äußerte sich auch der Vorsitzende der europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (European Securities and Markets Authority, ESMA) in einer Rede in Madrid heute zu IFRS 17 (ESMA ist eine der ESA). Er sagte:

[W]ährend wir noch die fachlichen Details analysieren, ist eine Sache, die bereits mit Sicherheit festgehalten werden kann, dass IFRS 17 die Vergleichbarkeit und Transparenz von Finanzinformationen über Versicherungsverträge im Vergleich zur jetzigen Situation verbessern wird. [...] Obwohl es also wichtig ist, bei der Bewertung der durch IFRS 17 eingeführten Änderungen umsichtig zu urteilen, halte ich es für notwendig, weitere Verzögerungen bei der Erreichung eines gemeinsamen Satzes von Rechnungslegungsstandards für Versicherungsverträge zu vermeiden. [...W]ir sind sehr besorgt über die Verzögerung, die wir im Übernahmeprozess von IFRS 17 in der EU beobachten.

Und obwohl sich die Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (European Insurance and Occupational Pensions Authority, EIOPA), ebenfalls eine der ESA, nicht explizit auf das Übernahmeverfahren bezieht, stellt sie in ihrer Analyse der Vorteile von IFRS 17, die soeben ebenfalls verfügbar geworden ist, fest:

EIOPA ist zu dem Schluss gekommen, dass die erwartete erhöhte Transparenz und Vergleichbarkeit der Abschlüsse der Versicherer durch IFRS 17, die einen besseren Einblick in die Geschäftsmodelle der Versicherer bietet, das Potenzial hat, die finanzielle Stabilität im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) zu stärken. Daher betrachtet EIOPA die Umsetzung von IFRS 17 als vorteilhaft für das europäische Gemeinwohl. [...] Die Einführung von IFRS 17 ist ein längst überfälliger und positiver Paradigmenwechsel im Vergleich zum Vorgänger von IFRS 17, IFRS 4 Versicherungsverträge.

Auf die oben zitierten Dokumente können Sie über die nachfolgenden Verknüpfungen zugreifen:

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