Britische Regierung veröffentlicht Mitteilung über "Rechnungslegung und Abschlussprüfung, wenn es keinen Brexit-Deal gibt"

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17.10.2018

Die britische Regierung hat eine "no deal technical notice" über Rechnungslegung und Abschlussprüfung veröffentlicht, in der Änderungen an den Rahmenbedingungen für die Unternehmensberichterstattung und -prüfung im Vereinigten Königreich dargelegt werden, wenn es zwischen dem Vereinigten Königreich und der EU keine Einigung über die Bedingungen für den Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union am 29. März 2019 gibt.

Viele Aspekte des britischen Rechnungslegungsrahmens werden unverändert bleiben. Allerdings gilt:

  • Bestimmte Ausnahmen für britische Unternehmen, die darauf gründen, eine Muttergesellschaft im Wirtschaftsraum Europa (EWR) zu haben, werden auf Unternehmen mit einer britischen Muttergesellschaft beschränkt.
  • Im EWR tätige britische Unternehmen müssen möglicherweise Zweigniederlassungen oder Geschäftsstellen im jeweiligen EWR-Mitgliedstaat registrieren und die Berichtspflichten für ausländische Unternehmen dieses Staates einhalten.
  • EWR-Unternehmen mit einer Zweigniederlassung oder Geschäftsstelle im Vereinigten Königreich müssen die Registrierungs- und Berichtspflichten für ausländische Unternehmen einhalten.
  • Britische Unternehmen, die zum Handel an einem geregelten Markt in einem der übrigen EWR-Mitgliedstaaten zugelassen sind, müssen möglicherweise formell die Einhaltung der vom IASB veröffentlichten International Financial Reporting Standards (IFRS) nachweisen.

Die britische Regierung veröffentlicht derzeit eine Reihe von fachlichen Mitteilungen, die Leitlinien für die Vorbereitung auf Brexit enthalten, wenn es keine Einigung gibt. Die gesamte Serie ist hier abrufbar. Der Hinweis zu Rechnungslegung und Abschlussprüfung ist hier abrufbar.

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