EU-Parlament verabschiedet Entschließung zu IFRS 17

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04.10.2018

Das EU-Parlament hat bei seiner gegenwärtigen Sitzung in Straßburg eine Entschließung zu IFRS 17 'Versicherungsverträge' verabschiedet, die vom Ausschuss für Wirtschaft und Währung (ECON) eingebracht wurde.

Wie zuvor berichtet werden in der Entschließung die Vorteile und Verbesserungen gewürdigt, die IFRS 17 mit sich bringen wird, gleichzeitig werden aber auch Bedenken der ECON-Mitglieder in Bezug auf den Standard festgehalten.

Der Entschließungsantrag wurde in der Plenarsitzung des EU-Parlaments am 1. Oktober 2018 diskutiert. Während der Plenarsitzung haben der Vertreter der Europäischen Kommission und die Mitglieder des EU-Parlaments

  • festgehalten, dass die IFRS von wesentlicher Bedeutung sind und die Kosten bei einem Übergang in ein neues Umfeld unvermeidlich sind;
  • betont, dass die Vorteile von IFRS 17 klar sind, da der Standard einer Branche, die derzeit nicht transparent ist, Vergleichbarkeit und Klarheit bringen wird;
  • festgehalten, dass IFRS 17, um übernommen zu werden, mit der EU-Politik in Bezug auf Nachhaltigkeit, europäisches Gemeinwohl, Klimawandel und langfristige Investitionen in Einklang stehen sollte;
  • festgehalten, dass es wichtig ist, die Auswirkungen von IFRS 17 auf die Finanzstabilität zu beurteilen;
  • in Erinnerung gerufen, dass die EU-Kommission keine Möglichkeit hat, die IFRS im Rahmen der Übernahme zu verändern;
  • festgehalten, dass EFRAG sechs Sachverhalte identifiziert hat, die man den IASB bittet, erneut zu prüfen;
  • darauf hingewiesen, dass der IASB im Oktober mögliche Änderungen an IFRS 17 und eine mögliche Verschiebung des Zeitplans erörtern wird;
  • von der Branche gefordert, realistisch zu sein, was die vom IASB geforderten Lösungen betrifft;
  • festgehalten, dass sich Standards im Laufe der Zeit weiterentwickeln und weiterentwickeln sollten; und
  • zugesagt, dass die EU-Kommission die Arbeiten an IFRS 17 weiterhin überwachen wird, um sicherzustellen, dass der Standard mit dem europäischen Gemeinwohl übereinstimmt und die Versicherungswirtschaft nicht übermäßig belastet.

Die Entschließung wurde vom EU-Parlament am 3. Oktober 2018 per Handzeichen angenommen.

Die folgenden weiterführenden Informationen sind auf der Internetseite des EU-Parlaments verfügbar:

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