IDW RS HFA 48 um Ausführungen zur Modifikation finanzieller Vermögenswerte ergänzt

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09.10.2018

IFRS 9 'Finanzinstrumenten' regelt die Modifikation von finanziellen Vermögenswerten nur in Teilbereichen. Daher sah das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) in der Praxis erheblichen Klärungsbedarf und hat seine Stellungnahme zur Rechnungslegung in Bezug auf Einzelfragen der Bilanzierung von Finanzinstrumenten nach IFRS 9 (IDW RS HFA 48) um einige Textziffern und einen Anhang ergänzt.

Der Anhang befasst sich u.a. mit den folgenden Fragen:

  • Wann liegt eine Modifikation der vertraglichen Zahlungen im Sinne von IFRS 9 vor?
  • Wie sind substantielle und nicht substantielle Modifikationen voneinander abzugrenzen?
  • Welche Auswirkungen haben substantielle und nicht substantielle Modifikationen auf das Periodenergebnis?

Die Fortsetzung von IDW RS HFA 48 wird in Heft 10/2018 der IDW Life veröffentlicht.

Um Ihnen einen Überblick über die Inhalte der Fortsetzung der Stellungnahme zu geben, hat das IFRS Centre of Excellence von Deloitte in Frankfurt einen IFRS fokussiert-Newsletter mit weiterführenden Beispielen erstellt, den Sie sich hier herunterladen können.

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