IASB erörtert IFRS 17 bei seiner heutigen Sitzung

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24.10.2018

Bei seiner Sitzung, die derzeit in London stattfindet, hat der IASB IFRS 17 'Versicherungsverträge' erörtert, um festzustellen, ob die verschiedenen Bedenken in Bezug auf den Standard, die dem IASB zur Kenntnis gebracht wurden, Maßnahmen des Boards erfordern. Der IASB war sich der internationalen Aufmerksamkeit bewusst, die mit dieser Sitzung einhergeht, und hat die Diskussionen nicht vorgezogen, obwohl er die früheren Erörterungen vorzeitig abschloss.

Seit der Veröffentlichung von IFRS 17 im Mai 2017 überwacht der Board die Umsetzung und hat dabei Bedenken und Umsetzungsprobleme zur Kenntnis genommen, unter anderem die Themen, die in dem EFRAG-Schreiben an den IASB im vergangenen Monat identifiziert wurden.

Es gab vier Agendapapiere für die Sitzung: eine Zusammenfassung der TRG-Sitzung im September, die TRG-Einreichungsliste, Kriterien, die der Stab des IASB entwickelt hat, die der Board bei der Beurteilung, ob ein Sachverhalt eine Änderung rechtfertigt, anwenden kann, und identifizierte Sachverhalte oder Umsetzungsprobleme. Die Papiere für diese Sitzung sind auf der Internetseite des IASB verfügbar (bitte nach unten scrollen).

Ein Schwerpunkt der Sitzung war das Agendapapier 2C mit Kriterien, die der Stab des IASB entwickelt hat, die der Board bei der Beurteilung, ob ein Sachverhalt eine Änderung rechtfertigt, anwenden kann:

  1. die Änderung würde nicht zu einem wesentlichen Verlust an entscheidungsnützlichen Informationen im Vergleich zu denjenigen führen, die IFRS 17 für Abschlussadressaten bereitstellen würde und
  2. die Änderung würde die bereits laufenden Umsetzungsprozesse nicht übermäßig stören oder unangemessene Verzögerungen beim Inkrafttreten eines Standards riskieren, der dringend notwendig ist, um viele Unzulänglichkeiten in dem bestehenden breiten Spektrum der Versicherungsbilanzierungspraktiken zu beheben.

Der Stab hielt auch fest, dass selbst wenn der Board zu dem Schluss kommt, dass eine mögliche Änderung von IFRS 17 die Kriterien erfüllt, dies nicht bedeutet, dass alle Änderungen, die diese Kriterien erfüllen, gerechtfertigt sind. Ferner betonte er, dass alle Änderungen Auswirkungen auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens haben können.

Der Board hatte folgende Anmerkungen:

  • Änderungen müssen notwendig sein, nicht nur die Kriterien erfüllen;
  • was in den Kriterien fehlt, ist, dass Änderungen die Prinzipien von IFRS 17 nicht beeinträchtigen dürfen;
  • der Board sollte sich nur mit Umsetzungsfragen befassen, nicht mit allen Sachverhalten, die mit IFRS 17 zusammenhängen;
  • Änderungen sollten eng gefasst sein und effizient durchgeführt werden können;
  • Änderungen an IFRS 17, einem endgültigen Standard, würden sich auf diejenigen auswirken, die bereits mit der Umsetzung begonnen haben;
  • Widerstand muss erwartet werden;
  • 25 Themen sind viele;
  • das Aufgreifen einiger Themen, aber nicht aller, werden einige Leute glücklich und einige sehr unglücklich machen;
  • alle Änderungen müssten den vollständigen Konsultationsprozess durchlaufen;
  • die Gründung einer TRG bedeutet, dass der IASB offen ist für die Anhörung von Problemen und deren Behandlung;
  • der IASB muss die Interaktion mit IFRS 9 in Betracht ziehen;
  • beziehen sich die identifizierten Themen auf wesentliche neue Informationen oder handelt es sich um Themen, die der Board zuvor behandelt hat?;
  • Anleger warten auf den neuen Standard, es muss eine hohe Hürde für seine Änderung geben;
  • der Nutzen von Veränderungen muss die Kosten übersteigen;
  • gibt es Punkte auf der Liste, für die der Aufwand oder die Kosten unterschätzt werden?;
  • könnten praktische Erleichterungen helfen?;
  • der IASB muss vermeiden, in etwas hineingezogen zu werden, was unvermeidlich zu sein scheint;
  • Kosten und Aufwand des gesamten Änderungspakets müssen berücksichtigt werden;
  • Ausnahmen erhöhen die Komplexität;
  • es muss verhindert werden, dass der IASB, indem er diese Diskussion überhaupt führt, bewirkt, dass die Unternehmen ihre Umsetzungsbemühungen herunterfahren;
  • wie sind Sachverhalte auf die Liste gekommen?;
  • sollten neue unerwartete Kosten ein Kriterium sein?;
  • viel Arbeit floss in den Standard;
  • viele Rückmeldungen wurden eingeholt;
  • viele Leute warten darauf, dass der Standard in Kraft tritt.

Der Vorsitzende Hans Hoogervorst schloss die Diskussion mit der Feststellung, dass er die Diskussionspapiere schweren Herzens gelesen habe. Er hoffe nur, dass der Standard vor der nächsten Finanzkrise in Kraft treten würde - denn die Märkte seien sehr nervös und es gebe viel zu viel Schulden auf dem Markt. Er kam daher zu dem Schluss, dass Änderungen an IFRS 17 nur eine Feinabstimmung sein sollten und durch sinkende Kosten legitimiert werden sollten. Er fügte auch hinzu, dass das gesamte Themenpaket geprüft werden sollte und dass 25 Sachverhalte zu viele seien.

Der Board stimmte einstimmig für die vom Stab entwickelten Kriterien.

Ein weiterer Schwerpunkt der Sitzung war Agendapapier 2D mit Hintergrundinformationen und für jeden identifizierten Sachverhalt oder jedes Umsetzungsproblem folgenden Informationen:

  • Überblick über die Vorschriften in IFRS 17;
  • Zusammenfassung der Gründe des Boards für die Festlegung dieser Vorschriften;
  • Überblick über die geäußerten Bedenken oder Umsetzungsprobleme; und
  • ersten Erwägungen des Stabs.

Nur einige der einzelnen Bedenken und Probleme wurden diskutiert, keine im Detail, jedoch gab es eine ausführliche Diskussion zu den Fragen im Zusammenhang mit dem Inkrafttreten von IFRS 17. Es wurden von den einzelnen Mitgliedern des Boards die folgenden Anmerkungen gemacht:

  • viele Anwender warten auf IFRS 17;
  • einige Ersteller fordern mehr Zeit/wollen nicht gedrängt werden/wollen eine qualitativ hochwertige Umsetzung gewährleisten;
  • dass es wichtig ist, die verschiedenen Gründe für die Forderung nach einer Verschiebung im Auge zu behalten;
  • dass gefragt werden müsse, was die Auswirkungen von nicht vorhandenen Vergleichsinformationen wären;
  • dass die Interaktion mit IFRS 9 berücksichtigt werden müsste; und
  • dass ein zweistufiges Modell (börsennotierte und nicht börsennotierte Unternehmen) helfen würde/wenig Druck vom Markt nehmen würde.

Der Board wird gebeten, bei einer zukünftigen Sitzung zu prüfen, ob die jeweiligen Bedenken und Umsetzungsprobleme auf die Notwendigkeit einer Standardsetzung zur Änderung der Vorschriften von IFRS 17 hinweist.

Der IASB hat selbst eine kurze Presseerklärung zur Sitzung veröffentlicht.

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