Oktober

Papiere für die kommende IASB-Diskussion zu IFRS 17

12.10.2018

In seiner nächsten Sitzung wird der IASB IFRS 17 'Versicherungsverträge' erörtern, um festzustellen, ob die verschiedenen Bedenken in Bezug auf den Standard, die dem IASB zur Kenntnis gebracht wurden, Maßnahmen des Boards erfordern.

Seit der Veröffentlichung von IFRS 17 im Mai 2017 überwacht der Board die Umsetzung und hat dabei Bedenken und Umsetzungsprobleme zur Kenntnis genommen, unter anderem die Themen, die in dem EFRAG-Schreiben an den IASB im vergangenen Monat identifiziert wurden. Der Board hatte bereits angekündigt, dass er prüfen wird, ob zusätzliche Maßnahmen erforderlich sind, um die während der Umsetzung auftretenden Probleme zu lösen. Die bevorstehende Sitzung am 24. Oktober wird ein erster Schritt in diesem Beurteilungsprozess sein.

Das Agendapapier 2C für die Sitzung legt die Kriterien fest, die der Stab des IASB entwickelt hat, die der Board bei der Beurteilung, ob ein Sachverhalt eine Änderung rechtfertigt, anwenden kann:

  1. die Änderung würde nicht zu einem wesentlichen Verlust an entscheidungsnützlichen Informationen im Vergleich zu denjenigen führen, die IFRS 17 für Abschlussadressaten bereitstellen würde und
  2. die Änderung würde die bereits laufenden Umsetzungsprozesse nicht übermäßig stören oder unangemessene Verzögerungen beim Inkrafttreten eines Standards riskieren, der dringend notwendig ist, um viele Unzulänglichkeiten in dem bestehenden breiten Spektrum der Versicherungsbilanzierungspraktiken zu beheben.

Der Stab hält auch fest, dass selbst wenn der Board zu dem Schluss kommt, dass eine mögliche Änderung von IFRS 17 die Kriterien erfüllt, dies nicht bedeutet, dass alle Änderungen, die diese Kriterien erfüllen, gerechtfertigt sind.

Das Agendapapier 2D für die Sitzung enthält einige Hintergrundinformationen und bietet für jeden identifizierten Sachverhalt oder jedes Umsetzungsproblem Folgendes:

  • einen Überblick über die Vorschriften in IFRS 17;
  • eine Zusammenfassung der Gründe des Boards für die Festlegung dieser Vorschriften;
  • einen Überblick über die geäußerten Bedenken oder Umsetzungsprobleme; und
  • erste Erwägungen des Stabs.

In dem Papier werden 25 identifizierte Bedenken genannt, die in Absatz 12 in einer Tabelle aufgeführt sind, die einen Überblick bietet und auf die folgenden Absätze verweist, in denen das Problem ausführlich diskutiert wird.

Der Board wird gebeten, bei einer zukünftigen Sitzung zu prüfen, ob die jeweiligen Bedenken und Umsetzungsprobleme auf die Notwendigkeit einer Standardsetzung zur Änderung der Vorschriften von IFRS 17 hinweist. Auf dieser Sitzung werden keine Entscheidungen erwartet.

Die Papiere für diese Sitzung (derzeit für den 24. Oktober von 15:15h-17:45h britischer Zeit angesetzt) sind auf der Internetseite des IASB verfügbar (bitte nach unten scrollen). Zusätzlich zu den beiden oben genannten Papieren enthalten sie auch einen Überblick, eine Zusammenfassung der TRG-Sitzung im September und die TRG-Einreichungsliste.

Tagesordnung für die Oktobersitzung des IASB

12.10.2018

Der IASB wird am 24. und 25. Oktober 2018 zu seiner allmonatlichen Sitzung in London zusammenkommen, um acht Themen zu erörtern.

Mit besonderer internationale Aufmerksamkeit wird der Sitzungsteil zu IFRS 17 am Mittwochnachmittag erwartet.

Insgesamt wird der Board folgende Themen erörtern:

  • Primäre Abschlussbestandteile
  • IFRS-Umsetzung
  • Lageberichterstattung
  • Aktualisierung des Vorworts zu den IFRS
  • Angabeninitiative: Gezielte Überprüfung auf Standardebene und Leitlinien für Anwender
  • IFRS 17 Versicherungsverträge
  • Preisregulierte Geschäftsvorfälle
  • Wertminderung von Geschäfts- oder Firmenwerten

Die vollständige Tagesordnung für die Sitzung finden Sie hier; wir werden sie sobald verfügbar um unserer Zusammenfassungen der Agendapapiere vor der Sitzung und später um unsere Sitzungsmitschriften ergänzen.

Endgültige EFRAG-Übernahmeempfehlung zu den Änderungen der Verweise auf das Rahmenkonzept

12.10.2018

Die Europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat eine endgültige Übernahmeempfehlung in Bezug auf die im März 2018 zusammen mit dem überarbeiteten Rahmenkonzept veröffentlichten Änderungen der Verweise auf das Rahmenkonzept ausgesprochen.

Die Änderungen betreffen IFRS 2, IFRS 3, IFRS 6, IFRS 14, IAS 1, IAS 8, IAS 34, IAS 37, IAS 38, IFRIC 12, IFRIC 19, IFRIC 20, IFRIC 22 und SIC-32.

EFRAG zu dem Schluss gelangt, dass die vom IASB vorgenommenen Standardänderungen die Übernahmekriterien der EU erfüllen und spricht sich daher für die Übernahme zwecks Anwendung in der EU aus.

Zugang zur Übernahmeempfehlung auf der Internetseite von EFRAG haben Sie hier. EFRAG hat den Bericht zum Status des Übernahmeprozesses entsprechend aktualisiert.

Aktualisierte Übersicht zur Angleichung von IPSAS und IFRS

12.10.2018

Der Rat für internationale Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sektor (International Public Sector Accounting Standards Board, IPSASB), der für die Entwicklung der internationalen Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sektor (International Public Sector Accounting Standards, IPSAS) zuständig ist, hat eine aktualisierte Übersicht zur Verfügung gestellt, die zeigt, inwieweit einzelne IPSAS im Einklang mit den entsprechenden IFRS stehen.

Die Übersicht wurde für die Septembersitzung des IPSASB aktualisiert und enthält jetzt auch den neuen IPSAS 41 Finanzinstrumente, der im August 2018 herausgegeben wurde.

Zugang zur aktualisierten Übersicht haben Sie auf der Internetseite des IPSASB.

DRSC-Quartalsbericht zum dritten Quartal 2018 mit Beitrag zur neuen DRSC-Interpretation

12.10.2018

Der Bericht des Deutschen Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) zum 3. Quartal 2018, der in strukturierter Form über aktuelle Aktivitäten des IASB/IFRS IC, anderer Organisationen wie insbesondere EFRAG sowie des DRSC und seiner Fachgremien informiert, steht jetzt auf der Internetseite des DRSC zur Verfügung.

Der kommentierende Beitrag stammt dieses Mal vom DRSC-Präsidenten Prof. Dr. Andreas Barckow selbst und trägt den Titel Nationale IFRS-Interpretation – ein Widerspruch?.

Zugang zum Quartalsbericht auf der Internetseite des DRSC haben Sie hier.

Tagesordnung und Papiere für die kommende DPOC-Sitzung

10.10.2018

Der einzige öffentliche Teil der kommenden Sitzung der Treuhänder der IFRS-Stiftung, die vom 16 bis 18. Oktober 2018 in Johannesburg stattfindet, wird die Sitzung des Ausschusses für die Aufsicht über den Konsultationsprozess (DPOC) am 16. Oktober sein.

Die Tagesordnung für die DPOC-Sitzung fassen wir nachfolgend für Sie zusammen.

Dienstag, 16. Oktober 2018 (10:30h–11:50h)

  • Einführung und Rückblick auf die Sitzung am 5. Juni 2018
  • Fachliche Aktivitäten: Wesentliche Sachverhalte und aktueller Stand
  • Überprüfung der Überprüfung nach der Einführung von IFRS 13
  • Beratungsgruppen — jährlicher Rückblick und Einbindung des DPOC
  • Berichtsprotokoll — jährlicher allgemeiner Bericht
  • Lehrmaterialien — Überprüfung des Konsultationsprozesses
  • Überprüfung des Handbuchs für den Konsultationsprozess
    • Vorschläge für Verbesserungen
      • Agendaentscheidungen: Unterstützung der einheitlichen Anwendung
      • Hinzufügung von Projekten zum Arbeitsprogramm des IASB
      • Auswirkungsanalyse
      • Taxonomie
      • Anonyme Beschwerde über den Konsultationsprozess
    • Zeitliche Planung und nächste Schritte
  • Korrespondenz
  • Zusammenfassung

Die Agendapapiere für die Sitzung finden Sie auf der Internetseite des IASB

Tagesordnung für die nächste EEG-Sitzung

09.10.2018

Die Gruppe der aufstrebenden Volkswirtschaften (Emerging Economies Group, EEG) des IASB wird vom 29. bis 31. Oktober 2018 eine Sitzung in Seoul abhalten.

Wir fassen die Tagesordnung für die Sitzung nachfolgend für Sie zusammen:

Montag, 29. Oktober 2018 (09:00h-17:00h)

  • Begrüßungsansprache des Gastgeberlandes
  • Begrüßung durch den IASB
  • Finanzinstrumente mit Eigenschaften von Eigenkapital (vier Sitzungsteile mit Pausen dazwischen)

Dienstag, 30. Oktober 2018 (09:00h-16:00h)

  • Wertminderung von GEschäfts- oder Firmenwerten
  • Bilanzierung durch Kleinstunternehmen
  • IFRS für KMU – anstehende Überprüfung

Mittwoch, 31. Oktober 2018 (09:00h-13:00h)

  • Umsetzung von IFRS 9
  • Rohstoffindustrien
  • Aktueller Stand von und Diskussion zu laufenden Projekten des IASB mit den Schwerpunkten bessere Kommunikation und Unternehmenszusammenschlüsse unter gemeinsamer Kontrolle

Die Agendapapiere für die Sitzung finden Sie auf der Internetseite des IASB.

IDW RS HFA 48 um Ausführungen zur Modifikation finanzieller Vermögenswerte ergänzt

09.10.2018

IFRS 9 'Finanzinstrumenten' regelt die Modifikation von finanziellen Vermögenswerten nur in Teilbereichen. Daher sah das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) in der Praxis erheblichen Klärungsbedarf und hat seine Stellungnahme zur Rechnungslegung in Bezug auf Einzelfragen der Bilanzierung von Finanzinstrumenten nach IFRS 9 (IDW RS HFA 48) um einige Textziffern und einen Anhang ergänzt.

Der Anhang befasst sich u.a. mit den folgenden Fragen:

  • Wann liegt eine Modifikation der vertraglichen Zahlungen im Sinne von IFRS 9 vor?
  • Wie sind substantielle und nicht substantielle Modifikationen voneinander abzugrenzen?
  • Welche Auswirkungen haben substantielle und nicht substantielle Modifikationen auf das Periodenergebnis?

Die Fortsetzung von IDW RS HFA 48 wird in Heft 10/2018 der IDW Life veröffentlicht.

Um Ihnen einen Überblick über die Inhalte der Fortsetzung der Stellungnahme zu geben, hat das IFRS Centre of Excellence von Deloitte in Frankfurt einen IFRS fokussiert-Newsletter mit weiterführenden Beispielen erstellt, den Sie sich hier herunterladen können.

IASB-Zusammenfassung der dritten Sitzung der Beratungsgruppe zum Übergang in Bezug auf IFRS 17

08.10.2018

Die Beratungsgruppe zum Übergang in Bezug auf IFRS 17 hat am 26. und 27. September 2018 ihre dritte inhaltliche Sitzung abgehalten. Wir haben Ihnen bereits einen 'IFRS in Focus'-Newsletter mit einer Zusammenfassung der Diskussionen bei der Sitzung zur Verfügung gestellt. Jetzt hat auch der IASB Materialien zur Verfügung gestellt.

Folgende Themen wurden bei der Sitzung erörtert:

  • Begrüßung und einführende Anmerkungen
  • Versicherungsrisiko als Ergebnis eines erworbene Anspruchs
  • Bestimmung von Abzinsungssätzen unter Verwendung eines Top-down-Ansatzes
  • Kommissionen und Wiederauffüllungsprämien für begebene Rückversicherungsverträge
  • Anpassung erwarteter Prämien in Bezug auf gegenwärtige oder vergangenen Dienstleistungen
  • Kapitalflüsse, die beim erstmaligen Ansatz außerhalb der Vertragsgrenze liegen
  • Einbringung von Kapitalflüssen aus Versicherungsakquisitionen
  • Prämienverzichte
  • Gruppenversicherungsverträge
  • Von einem Verband verwaltete Branchenpools
  • Jährliche Kohorten für Verträge, die an der Rendite eines bestimmten Pools von Grundgeschäften beteiligt sind

Insgesamt stehen Ihnen jetzt folgende Materialien auf der Internetseite des IASB und auf IAS Plus zur Verfügung (alle in englischer Sprache):

Darüber hinaus können Sie auf der Sitzungsseite des IASB Mitschnitte von allen Sitzungsteilen hören.

Jüngste Entwicklungen in der Nachhaltigkeits- und integrierten Berichterstattung

08.10.2018

Kurzer Überblick über jüngste Entwicklungen bei GRI/UN Global Compact, GRI, IIRC, FRC, TCFD, IRC, A4S und WFE.

Die Global Reporting Initiative (GRI) und die 'Global Compact'-Initiative der Vereinten Nationen haben eine neue Publikation Integration der SDGs in die Unternehmensberichterstattung: Eine praktische Anleitung veröffentlicht. Die Publikation hilft Unternehmen jeder Größe, die universell geltende Ziele für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals, SDG) zu priorisieren, um zu handeln und darüber zu berichten, damit verbundene Unternehmensziele festzulegen sowie Fortschritte zu messen und zu berichten.

GRI hat auch eine aktualisierte Version des weit verbreiteten GRI-Standards 403 Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz veröffentlicht.

Der internationale Rat für integrierte Berichterstattung (IIRC) hat in seinem integrierten Bericht 2017 eine Reihe von "bahnbrechenden" Momenten genannt, die die breite Unterstützung für die integrierte Berichterstattung signalisieren, wenn sie von Unternehmen auf der ganzen Welt übernommen wird. Eine Zusammenfassung der Erkenntnisse und den Zugang zum Jahresbericht finden Sie in der Pressemitteilung des IIRC.

Der IIRC gibt auch bekannt, dass Dominic Barton zum Vorsitzenden des IIRC ernannt wurde. Auf der Internetseite des IIRC finden Sie eine entsprechende Pressemitteilung und ein Interview mit dem neuen Vorsitzenden.

Das 'Rechnungslegungslabors' der britischen Standardsetzers FRC lädt Investoren und Unternehmen ein, sich an einem neuen Projekt zur Angabe von Informationen über den Klimawandel und Arbeitskräfte zu beteiligen. Das Projekt wird untersuchen, wie die Empfehlungen, die in den früheren Berichten des Labors über Geschäftsmodellberichte, Risiken und Rentabilität sowie Leistungskennzahlen identifiziert wurden, auf die Berichterstattung der Unternehmen über den Klimawandel und ihre Mitarbeiter zutreffen. Weitere Informationen finden Sie in der Pressemitteilung auf der Internetseite des FRC.

Das TCFD Knowledge Hub bietet nun zwei neue Bereiche - Fallstudien und kommende Veranstaltungen - und stellt damit Unternehmen zusätzliche Ressourcen zur Verfügung, die sie benötigen, um sicherzustellen, dass das gesamte Wissen der Task Force on Climate-related Financial Disclosures (TCFD) an einem Ort verfügbar ist.

Der südafrikanische Ausschuss für integrierte Berichterstattung (Integrated Reporting Committe, IRC) hat seinen 2014 veröffentlichten Starter’s Guide aktualisiert, um Organisationen praktische Vorschläge zur Erstellung eines integrierten Berichts zu geben. Er orientiert sich am King IV Report on Corporate Governance for South Africa von 2016 und präsentiert fünf Jahre nach Veröffentlichung desinternationalen Rahmenkonzepts für die integrierte Berichterstattung aktualisierte Beispiele.

Das vom britischen Thronfolger ins Leben gerufene Projekt zur Nachhaltigkeitsbilanzierung (The Prince’s Accounting for Sustainability Project, A4S) hat eine zweiminütige Umfrage zur Nachhaltigkeit im Finanzbereich für alle Finanzexperten angestoßen. Die Umfrage zielt darauf ab, die aktuellen Wahrnehmungen und Einstellungen zur Nachhaltigkeit in der Finanzgemeinde zu verstehen. Bitte klicken Sie hier, um an der Umfrage teilzunehmen.

A4S hat auch einen Bericht veröffentlicht, in dem Maßnahmen zur Schaffung eines globalen nachhaltigen Finanzsystems mit Empfehlungen für alle Teile der Investitionskette dargelegt werden. Die Empfehlungen im Bericht umfassen den Aufbau einer überzeugenden Evidenzbasis und die Motivation der Menschen zum Handeln, die Entwicklung einer konsistenten Terminologie, die Zuweisung von Mitteln für nachhaltige Ergebnisse, die Übernahme von Berichtsstandards und die Preisgestaltung. Der Bericht ist über die Pressemitteilung auf der A4S-Internetseite abrufbar.

Die weltweite Vereinigung der Börsen (World Federation of Exchanges, WFE) hat offiziell ihre Principles for Sustainable Exchanges veröffentlicht. Zu den Grundsätzen gehören die Ausbildung der Marktteilnehmer, die Förderung von ESG-Informationen, die Einbindunge diverser Interessengruppen für nachhaltige Finanzierungen, die Bereitstellung von Märkten und Produkten sowie die Etablierung einer effektiven internen Governance zur Unterstützung der Nachhaltigkeitsbemühungen.

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