Überarbeitete AFRAC-Stellungnahme

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12.09.2018

Der österreichische Standardsetzer Austrian Financial Reporting and Auditing Committee (AFRAC) hat eine Überarbeitung der AFRAC-Stellungnahme 13 in Bezug auf das Thema 'Gruppenbesteuerung (IFRS)' herausgegeben.

Die überarbeitete AFRAC-Stellungnahme 13 Fragen der IFRS-Bilanzierung und -Berichterstattung im Zusammenhang mit der Gruppenbesteuerung enthält Klarstellungen in Randziffer 6ff., vor allem, dass ein vereinbarter künftiger Umlagesatz zur Bewertung der latenten Steuern eines Gruppenmitglieds heranzuziehen ist (kein Wahlrecht zur Heranziehung des geltenden bzw. künftigen Körperschaftsteuersatzes), wenn er aus der Steuerumlagevereinbarung zuverlässig bestimmbar ist (sowie Anpassungen der zugehörigen Erläuterungen und des Titels).

Die überarbeitete Stellungnahme ersetzt die bisherige Fassung ab Geschäftsjahren, die am oder nach dem 31. Dezember 2018 beginnen. Sie steht Ihnen auf der Internetseite von AFRAC zur Verfügung.

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