Klarstellung der DRSC-Interpretation Nr. 4 verabschiedet

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14.09.2018

Der IFRS-Fachausschuss des DRSC hat gestern im Rahmen einer öffentlichen Telefonkoferenz eine Klarstelleung der neuen DRSC-Interpretation (IFRS) Nr. 4 'Bilanzierung von ertragsteuerlichen Nebenleistungen nach IFRS' verabschiedet.

Die Klarstellung gilt dem Zeitpunkt des Inkrafttretens der Interpretation, der auf Geschäftsjahre festegelegt wurde, die am oder nach dem 1. Januar 2018 beginnen. Der IFRS-Fachausschuss hat sich zu dieser Klarstellung entschieden, da andernfalls die Ansicht vertreten werden könnte, dass die Interpretation bereits für Quartalsabschlüsse zum 30. September sowie für Jahresabschlüsse von Unternehmen mit einem vom Kalenderjahr abweichenden Geschäftsjahr anzuwenden wäre.

Die elfminüte Aufzeichung von der Telefonkonferenz mit dem entsprechenden Beschluss finden Sie hier auf der Internetseite des DRSC.

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