Klarstellung der DRSC-Interpretation Nr. 4

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10.09.2018

Wie berichtet hat der IFRS-Fachausschuss des DRSC am 5. September 2018 die DRSC-Interpretation (IFRS) Nr. 4 'Bilanzierung von ertragsteuerlichen Nebenleistungen nach IFRS' verabschiedet. Da die Ansicht vertreten werden kann, dass die Interpretation bereits für Quartalsabschlüsse zum 30. September sowie für Jahresabschlüsse von Unternehmen mit einem vom Kalenderjahr abweichenden Geschäftsjahr anzuwenden wäre, strebt das DRSC eine kurzfristige Klarstellung an, da von Seiten des DRSC ein Inkrafttreten für Jahresabschlüsse 2018 beabsichtigt war.

Eine entsprechende Klarstellung der neuen Interpretation soll bei einer öffentlichen Telefonkonferenz am kommenden Donnerstag erörtert werden. Auf der Internetseite des DRSC des DRSC finden Sie eine diesbezügliche Presseerklärung und die zugehörige Entscheidungsvorlage.

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