DRSC-Interpretation Nr. 4 verabschiedet

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05.09.2018

Der IFRS-Fachausschuss des DRSC hat heute die DRSC-Interpretation (IFRS) Nr. 4 'Bilanzierung von ertragsteuerlichen Nebenleistungen nach IFRS' verabschiedet.

Gegenstand der Interpretation ist die Bilanzierung von steuerlichen Nebenleistungen i.S.d. § 3 Abs. 4 AO, die sich auf tatsächliche Ertragsteuern i.S.d. IAS 12.5 beziehen (ertragsteuerliche Nebenleistungen), in einem Abschluss, der nach den IFRS aufgestellt wurde, wie sie in der EU anzuwenden sind.

In der Interpretation werden die Anwendung von IAS 37 auf die steuerliche Nebenleistungen i.S.d. § 3 Abs. 4 AO festgelegt sowie die sich daraus ergebenden Konsequenzen für Ansatz, Bewertung und Ausweis steuerlicher Nebenleistungen aufgezeigt.

Zudem wird klargestellt, dass eine bislang davon abweichende Handhabung durch ein Unternehmen keine fehlerhafte Anwendung der Standards, sondern ein Methodenwechsel nach IAS 8 darstellt.

Der Text der endgültigen Interpretation ist bisher nicht verfügbar, allerdings entspricht er im wesentlichen dem Entwurf mit folgenden Änderungen:

  • kleinere Änderungen, von denen die meisten redaktionell sind;
  • in B6 haben wurden zwei Sätze gestrichen.

Außerdem hat das DRSC beschlossen, dass es eine ausführliche Zusammenfassung der Rückmeldungen erarbeiten wird, mit dem es auf alle Punkte aus den Stellungnahmen eingehen und so zeigen wird, dass es die Stellungnahmen honoriert und ernst nimmt.

Eine entsprechende Presseerklärung finden Sie auf der Internetseite des DRSC.

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