IFRS-Stiftung veröffentlicht vorgeschlagene Ergänzung zur IFRS-Taxonomie in Bezug auf IFRS 13

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20.09.2018

Auf der Internetseite des IASB steht eine vorgeschlagene Ergänzung der IFRS-Taxonomie 2018 in Bezug auf IFRS 13 zwecks öffentlicher Stellungnahme zur Verfügung zur Verfügung.

Die vorgeschlagenen Änderungen resultieren aus der Analyse der Berichtspraxis im Zusammenhang mit den Angabevorschriften nach IFRS 13 Bemessung des beizulegenden Zeitwerts.

Die Elemente in Bezug auf die übliche Praxis in der IFRS-Taxonomie spiegeln Angaben wider, die Unternehmen, die IFRS anwenden, häufig in ihren Abschluss aufnehmen, die aber in den IFRS nicht ausdrücklich verlangt werden. Die Einbeziehung gängiger Praxisinhalte in die IFRS-Taxonomie ermöglicht eine einheitlichere Etikettierung von Abschlüssen, die nach IFRS erstellt wurden, da Unternehmen und Regulierer weniger eigene Taxonomieelemente erarbeiten müssen.

Die vorgeschlagene Praxiselemente zu IFRS 13 beziehen sich auf

  • Sensitivität der Bewertung zum beizulegenden Zeitwert gegenüber Veränderungen bei nicht beobachtbaren Daten; und
  • quantitative Informationen über wesentliche nicht beobachtbare Daten, die bei der Bewertung zum beizulegenden Zeitwert verwendet werden.

Eine Presseerklärung mit Verküpfungen auf die vorgeschlagenen Ergänzungen sowie unterstützende Materialien steht Ihnen auf der Internetseite des IASB zur Verfügung. Stellungnahmen werden bis zum 19. November 2018 erbeten.

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