IDW-Hinweise zur Anwendung der Heubeck-Richttafeln
18.09.2018
Die HEUBECK AG hat die neuen Richttafeln RT 2018 G veröffentlicht. Diese Sterbetafeln lösen die bislang von vielen Bilanzierenden bzw. deren Aktuaren der Bewertung von Altersversorgungsverpflichtungen (und vergleichbaren langfristig fälligen Verpflichtungen) zugrunde gelegten Richttafeln RT 2005 G ab. Der Hauptfachausschuss des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat sich mit den Auswirkungen der neuen Richttafeln auf Abschlüsse nach HGB und IFRS befasst und fachliche Hinweise veröffentlicht.
Die Hinweise Zur Anwendung der neuen Heubeck-Richttafeln RT 2018 G bei der Bewertung von Altersversorgungsverpflichtungen in HGB- und IFRS-Abschlüssen finden Sie hier auf der Internetseite des IDW.