WPK veröffentlicht Praxishinweise zur Abschlussprüfung

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12.09.2018

Zur Verbesserung der Prüfungsqualität sichtet die Wirtschaftsprüferkammer (WPK) stichprobenweise die von den prüfungspflichtigen Unternehmen im Bundesanzeiger veröffentlichten Jahres- und Konzernabschlüsse. Aus den daraus im Jahr 2017 getroffenen Feststellungen leitet die WPK die jetzt veröffentlichten Praxishinweise ab.

Die Praxishinweise betreffen insbesondere die Bereiche

  • Einzelangaben des Anhangs,
  • Ausweis von Abzinsungs- und Fremdwährungseffekten,
  • Prognoseberichterstattung im Lagebericht,
  • Kapitalflussrechnung sowie
  • Steuerüberleitungsrechnung.

Sie finden die Praxishinweise hier auf der Internetseite der WPK.

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