WPK veröffentlicht Praxishinweise zur Abschlussprüfung
12.09.2018
Zur Verbesserung der Prüfungsqualität sichtet die Wirtschaftsprüferkammer (WPK) stichprobenweise die von den prüfungspflichtigen Unternehmen im Bundesanzeiger veröffentlichten Jahres- und Konzernabschlüsse. Aus den daraus im Jahr 2017 getroffenen Feststellungen leitet die WPK die jetzt veröffentlichten Praxishinweise ab.
Die Praxishinweise betreffen insbesondere die Bereiche
- Einzelangaben des Anhangs,
- Ausweis von Abzinsungs- und Fremdwährungseffekten,
- Prognoseberichterstattung im Lagebericht,
- Kapitalflussrechnung sowie
- Steuerüberleitungsrechnung.
Sie finden die Praxishinweise hier auf der Internetseite der WPK.