2018

Zusammenfassung der Agendapapiere für die IASB-Sitzung diese Woche

23.10.2018

Der IASB wird am 24. und 25. Oktober 2018 zu seiner allmonatlichen Sitzung in London zusammengekommen — unter anderem, um über IFRS 17 und mögliche Änderungen zu diskutieren. Wir haben deutschsprachige Zusammenfassungen der Agendapapiere für die Sitzung für Sie erstellt, die Ihnen gestatten, die Entscheidungsfindung des IASB besser zu verfolgen. Bei jedem Thema heben wir außerdem die wesentlichen Punkte hervor, die der IASB erörtern soll, sowie die Empfehlungen des Stabs.

Die Mittwochssitzungen beginnen mit dem Projekt zu primären Abschlussbestandteilen. Der Schwerpunkt liegt auf den Bezeichnungen, die das Board zur Beschreibung von Zwischensummen verwenden wird. Der Stab empfiehlt, dass die Bezeichnungen "Betriebsergebnis", "Betriebsergebnis und Anteil am Gewinn oder Verlust von integralen assoziierten Unternehmen und Joint Ventures" sowie "Gewinn oder Verlust vor Finanzierung und Ertragsteuern" sein sollten (wobei es den Unternehmen verboten wäre, den Begriff "EBIT" für diese Zwischensumme zu verwenden).

Bei der IFRS-Umsetzung wird der IASB eine Empfehlung des IFRS Interpretations Committee berücksichtigen, dass der IASB IAS 12 Ertragsteuern in Bezug auf den erstmaligen Ansatz eines Leasingverhältnisses durch einen Leasingnehmer und Stilllegungspflichten ändert.

Der Stab wird mündlich (ohne Agendapapier) über den Stand des Projekts zur Lageberichterstattung berichten.

Der Stab wird einen Vorschlag zur Überarbeitung des Vorwortes zu den International Financial Reporting Standards vorlegen, bei der redundantes Material über die Struktur des IASB und seine Anforderungen in Bezug auf den Konsultationsprozess entfernt werden würden.

Bei der Angabeninitiative liegt der Schwerpunkt auf Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden. Der Stab empfiehlt dem Board, klarzustellen, dass nicht alle Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden in Bezug auf wesentliche Transaktionen, andere Ereignisse oder Bedingungen wesentlich sind. Er empfiehlt dem Board ferner, Leitlinien und Beispiele für die Aufnahme in das Leitliniendokument zu Wesentlichkeit zu entwickeln, um Unternehmen bei der Entscheidung, ob die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wesentlich sind, zu unterstützen.

Der Board wird IFRS 17 Versicherungsverträge erörtern, um ihm bei der Entscheidung zu helfen, wie er auf Bedenken reagieren soll, die ihm im Zusammenhang mit diesem Standard zur Kenntnis gebracht wurden (die Papiere enthalten eine Beschreibung von 25 identifizierten Bedenken). Der Stab hat Kriterien entwickelt, die der Board bei der Beurteilung, ob er in jedem Fall eine Änderung von IFRS 17 vorschlagen sollte, anwenden kann. Wir gehen nicht davon aus, dass der Board in dieser Sitzung Entscheidungen zu bestimmten Themen trifft.

Am Donnerstag wird der Stab über den Stand des Projekts zu preisregulierten Geschäftsvorfällen informieren.

Die Sitzung endet mit einem Sitzungsteil zur Wertminderung von Geschäfts- oder Firmenwerten. Der Stab stellt seinen Entwurf für ein Diskussionspapier vor. Die Hauptabschnitte würden sich auf die Verbesserung der Angaben, die Vereinfachung der Werthaltigkeitsprüfung und die Vereinfachung der Bilanzierung von Geschäfts- oder Firmenwerten konzentrieren. Der Stab bittet den Board, seine früheren Entscheidungen zu überdenken, einige Ideen zur Verbesserung der Werthaltigkeitsprüfung nicht weiterzuverfolgen. Der Board hat nicht angedeutet, wann er die Veröffentlichung des Diskussionspapiers erwartet.

Detaillierte Zusammenfassungen der Agendapapiere für die einzelnen Sitzungsteile finden Sie auf unserer Seite für Sitzungsmitschriften. Wir werden die Seite nach der Sitzung um die Entscheidungen und Diskussionen des Boards ergänzen.

Zusammenfassung der Rückmeldungen zur DRSC-Interpretation Nr. 4

22.10.2018

Der IFRS-Fachausschuss des DRSC hat Anfang September die DRSC-Interpretation (IFRS) Nr. 4 'Bilanzierung von ertragsteuerlichen Nebenleistungen nach IFRS' verabschiedet. Jetzt wurde eine Zusammenfassung der Rückmeldungen zum vorangegangenen Entwurf zur Verfügung gestellt.

In dieser Zusammenfassung der Rückmeldungen werden der Projektverlauf aufgezeigt und die Rückmeldungen in den Stellungnahmen zum Entwurf der jeweiligen Berücksichtigung durch den IFRS-Fachausschuss gegenübergestellt.

Auf der Internetseite des DRSC finden Sie eine entsprechende Presseerklärung und die eigentliche Zusammenfassung der Rückmeldungen.

IASB finalisiert Änderungen an IFRS 3 in Bezug auf die Definition eines Geschäftsbetriebs

22.10.2018

Der IASB hat 'Definition eines Geschäftsbetriebs (Änderungen an IFRS 3)' herausgegeben. Die Änderungen zielen darauf ab, die Probleme zu lösen, die aufkommen, wenn ein Unternehmen bestimmt, ob es einen Geschäftsbetrieb oder eine Gruppe von Vermögenswerten erworben hat. Die Änderungen sind für Unternehmenszusammenschlüsse anzuwenden, bei denen der Erwerbszeitpunkt am oder nach dem Beginn der ersten jährlichen Berichtsperiode liegt, die am oder nach dem 1. Januar 2020 beginnt.

 

Hintergrund

Die Überprüfung nach der Einführung von IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse hat gezeigt, dass Unternehmen Schwierigkeiten haben, zu bestimmen, ob sie einen Geschäftsbetrieb oder eine Gruppe von Vermögenswerten erworben haben. Da die Bilanzierungsvorschriften für Geschäfts- oder Firmenwerte, Erwerbskosten und latenten Steuern beim Erwerb eines Geschäftsbetriebs anders sind als beim Erwerb einer Gruppe von Vermögenswerten, hat der IASB entschieden, eng umrissene Änderungen an IFRS 3 herauszugeben, die darauf abzielen, die Probleme zu lösen, die aufkommen, wenn ein Unternehmen bestimmt, ob es einen Geschäftsbetrieb oder eine Gruppe von Vermögenswerten erworben hat.

Im Juni 2016 veröffentlichte der IASB in Kombination zweier seiner laufenden Umsetzungsprojekte den Entwurf ED/2016/1 Definition eines Geschäftsbetriebs und Bilanzierung zuvor gehaltener Anteile (Vorgeschlagene Änderungen an IFRS 3 und IFRS 11). Die vorgeschlagenen Änderungen in Bezug auf die Bilanzierung zuvor gehaltener Anteile wurden am 12. Dezember 2017 als Teil der jährlichen Verbesserungen 2015-2017 finalisiert. Die vorgeschlagenen Änderungen in Bezug auf die Definition eines Geschäftsbetriebs werden mit den heutigen Änderungen finalisiert.

 

Änderungen

Die Änderungen in Definition eines Geschäftsbetriebs (Änderungen an IFRS 3) sind allein Änderungen im Anhang A Definitionen, Änderungen an den Anwendungsleitlinien von IFRS 3 und Änderungen der erläuternden Beispiele.

  • Sie stellen klar, dass ein erworbener Satz von Aktivitäten und Vermögenswerten, um als Unternehmen betrachtet zu werden, mindestens eine Eingabe (Input) und einen substanziellen Prozess beinhalten muss, die gemeinsam erheblich zur Fähigkeit zur Schaffung von Ergebnissen (Outputs) beizutragen.
  • Die Definitionen eines Geschäftsbetriebs und von Ergebnissen werden geschärft, indem sie sich auf Waren und Dienstleistungen konzentrieren, die für Kunden erbracht werden, und indem der Bezug auf die Fähigkeit, Kosten zu senken, gestrichen wird.
  • Es werden Leitlinien und erläuternde Beispiele aufgenommen, die dabei helfen soll, zu bestimmen, ob ein substantieller Prozess erworben wurde.
  • Es wird die Bedingung gestrichen, zu prüfen, ob die Marktteilnehmer in der Lage sind, fehlende Eingaben und Prozesse zu ersetzen, und in der Lage sind, weiterhin Ergebnisse zu produzieren.
  • Es wird eine optionale Konzentrierungsprüfung hinzugefügt, die eine vereinfachte Beurteilung ermöglicht, ob ein erworbener Satz von Aktivitäten und Vermögenswerten kein Geschäftsbetrieb ist.

 

Zusammenwirken mit dem FASB

In den Änderungen wird festgehalten, dass IFRS 3 das Ergebnis eines gemeinsamen Projekts von IASB und FASB ist und dass die Vorschriften nach IFRS und US-GAAP dem Grunde nach konvergiert sind. Obwohl allerdings der IASB und der FASB (der ähnliche Rückmeldungen erhalten hat) zusammengearbeitet haben, um auf die Probleme mit der Definition eines Geschäftsbetriebs zu reagieren, weichen die Änderungen an den Anwendungsleitlinien des IASB von den Änderungen ab, die der FASB 2017 veröffentlicht hat. Der IASB erwartet jedoch, dass seine Änderungen zusammen mit den Änderungen des FASB zu einer einheitlicheren Anwendung der Definition eines Geschäftsbetriebs zwischen Unternehmen, die IFRS anwenden, und Unternehmen, die US-GAAP anwenden, führen werden.

 

Zeitpunkt des Inkrafttretens und Übergangsvorschriften

Die Änderungen sind für Unternehmenszusammenschlüsse anzuwenden, bei denen der Erwerbszeitpunkt am oder nach dem Beginn der ersten jährlichen Berichtsperiode liegt, die am oder nach dem 1. Januar 2020 beginnt, sowie auf Erwerbe von Vermögenswerten, die an oder nach dem Beginn dieser Periode stattfinden. Eine vorzeitige Anwendung ist gestattet.

 

Weiterführende Informationen

Ergänzende Informationen stehen Ihnen auf der Internetseite des IASB und auf IAS Plus zur Verfügung:

"Politisch motivierte Anpassung des Übernahmeverfahrens für die IFRS"

22.10.2018

In einem Beitrag für den Betriebs-Berater (BB 2018, Heft 43) warnt Prof. Dr. Andreas Barckow, Präsident des DRSC, dass, wer politisch motivierte Eingriffe in die IFRS verhindern will, seine Stimme deutlich vernehmbar erheben sollte.

In dem Beitrag, der sich mit den im Rahmen des Fitness-Checks zur öffentlichen Berichterstattung von Unternehmen in der EU diskutierten Vorschlägen befasst, die Übernahmeprüfung im Zusammenhang mit den IFRS um eine Beurteilung der Verträglichkeit mit nachhaltiger Finanzierung zu ergänzen und der Kommission mögliche Änderungen der IFRS bei der Übernahme für die Anwendung in der EU zu gestatten, heißt es unter anderem: "Wenn die Kommission dann auch noch vorschlägt, sich Eingriffsrechte in bereits übernommene und noch zu übernehmende Regelungen einzuräumen, dann stellt dies schlicht die Aufkündigung eines unverändert breiten europäischen Konsenses dar, die IFRS als Rechnungslegungsgrundlage kapitalmarktorientierter Konzerne zu akzeptieren."

Der Betriebs-Berater hat den Beitrag in voller Länge kostenfrei im Internet zur Verfügung gestellt. Sie finden ihn hier in der Online-Datenbank R&W-Online.

ESA äußern sich zum Übernahmeprozess in Bezug auf IFRS 17

19.10.2018

Die drei europäischen Finanzaufsichtsbehörden (European Supervisory Authorities, ESA) haben gemeinsam an die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) geschrieben, um Bedenken in Bezug auf den Übernahmeprozess für IFRS 17 'Versicherungsverträge' zum Ausdruck zu bringen.

Im September 2018 hat der EFRAG-Board ein Schreiben zu IFRS 17 an den IASB gesendet, um diesem Bedenken der europäischen Anwender in Bezug auf den Standard zur Kenntnis zu bringen. Während EFRAG darauf wartet, dass der IASB diese (und andere) Bedenken erwägt, ist der Übernahmeprozess vorübergehend angehalten. Der IASB wird Bedenken und Umsetzungsprobleme im Zusammenhang mit IFRS 17 bei seiner Sitzung nächste Woche erörtern, aber direkte Entscheidungen werden nicht erwartet.

Die ESA sehen die Verzögerung im Übernahmeprozess mit Sorge. In ihrem Schreiben heißt es:

Obwohl wir zum jetzigen Zeitpunkt keine detaillierten fachlichen Ansichten zu IFRS 17 äußern, bekräftigen wir die Notwendigkeit, die Analyse von IFRS 17 vor dem Hintergrund des Inkrafttretens von IFRS 17 zum 1. Januar 2021 rasch fortzusetzen und rechtzeitig abzuschließen.

Ähnlich äußerte sich auch der Vorsitzende der europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (European Securities and Markets Authority, ESMA) in einer Rede in Madrid heute zu IFRS 17 (ESMA ist eine der ESA). Er sagte:

[W]ährend wir noch die fachlichen Details analysieren, ist eine Sache, die bereits mit Sicherheit festgehalten werden kann, dass IFRS 17 die Vergleichbarkeit und Transparenz von Finanzinformationen über Versicherungsverträge im Vergleich zur jetzigen Situation verbessern wird. [...] Obwohl es also wichtig ist, bei der Bewertung der durch IFRS 17 eingeführten Änderungen umsichtig zu urteilen, halte ich es für notwendig, weitere Verzögerungen bei der Erreichung eines gemeinsamen Satzes von Rechnungslegungsstandards für Versicherungsverträge zu vermeiden. [...W]ir sind sehr besorgt über die Verzögerung, die wir im Übernahmeprozess von IFRS 17 in der EU beobachten.

Und obwohl sich die Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (European Insurance and Occupational Pensions Authority, EIOPA), ebenfalls eine der ESA, nicht explizit auf das Übernahmeverfahren bezieht, stellt sie in ihrer Analyse der Vorteile von IFRS 17, die soeben ebenfalls verfügbar geworden ist, fest:

EIOPA ist zu dem Schluss gekommen, dass die erwartete erhöhte Transparenz und Vergleichbarkeit der Abschlüsse der Versicherer durch IFRS 17, die einen besseren Einblick in die Geschäftsmodelle der Versicherer bietet, das Potenzial hat, die finanzielle Stabilität im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) zu stärken. Daher betrachtet EIOPA die Umsetzung von IFRS 17 als vorteilhaft für das europäische Gemeinwohl. [...] Die Einführung von IFRS 17 ist ein längst überfälliger und positiver Paradigmenwechsel im Vergleich zum Vorgänger von IFRS 17, IFRS 4 Versicherungsverträge.

Auf die oben zitierten Dokumente können Sie über die nachfolgenden Verknüpfungen zugreifen:

Der neue Vorsitzende der Treuhänder der IFRS-Stiftung spricht über seine neue Rolle und kommende Prioritäten

18.10.2018

In einem Interview, das der IASB auf seiner Internetseite zur Verfügung stellt, spricht der neue Vorsitzende der Treuhänder der IFRS-Stiftung Erkki Liikanen über seine neue Rolle, die Finanzberichterstattung in der Weltwirtschaft und seine Prioritäten für die Treuhänder.

Liikanen weist in seinen Antworten darauf hin, dass die Finanzberichterstattung am besten funktioniert, wenn Standards und Praxis in allen Rechtskreisen gleich sind, um die Konsistenz zu wahren. Die IFRS-Anwendung trüge dazu bei. Darüber hinaus erklärte er, dass seine Prioritäten für die Stiftung darin bestehen würden, sich mit den Kernfunktionen und -strategien zu befassen.

Das schriftliche Interview in englischer Sprache finden Sie auf der Internetseite des IASB.

Aufzeichnungen von der DPOC-Sitzung am Dienstag

18.10.2018

Der einzige öffentliche Teil der Sitzung der Treuhänder der IFRS-Stiftung, die derzeit in Johannesburg stattfindet, war die Sitzung des Ausschusses für die Aufsicht über den Konsultationsprozess (DPOC) am 16. Oktober. Aufzeichnungen von der Sitzung stehen jetzt zur Verfügung.

Die DPOC-Mitglieder erörterten die folgenden Themen

  • Einführung und Rückblick auf die Sitzung am 5. Juni 2018
  • Fachliche Aktivitäten: Wesentliche Sachverhalte und aktueller Stand
  • Überprüfung der Überprüfung nach der Einführung von IFRS 13
  • Beratungsgruppen — jährlicher Rückblick und Einbindung des DPOC
  • Berichtsprotokoll — jährlicher allgemeiner Bericht
  • Lehrmaterialien — Überprüfung des Konsultationsprozesses
  • Überprüfung des Handbuchs für den Konsultationsprozess
    • Vorschläge für Verbesserungen
      • Agendaentscheidungen: Unterstützung der einheitlichen Anwendung
      • Hinzufügung von Projekten zum Arbeitsprogramm des IASB
      • Auswirkungsanalyse
      • Taxonomie
      • Anonyme Beschwerde über den Konsultationsprozess
    • Zeitliche Planung und nächste Schritte
  • Korrespondenz
  • Zusammenfassung

Die Aufzeichnungen von der Sitzung finden Sie auf der Internetseite des IASB.

SIX Exchange Regulation aktualisiert das Rundschreiben zur Rechnungslegung

18.10.2018

Das Rundschreiben Rechnungslegung enthält einen Überblick über die von SIX Exchange Regulation in Comment Letters, Einigungen und Sanktionen behandelten Beanstandungen und wurde um die Feststellungen aus den IFRS und Swiss GAAP FER Halbjahres- und Jahresabschlüssen 2017 aktualisiert.

Der Abschnitt zu IFRS wurde im Wesentlichen in den Bereichen Darstellung des Abschlusses, Auswirkungen von Wechselkursänderungen, Darstellung von Finanzinstrumenten, Wertminderung von Vermögenswerten, als Finanzinvestition gehaltene Immobilien, Geschäftssegmente und Bemessung des Fair Value aktualisiert. Zusätzlich wurden Feststellungen zur Geldflussrechnung und zu den Offenlegungen von Finanzinstrumenten aufgenommen. Ausserdem wurde das Rundschreiben aufgrund der erstmaligen Anwendung von IFRS 9 und IFRS 15 angepasst.

Sie können sich das aktualisierte Rundschreiben Nr. 2 Rechnungslegung direkt von der Internetseite der SIX Exchange Regulation herunterladen. Änderungen im Vergleich zum Vorjahr sind in roter Schrift hervorgehoben.

Britische Regierung veröffentlicht Mitteilung über "Rechnungslegung und Abschlussprüfung, wenn es keinen Brexit-Deal gibt"

17.10.2018

Die britische Regierung hat eine "no deal technical notice" über Rechnungslegung und Abschlussprüfung veröffentlicht, in der Änderungen an den Rahmenbedingungen für die Unternehmensberichterstattung und -prüfung im Vereinigten Königreich dargelegt werden, wenn es zwischen dem Vereinigten Königreich und der EU keine Einigung über die Bedingungen für den Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union am 29. März 2019 gibt.

Viele Aspekte des britischen Rechnungslegungsrahmens werden unverändert bleiben. Allerdings gilt:

  • Bestimmte Ausnahmen für britische Unternehmen, die darauf gründen, eine Muttergesellschaft im Wirtschaftsraum Europa (EWR) zu haben, werden auf Unternehmen mit einer britischen Muttergesellschaft beschränkt.
  • Im EWR tätige britische Unternehmen müssen möglicherweise Zweigniederlassungen oder Geschäftsstellen im jeweiligen EWR-Mitgliedstaat registrieren und die Berichtspflichten für ausländische Unternehmen dieses Staates einhalten.
  • EWR-Unternehmen mit einer Zweigniederlassung oder Geschäftsstelle im Vereinigten Königreich müssen die Registrierungs- und Berichtspflichten für ausländische Unternehmen einhalten.
  • Britische Unternehmen, die zum Handel an einem geregelten Markt in einem der übrigen EWR-Mitgliedstaaten zugelassen sind, müssen möglicherweise formell die Einhaltung der vom IASB veröffentlichten International Financial Reporting Standards (IFRS) nachweisen.

Die britische Regierung veröffentlicht derzeit eine Reihe von fachlichen Mitteilungen, die Leitlinien für die Vorbereitung auf Brexit enthalten, wenn es keine Einigung gibt. Die gesamte Serie ist hier abrufbar. Der Hinweis zu Rechnungslegung und Abschlussprüfung ist hier abrufbar.

Versicherer fordern eine Aufschub des Inkrafttretens von IFRS 17 um zwei Jahre

17.10.2018

Neun Versicherungsorganisationen aus Europa, Kanada, Korea, Neuseeland, Australien und Südafrika haben ein gemeinsames Schreiben an den IASB gerichtet, in dem sie weitere Änderungen an IFRS 17 'Versicherungsverträge' und einen Aufschub des Inkrafttretens des Standards um zwei Jahre fordern.

In dem Schreiben wird die Unterstützung der Branche für IFRS 17 als "hochwertiger Standard für Versicherungsverträge, der die Rechnungslegung der Versicherer verbessert" hervorgehoben, es wird jedoch festgestellt, dass die Vorbereitungsarbeiten bestätigt hätten, dass "eine Reihe wichtiger Fragen gelöst werden müssen, um die Qualität und praktische Umsetzbarkeit des neuen Standards zu gewährleisten". Darüber hinaus erwähnen die Versicherer operative Einschränkungen ihrer Fähigkeit, IFRS 17 erfolgreich innerhalb des derzeit gesteckten zeitlichen Rahmens umzusetzen. Im Schreiben heißt es:

Daher sind wir der festen Überzeugung, dass eine zweijährige Verzögerung des Inkrafttretens des Standards erforderlich ist. Diese Vorlaufzeit ist unerlässlich, um sowohl die notwendigen Verbesserungen des Standards zu ermöglichen als auch dem breiten Spektrum von Unternehmen, die den Standard anwenden und die erheblichen Herausforderungen bei seiner Umsetzung bewältigen müssen, ausreichend Zeit zu geben.

Im Schreiben wird zugesagt, dass eine Verzögerung nicht dazu führen würde, dass die Versicherer ihre Umsetzungsprojekte stoppen oder verlangsamen.

Das englischsprachige Schreiben an den IASB steht Ihnen auf der Internetseite von Insurance Europe, einem der Unterzeichner, zur Verfügung.

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