2018

'Rechnungslegungslabor' des britischen FRC untersucht Blockchain-Technologie

20.06.2018

Der britische Rat für Rechnungslegung (Financial Reporting Council, FRC) hat einen neuen Bericht seines 'Rechnungslegungslabors' veröffentlicht, der die Schlussfolgerung enthält, dass der zunehmende Einsatz von Blockchain bedeutet, dass diejenigen, die an den Prozessen der Unternehmensberichterstattung beteiligt sind, die potenziellen störende Auswirkungen der neuen Technologie berücksichtigen müssen.

Das Labor hat untersucht, wie sich aktuelle Entwicklungen und Anwendungsfälle der Blockchain-Technologie in Zukunft auf die Berichtsprozesse im Unternehmen auswirken könnten. In dem Bericht untersucht das Labor anhand des von ihm entwickelten Rahmenkonzepts für die digitale Berichterstattung, wie sich verschiedene Technologien auf die Erstellung, die Verbreitung und den Konsum von Unternehmensberichten auswirken können.

Der Bericht empfiehlt Maßnahmen für verschiedene Beteiligte an der Unternehmensberichterstattung:

  • Regulierer, Standardsetzer und Berufsverbände werden ermutigt, die Entwicklung von Blockchain zu überwachen und zu prüfen, wie sich die Technologie auf die Unternehmensberichterstattung auswirken kann.  Der Bericht empfiehlt die Schaffung eines Forums, in dem alle an der Unternehmensberichterstattung Beteiligten teilhaben und voneinander lernen können.
  • Ersteller und Adressaten sollten sich darauf konzentrieren, ein besseres Verständnis der Technologie zu erlangen, und vorsichtige Versuche und Erneuerungen in Betracht ziehen, wenn Kosten und Nutzen ausgewogen sind.

Der englischsprachige Bericht steht Ihnen auf der Internetseite des FRC zur Verfügung.

Ergebnisse der 67. Sitzung des IFRS-Fachausschusses

20.06.2018

Der IFRS-Fachausschuss des DRSC hat am 4. und 5. Juni 2018 in Berlin getagt. Ein Ergebnisbericht zu der Sitzung ist jetzt verfügbar.

Während seiner 67. Sitzung hat der IFRS-Fachausschuss folgende Themen besprochen:

Den Ergebnisbericht finden Sie hier auf der Internetseite des DRSC.

25. Ergänzungslieferung der DRS erhältlich

20.06.2018

Laut Information vom Schäffer-Poeschel Verlag steht ab sofort die 25. Ergänzungslieferung der Deutschen Rechnungslegungs Standards (DRS) zur Verfügung.

Diese Ergänzungslieferung beinhaltet DRS 25 Währungsumrechnung im Konzernabschluss.

Weiterführende Informationen finden Sie auf der Internetseite des Schäffer-Poeschel Verlags.

Treuhänder schlagen längere Amtszeiten für Vorsitzenden und stellvertretenden Vorsitzenden vor

19.06.2018

Die Treuhänder der IFRS-Stiftung haben begrenzte Änderungen an der Satzung der IFRS-Stiftung vorgeschlagen, mit denen die maximalen Amtszeiten von Vorsitzendem und stellvertretenden Vorsitzendem der Treuhänder verlängert würden.

Insbesondere sehen die vorgeschlagenen Änderungen Folgendes vor:

  • Verlängerung der maximalen Amtszeiten von Vorsitzendem und stellvertretenden Vorsitzendem der Treuhänder auf neun Jahre,
  • Möglichkeit, einen Vorsitzenden entweder aus dem Kreis der Treuhänder oder extern zu berufen,
  • Klarstellung der Vorschriften für die Wiederberufung von Treuhändern.

Stellungnahmen zu den Vorschlägen werden bis zum 17. September 2018 erbeten. Weiterführende Informationen entnehmen Sie bitte der Presseerklärung auf der Internetseite des IASB.

Zusammenfassung der Agendapapiere für die IASB-Sitzung diese Woche

19.06.2018

Der IASB wird am 20. und 21. Juni 2018 zu seiner allmonatlichen Sitzung in London zusammengekommen. Zuvor finden am 19. Juni 2018 gemeinsame Unterrichtseinheiten mit dem FASB statt. Wir haben deutschsprachige Zusammenfassungen der Agendapapiere für die Sitzung für Sie erstellt, die Ihnen gestatten, die Entscheidungsfindung des IASB besser zu verfolgen. Bei jedem Thema heben wir außerdem die wesentlichen Punkte hervor, die der IASB erörtern soll, sowie die Empfehlungen des Stabs.

Insgesamt stehen auf der Tagesordnung sechzehn Themen.

Gemeinsame Unterrichtseinheiten von IASB und FASB

Erörtert werden vor allem die Themen, die sich auf Standards beziehen, die der IASB und der FASB gemeinsam entwickelt haben oder die weitgehend konvergiert sind, sowie neue Themen, die beide Boards in ihren Arbeitsprogrammen haben.

Segmentberichterstattung

Die Standards des IASB und des FASB zur Segmentberichterstattung (IFRS 8 Geschäftssegmente und Thema 280 der Kodifizierung, Segment Reporting) sind weitgehend konvergiert. Der IASB wird eine Zusammenfassung seiner Überprüfung nach der Einführung von IFRS 8 vorlegen und erläutern, warum er beschlossen hat, die Änderungen an IFRS 8, die er zwecks Stellungnahme veröffentlicht hat, nicht abzuschließen. Der FASB wird die angestrebten gezielten Änderungen im Zusammenhang mit dem Aggregationsprozess für Segmente, die er in Bezug auf Thema 280 in Erwägung, zieht erläutern.

Primäre Abschlussbestandteile und Erfolgsberichterstattung

Beide Boards arbeiten an Projekten im Zusammenhang mit den primären Abschlussbestandteilen. Der IASB wird einen Überblick über sein Projekt zu primären Abschlussbestandteilen geben, und der FASB wird die Mitglieder des IASB über Hintergrund und Umfang seines Projekts zur Erfolgsberichterstattung informieren. Der FASB konzentriert sich auf zwei Arten von Verbesserungen: die Disaggregation von Informationen über Erfolge und die Struktur der Darstellung der Erfolge (Zwischensummen).

Angabeninitiative und Angabenrahmenkonzept

Beide Boards arbeiten an Projekten zur Verbesserung der Angaben im Jahresabschluss. Der IASB wird über den aktuellen Stand seiner Angabeninitiative informieren - insbesondere über Angabeprinzipien und die Überprüfung von bestehenden Angabevorschriften auf Standardebene. Der FASB wird über den Stand seines Projekts zur Entwicklung eines Rahmenkonzepts für Angaben berichten.

Beizulegender Zeitwert

Die Standards des IASB und des FASB zur Bemessung des beizulegenden Zeitwerts (IFRS 13 Bemessung des beizulegenden Zeitwerts und Thema 820 der Kodifizierung, Bemessung des beizulegenden Zeitwerts) sind weitgehend konvergiert.

Der FASB hat Änderungen der Angabevorschriften für die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert entwickelt, die er im dritten Quartal 2018 mit der Aktualisierung von Topic 820 abschließen will. Der FASB wird einen Überblick über diese Änderungen geben. Der IASB wird die Rolle der Überprüfungen nach der Einführung darlegen und einige Hintergrundinformationen zu IFRS 13, einschließlich der Unterschiede zwischen Thema 820 und IFRS 13, liefern. Der Stab wird dann die wichtigsten erhaltenen Rückmeldungen zusammenfassen und darlegen, wie des IASB die Entscheidungsnützlichkeit der Angaben im Rahmen seiner Arbeiten zur besseren Kommunikation in der Finanzberichterstattung zu prüfen gedenkt.

Wertminderung von Geschäfts- oder Firmenwerten

Die Anforderungen des IASB und des FASB an Unternehmenszusammenschlüsse wurden gemeinsam entwickelt. Die Voraussetzungen für den erstmaligen Ansatz und die Bewertung von Geschäfts- oder Firmenwerten sind daher weitgehend übereinstimmend. Die Anforderungen des IASB und des FASB an die Zuordnung der Geschäfts- oder Firmenwerte zu den zahlungsmittelgenerierenden Einheiten und die Wertminderung sind ähnlich, es bestehen jedoch Unterschiede. Beide Boards haben Projekte auf der Agenda, die sich mit Geschäfts- oder Firmenwerten befassen. Die Boards werden Informationen über diese Projekte austauschen.

Umsetzung neuer Standards

Die Boards werden Informationen über ihre jeweiligen Aktivitäten zur Unterstützung bei der Umsetzung der Standards zu Erlöserfassung und Leasingverhältnissen austauschen.

Aktueller Stand aller Projekte, die nicht gesondert besprochen werden

Die Boards werden über ihre Projekte berichten, die sonst nicht während der gemeinsamen Unterrichtseinheiten diskutiert werden.

IASB-Sitzung

Angabeninitiative

Diese Sitzung hat drei Komponenten: Bessere Kommunikation in der Finanzberichterstattung, gezielte Überprüfung der Angabevorschriften - Leitlinien für den Board sowie Wesentlichkeit.

Der Stab wird den Hintergrund und den aktuellen Stand der Projekte zur Verbesserung der Kommunikation in der Finanzberichterstattung (primäre Abschlussbestandteile, Angabeprinzipien, gezielte Überprüfung von Angabevorschriften auf Standardebene, Definition von wesentlich, Lageberichterstattung sowie IFRS-Taxonomie) erläutern und den Board fragen, ob er mit dem aktuellen Zusammenwirken und der Abgrenzung zwischen ihnen zufrieden ist.

Der Stab wird dem Board eine Analyse und Empfehlungen zur Entwicklung von "Leitlinien für den Board" vorlegen, die bei der Entwicklung und Ausarbeitung von Angabezielen und -vorschriften zu verwenden sind. Eine Empfehlung ist, dass jedem Projekt ein Mitglied des IFRS-Taxonomie-Teams zugeordnet werden sollte, um die Entwicklung von Angabezielen und -vorschriften zu unterstützen. Der Stab hat neun Standards als potenzielle Kandidaten für die angestrebte Überprüfung auf Standardebene identifiziert.

Der IASB wird die Rückmeldungen zu seinen Änderungsvorschlägen zur Definition des Begriffs "wesentlich" weiter prüfen. In dieser Sitzung werden sie die Rückmeldungen zum Zeitpunkt des Inkrafttretens, "unwesentlich" gegenüber "nicht wesentlich", das Leitliniendokument zu Wesentlichkeit, die Verwendung des Begriffs "wesentlich" und die Definition von wesentlich des International Auditing and Assurance Standards Board (IAASB) erörtern.

Dynamisches Risikomanagement

Der Stab empfiehlt dem IASB, im Rahmen der ersten Phase des Projekts zu dynamischem Risikomanagement die derivativen Finanzinstrumente, die als Sicherungsinstrumente für dynamisches Risikomanagement eingesetzt werden können, sowie deren Designierung und Entdesignierung zu erörtern. Der Stab wird erklären, was Leistung im Zusammenhang mit dynamischem Risikomanagement bedeutet und welche Informationen über Aktivitäten des dynamischen Risikomanagements in der Gewinn- und Verlustrechnung enthalten sein sollten. 

Forschungsprogramm

Der Stab wird einen allgemeinen Überblick über das Forschungsprogramm geben.

Reform von IBOR

Der Stab empfiehlt dem IASB, ein Forschungsprojekt aufzunehmen, um die Auswirkungen einer möglichen Einstellung von IBOR (Interbankenzinssätze wie LIBOR, EURIBOR und TIBOR) auf die Rechnungslegung zu untersuchen.

Primäre Abschlussbestandteile

Bei der Entwicklung der Vorschläge für die primären Abschlussbestandteile hat sich der Stab auf Nichtfinanzinstitute konzentriert. Auf dieser Sitzung wird der Stab seine vorläufigen Analysen und Beobachtungen darüber vorlegen, ob die bisher getroffenen vorläufigen Entscheidungen ohne oder mit nur geringen Änderungen für Finanzinstitute gelten könnten. Zu den zu behandelnden Themen gehören die Leistungsberichterstattung der Unternehmensleitung, die Prinzipien für Disaggregation im Abschluss, die Aufteilung der Aufwendungen nach Art und Funktion, das sonstige Gesamtergebnis, das EBIT, die Erträge und Aufwendungen aus Beteiligungen sowie die Kapitalflussrechnung. Die Papiere enthalten keine Empfehlungen des Stabs. Der Stab bittet um Rückmeldungen zu seiner vorläufigen Analyse.

Versicherungsverträge

Der Stab empfiehlt dem IASB, im Rahmen seines jährlichen Verbesserungszyklus eine Reihe von Änderungen an IFRS 17 Versicherungsverträge vorzuschlagen. Damit sollen Probleme angegangen werden, bei denen die Formulierung von IFRS 17 nicht dem entspricht, was der Board beabsichtigt hatte.

Umsetzung

Der Stab empfiehlt dem IASB, die von ihm vorgeschlagenen Änderungen an IFRIC 14 IAS 19 - Die Begrenzung eines leistungsorientierten Vermögenswertes, Mindestfinanzierungsvorschriften und ihre Wechselwirkung nicht zu finalisieren.

Beratungsgruppe zu islamischen Finanzgeschäften

Der Stab wird eine Zusammenfassung der Sitzung der Beratungsgruppe zu islamischen Finanzgeschäften vom März 2018 vorlegen.

Unternehmenszusammenschlüsse unter gemeinsamer Kontrolle

Der Stab erbittet Rückmeldungen dazu, welchen Ansatz oder welche Ansätze er für Unternehmenszusammenschlüsse unter gemeinsamer Kontrolle verfolgen sollten, die nicht beherrschende Anteile betreffen. Der Stab schlägt vor, den gedeckelten Ansatz weiter zu untersuchen und die Erwerbsmethode gemäß IFRS 3 auf ihre Tauglichkeit zu prüfen.

Detaillierte Zusammenfassungen der Agendapapiere für die einzelnen Sitzungsteile finden Sie auf unserer Seite für Sitzungsmitschriften. Wir werden die Seite nach der Sitzung um die Entscheidungen und Diskussionen des Boards ergänzen.

IDW-Stellungnahme zu Strategie und Arbeitsprogramm des IPSASB für 2019-2023

19.06.2018

Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat gegenüber dem Rat für internationale Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sektor (International Public Sector Accounting Standards Board, IPSASB) Stellung genommen, der im Februar eine neue Strategie und ein neues Arbeitsprogramm für die Jahre 2019 bis 2023 vorgeschlagen hatte.

Das IDW befürwortet grundsätzlich die vom IPSASB beabsichtigte Strategie und das geplante Arbeitsprogramm für 2019-2013. Klarstellungsbedarf bestehe vor allem zum Vorhaben des Gremiums, seine bestehenden Standards einzeln zu untersuchen, um ggf. Inkonsistenzen mit dem Rahmenkonzept zu identifizieren. Das Rahmenkonzept dient als Basis für die Standardsetzung des Boards.

Zur englischsprachigen Stellungnahme auf der Internetseite des IDW gelangen Sie hier.

Antworten des DRSC auf den Fitness-Check zur öffentlichen Berichterstattung von Unternehmen in der EU

18.06.2018

Am 15. Juni 2018 haben die beiden Fachausschüsse des DRSC ihre Beratungen zur Konsultation der Europäischen Kommission „Fitness-Check des EU-Rahmens für die Berichterstattung durch Unternehmen“ abgeschlossen. Ihre Antworten auf die im Konsultationsdokument gestellten Fragen nebst Zusammenfassung sind bereits verfügbar, über die endgültige Antwort des DRSC an die EU-Kommission wird allerdings der Verwaltungsrat des DRSC auf seiner Sitzung am 2. Juli 2018 beraten.

Auch wenn die Fachausschüsse der Eignungsprüfung im Grundsatz positiv gegenüberstehen, geben ihnen einige Elemente dieser Konsultation Anlass zu Kritik. So sei z.B. die erneute Befassung mit der IAS-Verordnung – wenige Jahre nach der letzten Evaluation – nicht nachvollziehbar. Die Fachausschüsse sprechen sich ausdrücklich gegen einen Indossierungsprozess aus, der Änderungen an verabschiedeten IFRS für den europäischen Rechtsraum zulässt.

Weiterhin sollte die EU aufsichtsrechtliche Offenlegungsvorschriften überdenken, um bestehende Überschneidungen und Doppelanforderungen mit den Rechnungslegungsvorschriften zu beseitigen. Kritisiert wird auch, dass die Kommission die Level-2- und Level-3-Vorschriften nicht in den Fitness-Check einbezieht, denn gerade hier sind Widersprüche und Inkohärenzen anzutreffen. Die Fachausschüsse warnen die EU-Kommission außerdem vor vorschnellen Regulierungsaktivitäten betreffend die Bankbilanzrichtlinie und Versicherungsbilanzrichtlinie sowie die CSR-Berichterstattung.

Die vollständigen Antworten der Fachausschüsse können Sie hier von der Internetseite des DRSC herunterladen.

In der begleitenden Presseerklärung weist das DRSC auch darauf hin, dass es begrüßenswert wäre, wenn sich zahlreiche Organisationen an der Konsultation beteiligten.

Mitschnitte von derJunisitzung des HGB-Fachausschusses des DRSC

18.06.2018

Der HGB-Fachausschuss des DRSC hat am 15. Juni 2018 in Berlin getagt. Mitschnitte von der Sitzung sind jetzt verfügbar.

Während seiner 37. Sitzung hat der HGB-Fachausschuss folgende Themen besprochen:

Die Mitschnitte von der Sitzung finden Sie hier auf der Internetseite des DRSC.

ASBJ schlägt vor, IFRS 16 unverändert als JMIS zu übernehmen

18.06.2018

Der ASBJ hat ein weiteres Paket von vorgeschlagenen Änderungen an Japan’s Modified International Standards (JMIS) veröffentlicht.

Dieses vorgeschlagene Paket von Änderungen umfasst IFRS 16 und Änderungen, die vom IASB zwischen dem 1. Juli 2017 und dem 31. Dezember 2017 herausgegeben wurden. Die Übernahme von IFRS ist noch nicht abschließend erwogen.

Nach sorgfältiger Erwägung ist der ASBJ zu dem Schluss gekommen, dass in dieser Übernahmerunde keine 'Streichungen oder Änderungen' erforderlich sind, obwohl im Entwurf deutliche Bedenken in Bezug auf IFRS 16 zum Ausdruck gebracht werden. Es wird im Entwurf eine gewisse Enttäuschung zum Ausdruck gebracht, dass Bedenken aus Japan bei der Entwicklung des endgültigen Standards nicht berücksichtigt wurden, allerdings ist man der Meinung, dass dies nicht der richtige Zeitpunkt sei, um diese erneut anzubringen:

Anwender in Japan äußerten verschiedene Bedenken in Bezug auf IFRS 16. [...] Adressatengruppen aus anderen Rechtskreisen als Japan äußerten bei der Entwicklung von IFRS 16 ähnliche Bedenken, die der IASB zu einem gewissen Grad berücksichtigt hat. [...] Nach der Finalisierung von IFRS 16 wurde bisher kein wesentliches Problem aus anderen Rechtskreisen gemeldet, in denen die IFRS angewendet werden, so dass der IASB derzeit keine Überprüfung der Vorschriften IFRS 16 vorzuhaben scheint. Dementsprechend wäre es zum jetzigen Zeitpunkt, da sich die Unternehmen auf die Umsetzung des neuen Standards vorbereiten, schwierig, die oben genannten Bedenken zu äußern, um die globale Diskussion anzuregen.

Auf der Internetseite des ASBJ haben Sie Zugang zu allen einschlägigen Dokumenten (alle Dokumente in englischer Sprache verfügbar).

Ergebnisse der 72. Sitzung der Fachkommission Swiss GAAP FER

18.06.2018

Zu den Ergebnissen der 72. Sitzung der Kommission am 14. Juni 2018 wurde eine Medienmitteilung zur Verfügung gestellt.

Themen waren unter anderem die Verabschiedung von Swiss GAAP FER 40 „Rechnungslegung für Versicherungsunternehmen“ und das Überprüfungsverfahren für Swiss GAAP FER 30 „Konzernrechnung“. Die Medienmitteilung steht Ihnen auf der Internetseite der Stiftung für Fachempfehlungen zur Rechnungslegung zur Verfügung.

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