2019

Einen guten Rutsch ins Neue Jahr!

31.12.2019

Wir wünschen allen Nutzern von IAS Plus ein frohes, gesundes und friedvolles Jahr 2020.

Kommen Sie gut rüber und schauen Sie im neuen Jahr wieder bei uns vorbei. Wir werden Sie auch 2020 mit aktuellen, unabhängigen und kostenfreien deutschsprachigen Nachrichten und Hintergrundinformationen rund um die internationale Rechnungslegung versorgen.

2019 — Das Jahr im Rückblick

30.12.2019

2019 war wieder ein erfolgreiches Jahr für die deutsche Seite von IAS Plus mit durchschnittlich 65.000 Seitenaufrufen jeden Monat. Wir danken Ihnen, dass Sie unsere umfassende Berichterstattung über IFRS- und sonstige Rechnungslegungsentwicklungen zu schätzen wissen, und zeigen Ihnen noch einmal, was unsere Leser 2019 besonders interessiert hat.

Insgesamt sind unsere Standardzusammenfassungen nach wie vor die beliebtesten IAS Plus-Seiten, aber auch unsere thematisch gruppierten Ressourcenseiten und die deutschsprachigen Publikationen von Deloitte erfreuen sich großer Beliebtheit. Die 2019 am häufigsten aufgerufenen Nachrichten spiegeln die großen Entwicklungen des Jahres wider.

Beliebteste Nachrichten 2019
    1. IASB veröffentlicht vorgeschlagene Änderungen an IAS 39 und IFRS 9 im Zusammenhang mit der IBOR-Reform (Mai)
    2. IASB schließt erste Phase seines Projekts zur IBOR-Reform ab (September)
    3. IASB veröffentlicht vorgeschlagene Änderungen an IAS 12 (Juli)
    4. IASB veröffentlicht vorgeschlagene Änderungen an IFRS 17 (Juni)
    5. ESEF wird europäisches Recht (Juni)
    6. IFRS-Checklisten 2019 (August)
    7. XBRL-IFRS-Taxonomie 2019 verfügbar (März)
    8. ESMA gibt Prüfungsschwerpunkte für die Jahresabschlüsse 2019 bekannt (Oktober)
    9. Vergleich zwischen IFRS und US-GAAP (Februar)
    10. IASB schlägt Änderungen an IAS 1 und dem Leitliniendokument zu Wesentlichkeit vor (August)

Sie können @iasplusde auch auf Twitter folgen. Zu allen Nachrichten, die wir neu auf IAS Plus zur Verfügung stellen, versenden wir einen Tweet.

Frohe Weihnachten!

24.12.2019

Wir wünschen allen Nutzern von IAS Plus ein frohes und friedvolles Weihnachtsfest.

Wir freuen uns darauf, Sie nach den Festtagen wieder bei uns begrüßen zu dürfen.

Accountancy Europe veröffentlicht Papier über vernetzte Standardsetzung für die Unternehmensberichterstattung

24.12.2019

Accountancy Europe hat ein Papier veröffentlicht, in dem eine globale Lösung für eine vernetzte Standardsetzung beschrieben und gefordert wird, die den Bedarf an zuverlässigen, konsistenten Informationen in der nichtfinanziellen Berichterstattung, die mit der Finanzberichterstattung verknüpft sind, erfüllen kann.

In der Einleitung des Papiers heißt es:

Globale Risiken und Chancen führen dazu, dass Finanzinformationen allein kein vollständiges Bild über die Entwicklung eines Unternehmens geben können. Klimawandel, Umweltzerstörung, soziale Unruhen und intern erzeugte immaterielle Vermögenswerte werden durch die Berichterstattung über nichtfinanzielle Informationen abgedeckt. Die Hunderte von Initiativen zur Berichterstattung über nichtfinanzielle Informationen führen jedoch zu Verwirrung und dem Potenzial für "Greenwashing". Für eine wirksame Reaktion auf diese globalen Probleme und die Forderungen der Interessengruppen muss die nichtfinanzielle Informationsberichterstattung harmonisiert und mit der Finanzberichterstattung verknüpft werden.

Daher werden in dem Papier neun Kriterien zur Bewertung von Ansätzen für eine vernetzte Standardsetzung in der Unternehmensberichterstattung vorgestellt. Die Kriterien sind:

  • Dringlichkeit,
  • globale oder lokale Lösung,
  • Aufsicht,
  • Konsultationsprozess der Standardsetzung,
  • Berücksichtigung von Interessen der Adressatengruppen,
  • Rahmenkonzept und Metriken,
  • Wesentlichkeitslinse,
  • rechtliche Einbettung und
  • Rolle von Technologie.

Diese Kriterien werden dann auf vier Ansätze angewendet, nämlich (1) ein internationaler Non-Financial Reporting Standards Board innerhalb der IFRS-Strukturen, (2) regionale Konsolidierung, (3) getrennte Governance-Strukturen für die Finanz- und nichtfinanzielle Berichterstattung und (4) eine globale Unternehmensberichtsstruktur.

Accountancy Europe kommt zu dem Schluss, dass der vierte Ansatz die beste Lösung mit einem erweiterten Überwachungsgremium, einer Corporate Reporting-Stiftung, die auf den derzeitigen Treuhänder der IFRS-Stiftung aufbaut und für die Beaufsichtigung der Finanzberichterstattung und der nichtfinanziellen Berichterstattung zuständig wäre, und zwei standardsetzenden Gremien (dem IASB und einem neuen internationalen Gremium für nichtfinanzielle Berichterstattungsstandards), die durch ein gemeinsames Rahmenkonzept für die vernetzte Berichterstattung verbunden wären, bietet.

Stellungnahmen zu dem Papier werden bis zum 31. März 2020 erbeten. Zugang zum englischsprachigen Papier haben Sie auf der Internetseite von Accountancy Europe.

IVSC setzt Artikelreihe zur Abschreibung von Geschäfts- oder Firmenwerten fort

24.12.2019

Der internationale Rat für Bewertungsstandards (International Valuation Standards Council, IVSC hat den zweiten Artikel in einer Reihe veröffentlicht, in der untersucht wird, ob die Prinzipien der Unternehmensbewertung mit dem Konzept der Abschreibung von Geschäfts- oder Firmenwerten vereinbar sind. Die Reihe zielt darauf ab, die öffentliche Diskussion zu fördern, indem sie bestimmte grundlegende Fragen in diesem Bereich untersucht, um Abschlussersteller, Prüfer und Adressaten zu informieren und den Kapitalmarkt zu unterstützen.

Der zweite Artikel What is the information value of the current impairment framework? steht nun auf der Internetseite des IVSC zur Verfügung

Der erste Artikel Is Goodwill a Wasting Asset? war im September 2019 veröffentlicht worden.

ESMA-Bericht zur Verwendung von alternativen Finanzkennzahlen durch europäische Emittenten

24.12.2019

Im Juni 2015 hat die europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (European Securities and Markets Authority, ESMA) endgültige 'Leitlinien zu alternativen Leistungskennzahlen' für börsennotierte Emittenten herausgegeben, die im Juli 2016 in Kraft getreten sind. ESMA hat nun einen Bericht veröffentlicht, der auf einer Schreibtischüberprüfung von Abschlüssen des Jahres 2018 aufbaut, um die Einhaltung der Richtlinien durch die Emittenten einzuschätzen.

Die Beurteilung der Einhaltung der Leitlinien durch die Emittenten zeigt, dass erhebliches Verbesserungspotenzial besteht, da nur eine Minderheit der Emittenten alle Prinzipien einhält. Der Bericht hebt auch hervor, dass die Verwendung alternativer Finanzkennzahlen in allen Branchen und innerhalb aller regulierten Dokumente weit verbreitet ist. Es bestehen erhebliche Unterschiede in der Anzahl und Art der verwendeten alternativen Finanzkennzahlen sowie in deren Bezeichnung und Definition. ESMA weist darauf hin, dass die in den Abschlüssen enthaltenen Kennzahlen und Zwischensummen ebenfalls unter die Definition einer alternativen Finanzkennzahl fallen können und somit den Leitlinien entsprechen sollten.

ESMA wird die Anwendung der Leitlinien weiterhin überwachen und bei Verstößen geeignete Maßnahmen ergreifen. Außerdem wird ESMA den Bericht auch dem IASB als Teil der Stellungnahme zum IASB-Entwurf eines neuen Standards zur allgemeinen Darstellung und Angaben im Abschluss vorlegen.

Zugang zum englischsprachigen Bericht haben Sie auf der Internetseite von ESMA.

IASB veröffentlicht formale Korrekturen

23.12.2019

Der International Accounting Standards Board (IASB) hat den dritten Satz formaler Korrekturen 2019 herausgegeben.

Der neue Satz von Korrekturen betrifft das Rote Buch und das annotierte Rote Buch 2019 sowie das Blaue Buch und das annotierte Blaue Buch 2019. Gegenstand der Korrekturen sind IFRIC 12 Dienstleistungskonzessionsvereinbarungen und das Glossar. Der einzige eigenständige Standard, der betroffen ist, ist IFRS 13 Bemessung des beizulegenden Zeitwerts.

Formale Korrekturen haben keine Auswirkungen auf die Bedeutung oder die Anwendung von Verlautbarungen; sie betreffen lediglich unbeabsichtigte Fehler. Der neue Satz formaler Korrekturen steht Ihnen in englischer Sprache auf der Internetseite des IASB zur Verfügung.

Entwurf des DRSC zwecks Konsultation veröffentlicht

23.12.2019

Das DRSC hat den Entwurf des Deutschen Rechnungslegungs Änderungsstandards Nr. 11 (E-DRÄS 11) 'Änderungen an DRS 18' veröffentlicht.

Mit E-DRÄS 11 soll DRS 18 Latente Steuern geändert werden. Seit seiner Verabschiedung im Jahr 2010 wurde DRS 18 keiner inhaltlichen Überprüfung unterzogen. Aus diesem Grund sowie vor dem Hintergrund der aufgetretenen Anwendungsfragen beschloss der HGB-Fachausschuss des DRSC, die Regelungen des Standards zu überprüfen.

Auf der Internetseite des DRSC stehen Ihnen zwei Dokumente zur Verfügung:

IDW-Stellungnahme zu E-DRS 36

23.12.2019

Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat gegenüber dem HGB-Fachausschuss des DRSC Stelung zu dessen Entwurf des Deutschen Rechnungslegungsstandards Nr. 36 'Segmentberichterstattung' (E-DRS 36) genommen.

In der Stellungnahme zum Entwurf unterstützt das IDW die im Vergleich zum bislang maßgeblichen DRS 3 vorgesehene stringentere Ausrichtung der Regelungen am sog. Management Approach. Die Anregungen und Hinweise des IDW beschränken sich weitgehend auf nach dessen Meinung unklare oder nicht vollständig stimmige Einzelregelungen des Entwurfs.

Zugang zur Stellugnahme auf der Internetseite des IDW haben Sie hier.

Bekanntmachung von DRÄS 10

23.12.2019

Im Bundesanzeiger Amtlicher Teil vom 20. Dezember 2020 ist der Deutsche Rechnungslegungs Änderungs Standard Nr. 10 durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz gemäß § 342 Abs. 2 HGB bekannt gemacht worden.

Mit DRÄS 10 werden hauptsächlich die Regelungen in DRS 25 Währungsumrechnung im Konzernabschluss zur Inflationsbereinigung durch Indexierung klargestellt.

Zugang zu der neuen Verlautbarung im Bundesanzeiger haben Sie hier.

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