In der Einleitung des Papiers heißt es:
Globale Risiken und Chancen führen dazu, dass Finanzinformationen allein kein vollständiges Bild über die Entwicklung eines Unternehmens geben können. Klimawandel, Umweltzerstörung, soziale Unruhen und intern erzeugte immaterielle Vermögenswerte werden durch die Berichterstattung über nichtfinanzielle Informationen abgedeckt. Die Hunderte von Initiativen zur Berichterstattung über nichtfinanzielle Informationen führen jedoch zu Verwirrung und dem Potenzial für "Greenwashing". Für eine wirksame Reaktion auf diese globalen Probleme und die Forderungen der Interessengruppen muss die nichtfinanzielle Informationsberichterstattung harmonisiert und mit der Finanzberichterstattung verknüpft werden.
Daher werden in dem Papier neun Kriterien zur Bewertung von Ansätzen für eine vernetzte Standardsetzung in der Unternehmensberichterstattung vorgestellt. Die Kriterien sind:
- Dringlichkeit,
- globale oder lokale Lösung,
- Aufsicht,
- Konsultationsprozess der Standardsetzung,
- Berücksichtigung von Interessen der Adressatengruppen,
- Rahmenkonzept und Metriken,
- Wesentlichkeitslinse,
- rechtliche Einbettung und
- Rolle von Technologie.
Diese Kriterien werden dann auf vier Ansätze angewendet, nämlich (1) ein internationaler Non-Financial Reporting Standards Board innerhalb der IFRS-Strukturen, (2) regionale Konsolidierung, (3) getrennte Governance-Strukturen für die Finanz- und nichtfinanzielle Berichterstattung und (4) eine globale Unternehmensberichtsstruktur.
Accountancy Europe kommt zu dem Schluss, dass der vierte Ansatz die beste Lösung mit einem erweiterten Überwachungsgremium, einer Corporate Reporting-Stiftung, die auf den derzeitigen Treuhänder der IFRS-Stiftung aufbaut und für die Beaufsichtigung der Finanzberichterstattung und der nichtfinanziellen Berichterstattung zuständig wäre, und zwei standardsetzenden Gremien (dem IASB und einem neuen internationalen Gremium für nichtfinanzielle Berichterstattungsstandards), die durch ein gemeinsames Rahmenkonzept für die vernetzte Berichterstattung verbunden wären, bietet.
Stellungnahmen zu dem Papier werden bis zum 31. März 2020 erbeten. Zugang zum englischsprachigen Papier haben Sie auf der Internetseite von Accountancy Europe.