April

IFRS-Stiftung konsultiert zu IFRS IC- und IASB-Agendaentscheidungen

30.04.2019

Die Treuhänder der IFRS-Stiftung haben eine aktualisierte Fassung des Handbuchs für den Konsultationsprozess zwecks öffentlicher Stellungnahme herausgegeben. Klarstellungen zu Rolle und Status von Agendaentscheidungen des IFRS Interpretations Committee (IFRS IC) und Änderungen, die Agendaentscheidungen zu einem Instrument für den Board machen, sind die bedeutendsten Änderungsvorschläge.

Zu den IFRS IC-Agendaentscheidungen hält das Handbuch weiterhin fest, dass Agendaentscheidungen nicht den Status von IFRS haben und keine Vorschriften in den Standards hinzufügen oder ändern können. Es wird nun aber auch festgehalten, dass eine Agendaentscheidung in vielen Fällen erläuterndes Material enthält, das erklärt, wie Prinzipien und Vorschriften in den IFRS auf den in der Agendaentscheidung beschriebenen Geschäftsvorfall bzw. das Tatsachenmuster anzuwenden sind. Da diese Erläuterungen "neue Informationen" liefern, "die anderweitig nicht verfügbar waren und anderweitig nicht vernünftigerweise zu erhalten hätte erwartet werden können", heißt es im Handbuch, dass Unternehmen zu dem Schluss kommen können, dass sie aufgrund einer Agendaentscheidung eine Änderung einer Bilanzierungs- oder Bewertungsmethode vornehmen müssen.

Mit den neu vorgeschlagenen IASB-Agendaentscheidungen soll ebenfalls die einheitliche Anwendung der IFRS durch die Bereitstellung von erläuternden Materialien unterstützt werden. Der Board würde Agendaentscheidungen veröffentlichen, wenn er entschieden hat, ein Projekt nicht in die Standardsetzungsagenda aufzunehmen, aber dennoch zu dem Schluss gekommen ist, dass die Einheitlichkeit der Anwendung der Standards verbessert würde, wenn er Materialen bereitstellt, die erläutern, wie die nach den Standards anzuwendenden Prinzipien und Vorschriften auf einen bestimmten Geschäftsvorfall oder ein bestimmtes Tatsachenmuster zutreffen. Auch hier stellt das Handbuch fest, dass Agendaentscheidungen nicht den gleichen Status wie die IFRS haben, dass Unternehmen jedoch dennoch die Notwendigkeit sehen könnten, eine Bilanzierungs- oder Bewertungsmethode als Ergebnis einer Agendaentscheidung des Boards zu ändern.

Zusätzlich zu den vorgeschlagenen Änderungen in Bezug auf Agendaentscheidungen schlagen die Treuhänder auch vor, das Handbuch hinsichtlich der Prozesse zur Durchführung von Auswirkungsanalysen zu aktualisieren, um sicherzustellen, dass diese die gegenwärtigen Prozesse abbilden.

Weniger auffällige vorgeschlagene Änderungen betreffen die Kategorien von von der IFRS-Stiftung erstellten Lehrmaterialien, die Konsultationsvorschriften für die Aufnahme größerer Projekte in das Arbeitsprogramm des Boards, die Rolle des IFRS-Beirats, die Prozesse zur Verabschiedung von Änderungen der IFRS-Taxonomie und die Rolle des DPOC bei der Überwachung des Konsultationsprozesses der IFRS-Taxonomie.

Stellungnahmen zu den vorgeschlagenen Änderungen werden bis zum 29. Juli 2019 erbeten. Eine entsprechende Pressemitteilung und das Konsultationsdokument finden Sie auf der Internetseite des IASB. Außerdem hat die IFRS-Stiftung eine erläuterndes Video auf YouTube zur Verfügung gestellt.

Rückblick auf EFRAG-Aktivitäten im April

29.04.2019

Die Europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat eine neue Ausgabe des 'EFRAG Update' herausgegeben. Der Newsletter bietet einen Überblick über alle EFRAG-Aktivitäten im April 2019.

Wie bereits berichtet, war im April folgender Höhepunkt zu verzeichnen:

Der Newsletter bietet außerdem Zusammenfassung von der Sitzung des EFRAG-Boards am 4. April, von TEG am 17. April und von der gemeinsamen Sitzung von TEG und EFRAG User Panel am 16. April. Des Weiteren bietet der NEwsletter einen Überblick über die Aktivitäten des European Lab in den ersten Monaten des Jahres 2019.

Sie können sich den vollständigen Monatsrückblick in englischer Sprache hier von der Internetseite von EFRAG herunterladen.

Mitschnitte von der jüngsten Sitzung des IFRS-Fachausschusses des DRSC

26.04.2019

Von der jüngsten Sitzung des IFRS-Fachausschusses des DRSC, die am 25. und 26. April 2019 in Berlin stattfand, wurden jetzt Mitschnitte zur Verfügung gestellt.

Während seiner 74. Sitzung hat der IFRS-Fachausschuss folgende Themen besprochen:

  • Interpretationsaktivitäten
  • IFRS 17 Versicherungsverträge
  • IASB-Projekt zu primären Abschlussbestandteilen
  • Vorbesprechung der Sitzung des Multilateral Networks (MLN, Arbeitsgruppe der Standardsetzer aus Deutschland, Großbritannien, Japan, Kanada und den Vereinigten Staaten)
  • RegE ARUG II und Änderungen an DRS 17 und DRS 20
  • Geplantes EFRAG-Diskussionspapier zu Pensionen

Die Mitschnitte finden Sie hier auf der Internetseite des DRSC.

Endgültige EFRAG-Stellungnahme zu den vorgeschlagenen Änderungen an IAS 37 in Bezug auf belastende Verträge

25.04.2019

Die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat eine endgültige Stellungnahme gegenüber dem IASB zu dessen Entwurf ED/2018/2 'Kosten für die Erfüllung eines Vertrages (Vorgeschlagene Änderungen an IAS 37)' veröffentlicht.

EFRAG begrüßt die Bemühungen des IASB, die Vorschriften in IAS 37 in Bezug auf die Beurteilung der Frage zu klären, ob in einem Vertrag die unvermeidbaren Kosten zur Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Vertrag den erwarteten wirtschaftlichen Nutzen übersteigen. EFRAG stellt jedoch fest, dass die vorgeschlagenen Änderungen die Beurteilung der Belastung nicht nur für langfristige Fertigungsaufträge, die zuvor in den Anwendungsbereich von IAS 11 fielen, sondern für alle Verträge, die in den Anwendungsbereich von IAS 37 fielen, betreffen würden. Daher fordert EFRAG den IASB auf, die erwarteten Auswirkungen der Vorschläge weiter zu prüfen.

Die Stellungnahme ist Ihnen über die Presseerklärung auf der Internetseite von EFRAG zugänglich. Dort finden Sie auch einen Bericht zur Berücksichtigung der zum Stellungnahmeentwurf eingegangenen Anmerkungen.

Jahresbericht 2018 von EFRAG

25.04.2019

Die Europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat ihren Jahresbericht 2018 veröffentlicht.

Neben den Finanzzahlen für 2018 hebt der Bericht unter anderem die weitere Arbeit von EFRAG im Zusammenhang mit IFRS 17 Versicherungsverträge in Form von Fallstudien und Anwenderberichten, die mit zur Neubefassung des IASB mit dem Standard durch den IASB geführt haben, die Arbeit von EFRAG in Bezug auf die potenziellen Auswirkungen der Vorschriften von IFRS 9 im Hinblick auf die Bilanzierung von Eigenkapitalinstrumenten auf langfristige Investitionen sowie EFRAGs Frühphasenanalyse der Auswirkungen der Vorschläge des IASB im Projekt zu Finanzinstrumenten mit Eigenschaften von Eigenkapital hervor.

Zugang zum Bericht haben Sie über die Presseerklärung auf der Internetseite von EFRAG.

Zusammenfassung der Sitzung des Kapitalmarktbeirats im März 2019

24.04.2019

Der IASB stellt auf seiner Internetseite eine Zusammenfassung und Aufzeichnungen von der Sitzung des Kapitalmarktbeirats (Capital Markets Advisory Committee, CMAC) am 21. März 2019 zur Verfügung.

Bei der Sitzung wurden insbesondere folgende Themen erörtert:

  • Rohstoffindustrien
    • Vorgeschlagener Umfang des Projekts
    • Zusätzliche Angaben: (1) Mineralien und Ressourcen; (2) sonstige Angaben
  • Finanzinstrumente mit Eigenschaften von Eigenkapital
    • Ausweis von Eigenkapitalinstrumenten
    • Ausweis von finanziellen Verbindlichkeiten
  • Gezielte Überprüfung von Angaben auf Standardebene
    • IAS 19
    • IFRS 13
  • IAS 37 Rückstellungen, Eventualschulden und Eventualforderungen
    • Angleichung der Definition von Schulden an das Rahmenkonzept
    • Klarstellung, welche Kosten in die Bewertung einer Rückstellung einbezogen werden
    • Spezifizierung, ob der Abzinsungssatz das eigene Kreditrisiko beinhaltet
  • Leitliniendokument zur Lageberichterstattung
    • Herausforderungen bei der gegenwärtigen Praxis der Erfolgs- und Lageberichterstattung im Lagebericht
    • Zusammenwirken von Lagebericht und anderen Berichten
    • Überblick über Erfolg und Lage
    • Vorhersagen und Ziele im Lagebricht
    • Steuerinformationen im Lagebericht
  • Unternehmenszusammenschlüsse unter gemeinsamer Kontrolle

    Die nächste CMAC-Sitzung wird am 13. und 14. Juni 2019 stattfinden.

    Die Sitzungsseite auf der Internetseite des IASB bietet Ihnen Zugang zum englischsprachigen Bericht von der Sitzung und zu den Aufzeichnungen.

    DPOC gibt verkürzter Stellungnahmefrist für vorgeschlagene Änderungen an IFRS 17 grünes Licht

    23.04.2019

    In einer Telefonkonferenz hat der Ausschuss für die Beaufsichtigung des Konsultationsprozesses (Due Process Oversight Committee, DPOC) heute die Frist für die Einreichung von Stellungnahmen zu vorgeschlagenen eng umrissenen Änderungen von IFRS 17 'Versicherungsverträge' erörtert. Der Stab erbat die Zustimmung des DPOC für eine verkürzte Kommentierungsfrist von 90 Tagen für den Entwurf.

    Während der nur vier Minuten dauernden Telefonkonferenz stellten die DPOC-Mitglieder keine Fragen, sondern stimmten nur dem Vorschlag des Stabs zu.

    Auf der Internetseite des IASB finden Sie einen Mitschnitt der Telefonkonferenz.

    Papiere für die kommende Sitzung des IFRS-Fachausschusses des DRSC

    23.04.2019

    Die Papiere für die nächste Sitzung des IFRS-Fachausschusses, die am 25. und 26. April 2019 in Berlin stattfinden wird, wurden jetzt zur Verfügung gestellt.

    Während seiner 74. Sitzung wird der IFRS-Fachausschuss folgende Themen besprechen:

    • Interpretationsaktivitäten
    • IFRS 17 Versicherungsverträge
    • IASB-Projekt zu primären Abschlussbestandteilen
    • Vorbesprechung der Sitzung des Multilateral Networks (MLN, Arbeitsgruppe der Standardsetzer aus Deutschland, Großbritannien, Japan, Kanada und den Vereinigten Staaten)
    • RegE ARUG II und Änderungen an DRS 17 und DRS 20
    • Geplantes EFRAG-Diskussionspapier zu Pensionen

    Die Papiere finden Sie hier auf der Internetseite des DRSC.

    Mitschriften von der IASB-Sitzung im April 2019

    18.04.2019

    Der IASB ist vom 9. bis 11. April 2019 in London zusammengekommen, um zehn Themen zu erörtern. Wir haben für Sie die Mitschriften von Deloitte-Beobachtern bei dieser Sitzung übersetzt.

    Der Board hat das Paket von Änderungen an IFRS 17 Versicherungsverträge geprüft, das er seit Juni 2018 erörtert, und hat sich entschieden, diese als Entwurf herauszugeben. Im Juni 2018 beschloss der Board, einige kleinere Änderungen vorzuschlagen, die er in den nächsten jährlichen Verbesserungszyklus aufnehmen wollte. Diese werden stattdessen in den Entwurf der jetzt erarbeiteten Änderungen IFRS 17 aufgenommen. Der Board entschied auch, dass der Zeitpunkt des Inkrafttretens von IFRS 17 und der vorgeschlagenen Änderungen in Einklang gebracht werden und auf Geschäftsjahre festgesetzt werden soll, die am oder nach dem 1. Januar 2022 beginnen (vorzeitige Anwendung zulässig). Der Stab wird sich beim DPOC um eine Freigabe bemühen, um eine kürzere als die normale Kommentarfrist festsetzen zu können.

    Der Board hat die Rückmeldungen zum Entwurf Rechnungslegungsmethoden und rechnungslegungsbezogene Schätzungen (Änderungen an IAS 8) erörtert. Eine Mehrheit der Mitglieder war der Ansicht, dass jede Klarstellung von Grundprinzipien wie rechnungslegungsbezogene Schätzungen, die sich auf viele der Berichteten Salden auswirken, den Erstellern, Adressaten und Regulierern wertvolle Vorteile bringt und daher die Kosten für die Umsetzung zumindest einiger der vorgeschlagenen Änderungen wert ist.

    Das Projekt, das sich mit der Wertminderung von Geschäfts- oder Firmenwerten befasst, wurde dem Board wieder vorgelegt. Der Board entschied, in das Diskussionspapier mögliche neue Angabevorschriften aufzunehmen, mit denen der Erwerber eines Unternehmens verpflichtet wird, Informationen zur Verfügung zu stellen, die dem Abschlussadressaten helfen, zu beurteilen, ob ein Unternehmenszusammenschluss eine gute Investitionsentscheidung war und ob dieses Unternehmen wie erwartet Leistungen erbringt.

    In Bezug auf das dynamische Risikomanagement kam der Board zu der vorläufigen Entscheidung, dass negative Salden innerhalb des Zielprofils im Rahmen des Modells des dynamischen Risikomanagements nicht zulässig sein sollten. Änderungen an der Risikomanagementstrategie und dem Zielprofil dürfen nur selten auftreten, und die Risikomanagementstrategie muss innerhalb eines bestimmten Zeithorizonts klar dokumentiert sein und kann nicht bedingt definiert werden. Der Board entschied auch, dass für im Modell des dynamischen Risikomanagements designierte Derivate keine separate Ausweiszeilen zur Abgrenzung von anderen Derivaten oder für kumulierte Marktwertänderungen aus designierten Derivaten im Abschluss erforderlich sein sollten. Diese Angaben werden im Anhang des Jahresabschlusses geleistet. Außerdem sollte die Nettozinsmarge den angeglichenen Teil, aber nicht den nicht angeglichenen Teil beinhalten.

    Bei der Angabeninitiative entschied der Board, mit einem Entwurf fortzufahren, in dem zwei weitere Beispiele für das Leitliniendokument zu Wesentlichkeit im Zusammenhang mit Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden vorgeschlagen werden.

    Der Board hat entschieden, dass er nicht für alle Unternehmenszusammenschlüsse unter gemeinsamer Kontrolle den selben Bewertungsansatz verfolgen muss. 

    Im Projekt zu primären Abschlussbestandteilen entschied der Board, klarzustellen, dass von der Unternehmensleitung definierte Erfolgskennzahlen der allgemeinen Anforderung unterliegen, dass die im Abschluss enthaltenen Informationen eine getreue Darstellung bieten müssen. Er entschied auch, dass Unternehmen eine Kennzahl nur dann als von der Unternehmensleitung definierte Erfolgskennzahl identifizieren können, wenn sie die gleiche Kennzahl in ihrer öffentlichen Kommunikation verwenden. Der Board stellte auch fest, dass er Ausweisfragen im Zusammenhang mit den "Hauptgeschäftsaktivitäten" eines Unternehmens klarstellen muss.

    Außerdem gab es aktuelle Informationen zu IFRS-Umsetzungsfragen, dem Forschungsprogramm und (mündlich) der Lageberichterstattung.

    Detaillierte Zusammenfassungen der Erörterungen durch den Board finden Sie auf unserer Seite für Sitzungsmitschriften.

    Zusammenfassung von der Sitzung des Erstellerforums im März 2019

    18.04.2019

    Vertreter des International Accounting Standards Board (IASB) haben am 22. März 2019 mit dem Globalen Forum der Ersteller (Global Preparers Forum, GPF) getagt. Eine Zusammenfassung der Sitzung wurde jetzt zur Verfügung gestellt.

    Die folgenden Themen wurden während der Sitzung erörtert:

    • Allgemeiner Überblick über die Arbeiten des IASB
    • KMU, die Tochtergesellschaften sind — Anwendungsrat in einzelnen Rechtskreisen
    • Belastende Verträge — Kosten für die Erfüllung eines Vertrags (Vorgeschlagenen Änderungen an IAS 37)
    • Rückstellungen (im Zusammenhang mit belastenden Verträgen)
    • Lageberichterstattung
    • Angabeninitiative — gezielte Überprüfung auf Standardebene und Ergebnisse aus der Einbindung von Adressaten

    Die vollständige Zusammenfassung dieser Sitzung finden Sie auf der Internetseite des IASB.

    Die nächste GPF-Sitzung wird am 13. und 14. Juni 2019 gemeinsam mit dem Kapitalmarktbeirat (Capital Markets Advisory Committee, CMAC) in London stattfinden.

    Correction list for hyphenation

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