DRSC-Stellungnahme zu den vorgeschlagenen Änderungen an IAS 37 in Bezug auf belastende Verträge
04.04.2019
Das DRSC hat gegenüber dem IASB zu dessen Entwurf ED/2018/2 'Belastende Verträge - Kosten für die Erfüllung eines Vertrages (Vorgeschlagene Änderungen an IAS 37)' Stellung genommen.
Im Entwurf vom Dezember 2018 geht es insbesondere um Kosten, die ein Unternehmen als Kosten für die Erfüllung eines Vertrages mit aufnehmen sollte, wenn es beurteilt, ob ein Vertrag belastend ist.
Das DRSC begrüßt die vorgeschlagene Klarstellung der in IAS 37 Rückstellungen, Eventualschulden und Eventualforderungen enthaltenen Vorgaben und stimmt zu, dass die vorgeschlagene Änderung ein einheitliches Verständnis des Begriffs “Kosten der Vertragserfüllung” unterstützt. Des Weiteren stimmt das DRSC zu, nicht nur auf die inkrementellen Kosten, sondern auf sämtliche Kosten abzustellen, die sich direkt auf den Vertag beziehen. Allerdings solle der IASB den Begriff “Kosten, die sich direkt auf den Vertrag beziehen” weiter präzisieren, indem er die vorgeschlagenen Beispiele sowie die Grundlage für Schlussfolgerungen anpasst.
Zur englischsprachigen Stellungnahme auf der Internetseite des DRSC gelangen Sie hier.