IFRS-Stiftung konsultiert zu IFRS IC- und IASB-Agendaentscheidungen

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30.04.2019

Die Treuhänder der IFRS-Stiftung haben eine aktualisierte Fassung des Handbuchs für den Konsultationsprozess zwecks öffentlicher Stellungnahme herausgegeben. Klarstellungen zu Rolle und Status von Agendaentscheidungen des IFRS Interpretations Committee (IFRS IC) und Änderungen, die Agendaentscheidungen zu einem Instrument für den Board machen, sind die bedeutendsten Änderungsvorschläge.

Zu den IFRS IC-Agendaentscheidungen hält das Handbuch weiterhin fest, dass Agendaentscheidungen nicht den Status von IFRS haben und keine Vorschriften in den Standards hinzufügen oder ändern können. Es wird nun aber auch festgehalten, dass eine Agendaentscheidung in vielen Fällen erläuterndes Material enthält, das erklärt, wie Prinzipien und Vorschriften in den IFRS auf den in der Agendaentscheidung beschriebenen Geschäftsvorfall bzw. das Tatsachenmuster anzuwenden sind. Da diese Erläuterungen "neue Informationen" liefern, "die anderweitig nicht verfügbar waren und anderweitig nicht vernünftigerweise zu erhalten hätte erwartet werden können", heißt es im Handbuch, dass Unternehmen zu dem Schluss kommen können, dass sie aufgrund einer Agendaentscheidung eine Änderung einer Bilanzierungs- oder Bewertungsmethode vornehmen müssen.

Mit den neu vorgeschlagenen IASB-Agendaentscheidungen soll ebenfalls die einheitliche Anwendung der IFRS durch die Bereitstellung von erläuternden Materialien unterstützt werden. Der Board würde Agendaentscheidungen veröffentlichen, wenn er entschieden hat, ein Projekt nicht in die Standardsetzungsagenda aufzunehmen, aber dennoch zu dem Schluss gekommen ist, dass die Einheitlichkeit der Anwendung der Standards verbessert würde, wenn er Materialen bereitstellt, die erläutern, wie die nach den Standards anzuwendenden Prinzipien und Vorschriften auf einen bestimmten Geschäftsvorfall oder ein bestimmtes Tatsachenmuster zutreffen. Auch hier stellt das Handbuch fest, dass Agendaentscheidungen nicht den gleichen Status wie die IFRS haben, dass Unternehmen jedoch dennoch die Notwendigkeit sehen könnten, eine Bilanzierungs- oder Bewertungsmethode als Ergebnis einer Agendaentscheidung des Boards zu ändern.

Zusätzlich zu den vorgeschlagenen Änderungen in Bezug auf Agendaentscheidungen schlagen die Treuhänder auch vor, das Handbuch hinsichtlich der Prozesse zur Durchführung von Auswirkungsanalysen zu aktualisieren, um sicherzustellen, dass diese die gegenwärtigen Prozesse abbilden.

Weniger auffällige vorgeschlagene Änderungen betreffen die Kategorien von von der IFRS-Stiftung erstellten Lehrmaterialien, die Konsultationsvorschriften für die Aufnahme größerer Projekte in das Arbeitsprogramm des Boards, die Rolle des IFRS-Beirats, die Prozesse zur Verabschiedung von Änderungen der IFRS-Taxonomie und die Rolle des DPOC bei der Überwachung des Konsultationsprozesses der IFRS-Taxonomie.

Stellungnahmen zu den vorgeschlagenen Änderungen werden bis zum 29. Juli 2019 erbeten. Eine entsprechende Pressemitteilung und das Konsultationsdokument finden Sie auf der Internetseite des IASB. Außerdem hat die IFRS-Stiftung eine erläuterndes Video auf YouTube zur Verfügung gestellt.

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