April

IASB-Podcast zu jüngsten Erörterungen zu IFRS 17

12.04.2019

Der IASB hat einen Podcast freigegeben, in dem zwei Sitzungen zu IFRS 17 'Versicherungsverträge' zusammengefasst werden, die Anfang April stattfanden.

Zum einen geht es dabei um die Sitzung der Beratungsgruppe zum Übergang auf IFRS 17 am 4. April 2019 und zum anderen um die Erörterungen bei der IASB-Sitzung zu möglichen Änderungen an IFRS 17 am 9. April 2019. Dier Ergebnisse der Sitzung der Beratungsgruppe flossen zum Teil in die Erörterungen des IASB ein.

Der Podcats, der knapp zehn Minuten dauert, wurde auf YouTube zur Verfügung gestellt.

Tagesordnung für die Sitzung von EFRAG-TEG

11.04.2019

Der Fachexpertenausschuss (Technical Experts Group, TEG) der Europäischen Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) wird am 17. April 2019 in Brüssel tagen. Für die Sitzung sind jetzt eine Tagesordnung und die Sitzungsunterlagen verfügbar.

Die Tagesordnung und Papiere für die Sitzung finden Sie hier. Wie häufig in letzter Zeit ist der längste Sitzungsabschnitt möglichen Änderungen an IFRS 17 gewidmet. So findet sich unter den Sitzungspapieren ein Papier dazu, wie Bedenken von EFRAG bei den möglichen Änderungen berücksichtigt wurden.

Anmelden für die Sitzung können Sie sich über die Presseerklärung auf der Internetseite von EFRAG. Dort finden Sie auch die Möglichkeit, sich für die Live-Übertragung zu registrieren.

Vierte Sitzung der Beratungsgruppe zum Übergang in Bezug auf IFRS 17 — Zusammenfassung der Erörterungen

11.04.2019

Die Beratungsgruppe zum Übergang in Bezug auf IFRS 17 hat am 4. April 2019 ihre vierte inhaltliche Sitzung abgehalten und dabei zwei Papiere erörtert.

Die Beratungsgruppe zum Übergang in Bezug auf IFRS 17 Versicherungsverträge des IASB wurde eingerichtet, um Probleme, die sich bei der Umsetzung von IFRS 17 ergeben, rasch identifizieren und klären zu können. Diese Sitzung war die vierte sein, bei der inhaltliche Fragen erörtert wurden. Da der IASB bereits begonnen hat, mögliche Änderungen an IFRS 17 zu erörtern, werden die Themen weniger.

Folgende Papiere wurden erörtert:

  • Investitionskomponenten innerhalb eines Versicherungsvertrags
  • Bericht über andere eingereichte Fragen

Eine schriftliche Zusammenfassung der Ergebnisse und Audioaufzeichungen der einzelnen Sitzungsteile finden Sie auf der Internetseite des IASB. Außerdem haben wir einen IFRS in Focus-Newsletter für Sie erstellt, in dem die Diskussionen bei der Sitzung in englischer Sprache zusammengefasst werden. Ergebnisse von der Sitzung wurden im Rahmen der IASB-Erörterungen möglicher Änderungen an IFRS 17 am 9. April erörtert.

DRSC-Quartalsbericht zum ersten Quartal 2019 mit Beitrag zum ESEF

11.04.2019

Der Bericht des Deutschen Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) zum 1. Quartal 2019, der in strukturierter Form über aktuelle Aktivitäten des IASB/IFRS IC, anderer Organisationen wie insbesondere EFRAG sowie des DRSC und seiner Fachgremien informiert, steht jetzt auf der Internetseite des DRSC zur Verfügung.

Der kommentierende Beitrag stammt diesmal von Dr. Christoph Weber, Abteilungsleiter Konzernrechnungswesen und Grundsatzfragen der Landesbank Hessen-Thüringen (Helaba) und Mitglied im IFRS-Fachausschuss des DRSC. Sein Kommentar trägt den Titel "ESEF – alles (un)klar?".

Zugang zum Quartalsbericht auf der Internetseite des DRSC haben Sie hier.

Neue Ausgabe des 'Investor Update'

10.04.2019

Der IASB hat die neueste Ausgabe der Publikationsreihe herausgegeben, die darauf abzielt, Investoren auf leicht zugängliche Art und Weise über Änderungen in den International Financial Reporting Standards auf dem Laufenden zu halten und ihnen zu zeigen, wie diese Änderungen sich auf ihre tägliche Arbeit auswirken können.

In der 18. Ausgabe sind die fol­gen­den Themen ent­hal­ten:

  • Schlag­licht — Kryptowährungen: Die Perspektive der Standardsetzung
  • Kurzzusammenfassung — 5. Ausgabe des Newsletters The Essentials (veröffentlicht im Februar 2019)
  • zur Kom­men­tie­rung ste­hen­de Do­ku­men­te des IASB
  • ak­tu­el­le Nach­rich­ten und Hin­wei­se auf Ma­te­ria­li­en für Anleger

Die neueste Ausgabe der In­ves­tor Updates steht Ihnen hier auf der In­ter­net­sei­te des IASB zur Ver­fü­gung.

IASB schließt Erörterung möglicher Änderungen an IFRS 17 ab, gibt Erlaubnis, einen Entwurf zu entwickeln

09.04.2019

Bei seiner Sitzung, die derzeit in London stattfindet, hat der IASB die Änderungen an IFRS 17, die er vorläufig entscheiden hat vorzuschlagen als Ganzes diskutiert und bestätigt, dass er mit einem Entwurf zur Änderung von IFRS 17 fortfahren möchte.

Der Board die folgenden Themen und Fragen erörtert:

  • Restanten. Der Board erörterte weitere Bedenken von Anwendern in Bezug auf IFRS 17 (und IFRS 9), die sich im Rahmen des Projekts zur Änderung von IFRS 17 ergeben haben. In Bezug auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens der vorgeschlagenen Änderungen an IFRS 17 empfahl der Stab, diesen an das Inkrafttreten IFRS 17 zu koppeln. In allen anderen Fragen empfahl der Stab dem Board, keine weiteren Änderungen vorzunehmen. Der Board stimmte den Empfehlungen des Stabs einstimmig zu.
  • Jährliche Verbesserungen.
    • Der Board erörterte eine Reihe kleinerer Änderungen, die dem Stab durch die laufenden Umsetzungsaktivitäten zu IFRS 17 zur Kenntnis gekommen sind und die normalerweise in den Rahmen des jährlichen Verbesserungsprozesses fallen würden. Es gab einige Fragen des Boards, und die vom Stab vorgeschlagenen Formulierungen werden um zusätzliche Erläuterungen ergänzt bzw. klargestellt. Der Board stimmte einstimmig zu, diese Änderungen in den kommenden Entwurf aufzunehmen.
    • Der Board stimmte auch zu, die geringfügigen Änderungen an IFRS 17, die im Juni 2018 als Kandidaten für den jährlichen Verbesserungsprozess identifiziert worden waren, ebenfalls in den kommenden Entwurf aufzunehmen.
  • Überblick über die Änderungen an IFRS 17. Dem Board wurde ein Überblick über alle Änderungen an IFRS 17, die er vorschlagen will, die wahrscheinlichen Auswirkungen der vorgeschlagenen Änderungen an IFRS 17 und eine Kosten-Nutzen-Analyse für alle Änderungen zur Verfügung gestellt. In diesem Teil der Sitzung wurde nicht abgestimmt.
  • Schritte des Konsultationsprozesses und Erlaubnis, den Abstimmungsprozess einzuleiten.
    • Der Board wurde gebeten, seine vorläufigen Entscheidungen aus der Sitzung vom November 2018 über den verpflichtenden Zeitpunkt des Inkrafttretens von IFRS 17 und den festen Zeitpunkt des Auslaufens der befristeten Befreiung von der Anwendung von IFRS 9 in IFRS 4 zu bestätigen. Der Board bestätigte, dass er eine Verschiebung der Zeitpunkte des Inkrafttretens vorschlagen will (einstimmige Abstimmung).
    • Der Board wurde gebeten zu bestätigen, dass er mit einem Entwurf zur Änderung von IFRS 17 fortfahren möchte. Der Board bestätigte, dass er sich davon überzeugt hat, dass er die erforderlichen Schritte des Konsultationsprozesses eingehalten hat und dass der Abstimmungsprozess zum Entwurf beginnen kann (einstimmige Abstimmung).
    • Kein Boardmitglied beabsichtigt zum jetzigen Zeitpunkt, eine abweichende Meinung zu vertreten.

Der Stab wird nun mit der Erstellung des Entwurfs beginnen, den er voraussichtlich bis Ende Juni 2019 veröffentlichen wird. Die Kommentierungsfrist soll bei der Boardsitzung im Mai 2019 diskutiert werden, nachdem der DPOC Erlaubnis gegeben hat, möglicherweise eine verkürzte Kommentierungsfrist zu setzen.

Tätigkeitsbericht 2018 der OePR

09.04.2019

Die Österreichische Prüfstelle für Rechnungswesen (OePR) hat ihren Tätigkeitsbericht 2018 vorgelegt.

Die OePR hat Konzern- und Jahresabschlüsse und Bilanzen von insgesamt 26 Unternehmen geprüft. Bei vier von ihnen stellten die Prüfer eine fehlerhafte Rechnungslegung fest. Die Fehler ergaben sich in Bezug auf IAS 36, IAS 7, IAS 8, IAS 37 und IAS 39. Alle geprüften Unternehmen akzeptierten die Fehlerfeststellungen der Prüfstelle.

Den Tätigkeitsbericht 2018 der OePR finden Sie hier.

Zusammenfassung der Agendapapiere für die IASB-Sitzung diese Woche

08.04.2019

Der IASB wird vom 9. bis 11. April 2019 zu seiner allmonatlichen Sitzung in London zusammenkommen — unter anderem, abschließend über mögliche Änderungen an IFRS 17 zu diskutieren. Wir haben deutschsprachige Zusammenfassungen der Agendapapiere für die Sitzung für Sie erstellt, die Ihnen gestatten, die Entscheidungsfindung des IASB besser zu verfolgen. Bei jedem Thema heben wir außerdem die wesentlichen Punkte hervor, die der IASB erörtern soll, sowie die Empfehlungen des Stabs.

Der Board wird das Paket von Änderungen an IFRS 17 Versicherungsverträge prüfen, das er seit Juni 2018 erörtert. Der Stab kommt zu dem Schluss, dass keine der vorgeschlagenen Änderungen die Umsetzung des Standards in unangemessener Weise beeinträchtigt oder, wenn es zu einer Störung kommen könnte, dass die potenzielle Störung gerechtfertigt ist. Im Juni 2018 beschloss der Board, einige kleinere Änderungen vorzuschlagen, die er in den nächsten jährlichen Verbesserungszyklus aufnehmen wollte. Diese werden stattdessen in den Entwurf der jetzt erarbeiteten Änderungen IFRS 17 aufgenommen, so der Board zustimmt. Der Stab empfiehlt auch, dass der Zeitpunkt des Inkrafttretens von IFRS 17 und der vorgeschlagenen Änderungen in Einklang gebracht werden und auf Geschäftsjahre festgesetzt wird, die am oder nach dem 1. Januar 2022 beginnen (vorzeitige Anwendung zulässig). Der Stab wird sich beim DPOC um eine Freigabe bemühen, um eine kürzere als die normale Kommentarfrist festsetzen zu können.

Der Vorstand wird die Rückmeldungen zum Entwurf Rechnungslegungsmethoden und rechnungslegungsbezogene Schätzungen (Änderungen an IAS 8) erörtern. Nach vorläufiger Einschätzung des Stabs sollte der Board mit dem Projekt fortfahren.

Das Projekt, das sich mit der Wertminderung von Geschäfts- oder Firmenwerten befasst, wird dem Board wieder vorgelegt. Der Stab empfiehlt, dass der Erwerber eines Unternehmens verpflichtet wird, Informationen zur Verfügung zu stellen, die dem Abschlussadressaten helfen zu beurteilen, ob ein Unternehmenszusammenschluss eine gute Investitionsentscheidung war und ob dieses Unternehmen wie erwartet Leistungen erbringt. Das Agendapapier enthält die empfohlenen Angaben.

In Bezug auf das dynamische Risikomanagement empfiehlt der Stab, dass negative Salden innerhalb des Zielprofils nicht innerhalb des Modells des dynamischen Risikomanagements zulässig sein sollten; Änderungen an der Risikomanagementstrategie und dem Zielprofil dürfen nur selten auftreten; und die Risikomanagementstrategie muss innerhalb eines bestimmten Zeithorizonts klar dokumentiert sein und kann nicht bedingt definiert werden. Der Stab empfiehlt auch, dass für im Modell des dynamischen Risikomanagements designierte Derivate keine separate Ausweiszeilen aus anderen Derivaten oder für kumulierte Marktwertänderungen aus designierten Derivaten im Abschluss erforderlich sein sollten. Diese Angaben werden im Anhang des Jahresabschlusses geleistet. Außerdem sollte die Nettozinsmarge den angeglichenen Teil, aber nicht den nicht angeglichenen Teil beinhalten.

In Bezug auf die Angabeninitiative wird der Board um die Genehmigung gebeten, mit einem Entwurf fortzufahren, in dem zwei weitere Beispiele für das Leitliniendokument zu Wesentlichkeit im Zusammenhang mit Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden vorgeschlagen werden.

Der Board wird die Möglichkeit prüfen, eine Form des Vorgängeransatzes für einige Unternehmenszusammenschlüsse unter gemeinsamer Kontrolle zu untersuchen. 

Im Projekt zu primären Abschlussbestandteilen empfiehlt der Stab dem Board, klarzustellen, dass von der Unternehmensleitung definierte Erfolgskennzahlen der allgemeinen Anforderung unterliegen, dass die im Abschluss enthaltenen Informationen eine getreue Darstellung bieten müssen. Er empfiehlt auch, dass Unternehmen eine Kennzahl nur dann als von der Unternehmensleitung definierte Erfolgskennzahl identifizieren können, wenn sie die gleiche Kennzahl in ihrer öffentlichen Kommunikation verwenden. Der Stab bietet auch Empfehlungen zur Klärung von Ausweisfragen im Zusammenhang mit den "Hauptgeschäftsaktivitäten" eines Unternehmens.

Außerdem gibt es aktuelle Informationen zu IFRS-Umsetzungsfragen, dem Forschungsprogramm und (mündlich) der Lageberichterstattung.

Detaillierte Zusammenfassungen der Agendapapiere für die einzelnen Sitzungsteile finden Sie auf unserer Seite für Sitzungsmitschriften. Wir werden die Seite nach der Sitzung um die Entscheidungen und Diskussionen des Boards ergänzen.

Informationsveranstaltung zur Rechnungslegung in der Schweiz

08.04.2019

2018 wurde eine detaillierte Fragebogenerhebung zum Stand der Rechnungslegung der Schweizerischen Unternehmen durchgeführt. Die Ergebnisse werden in einer Informationsveranstaltung am 25. Juni in Zürich vorgestellt.

Weiterführende Informationen zur Veranstaltung sowie die Möglichkeit zu Anmeldung finden Sie auf der Internetseite der Schweizer Stiftung für Fachempfehlungen zur Rechnungslegung (FER).

DRSC-Stellungnahme zu den vorgeschlagenen Änderungen an IAS 37 in Bezug auf belastende Verträge

04.04.2019

Das DRSC hat gegenüber dem IASB zu dessen Entwurf ED/2018/2 'Belastende Verträge - Kosten für die Erfüllung eines Vertrages (Vorgeschlagene Änderungen an IAS 37)' Stellung genommen.

Im Entwurf vom Dezember 2018 geht es insbesondere um Kosten, die ein Unternehmen als Kosten für die Erfüllung eines Vertrages mit aufnehmen sollte, wenn es beurteilt, ob ein Vertrag belastend ist.

Das DRSC begrüßt die vorgeschlagene Klarstellung der in IAS 37 Rückstellungen, Eventualschulden und Eventualforderungen enthaltenen Vorgaben und stimmt zu, dass die vorgeschlagene Änderung ein einheitliches Verständnis des Begriffs “Kosten der Vertragserfüllung” unterstützt. Des Weiteren stimmt das DRSC zu, nicht nur auf die inkrementellen Kosten, sondern auf sämtliche Kosten abzustellen, die sich direkt auf den Vertag beziehen. Allerdings solle der IASB den Begriff “Kosten, die sich direkt auf den Vertrag beziehen” weiter präzisieren, indem er die vorgeschlagenen Beispiele sowie die Grundlage für Schlussfolgerungen anpasst.

Zur englischsprachigen Stellungnahme auf der Internetseite des DRSC gelangen Sie hier.

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