April

IDW-Positionspapier zu den EPSAS

04.04.2019

Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat ein Positionspapier 'Rechnungslegung der öffentlichen Hand' veröffentlicht. Darin warnt das IDW vor einer Selbstausgrenzung Deutschlands im Zusammenhang mit der Entwicklung der europäischen Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sektor (European Public Sector Accounting Standards, EPSAS).

In der Presseerklärung zur Veröffentlichung des Positionspapiers hält das IDW fest:

Doppik ist als ein modernes, konsistentes und konzeptionell in sich geschlossenes System der reinen Kameralistik - auch für Bund und Länder - überlegen. Deshalb wird sich Doppik in Gestalt der European Public Sector Accounting Standards (EPSAS) nicht aufhalten lassen. Doppik ist in den meisten EU-Staaten bereits angekommen. Deutschland droht im EPSAS-Einführungsprozess ins politische Abseits zu geraten.

Das IDW argumentiert, dass Deutschland zwar in den EPSAS-Gremien mitarbeite, gleichzeitig hätten aber Bundestag, Bundesrat und der Bundesrechnungshof ihre grundsätzliche Ablehnung zum Ausdruck gebracht und so den Einfluss Deutschlands auf den Prozess begrenzt. Deutschland solle die EPSAS mitgestalten, um sie adressatenorientiert und möglichst einfach zu konzipieren.

Zugang zum Positionspapier haben Sie auf der Internetseite des IDW. Zu dem deutschsprachigen Papier gibt es auch eine Zusammenfassung in englischer Sprache.

Videos von der Eröffnungskonferenz des European Lab

03.04.2019

Die Tätigkeiten des European Corporate Reporting Lab begannen am 5. März 2019 mit einer Konferenz zu 'Fostering Innovation in Corporate Reporting'. Von dieser Veranstaltung wurden jetzt verschiedene Videos zur Verfügung gestellt.

Zum einen handelt es sich dabei um zwei lange Videos, die zusammen eine Gesamtaufzeichung der Veranstaltung bieten. Außerdem gibt es neun Kurzvideos von Interviews mit Teilnehmern der Veranstaltung. Alle Videos sind auf YouTube verfügbar.

IASB-Vorsitzender spricht über Nachhaltigkeitsberichterstattung

02.04.2019

In einer weitgreifenden Rede spach der IASB-Vorsitzende Hans Hoogervorst zuerst über den Klimawandel, dann über die Rolle des IASB innerhalb der Nachhaltigkeitsberichterstattung und zuletzt über die Grenzen der Nachhaltigkeitsberichterstattung.

Hoogervorst begann seine Rede mit dem etwas überraschenden Eingeständnis, dass auch er selbst anfänglich ein Klimawandelskeptiker gewesen sei. Inzwischen betrachte er den Klimawandel aber als ein Versagen des Marktes. In einer idealen Welt gebe es überhaupt keinen Bedarf für Nachhaltigkeitsberichterstattung, weil klimaschädliches Verhalten drastisch besteuert würde und Finanzberichterstattung gleich einer Nachhaltigkeitsberichterstattung sein würde. 

In unserer nicht idealen Welt sei allerdings Nachhaltigkeitsberichterstattung erforderlich, und es gebe zwei große Stränge. Zum einen gäbe es die Form der Berichterstattung, die Verhaltensänderung bewirken wolle, indem Unternehmen gezwungen werden, darüber zu berichten, wie sie zu einer besseren (oder schlechteren) Welt beitragen. Das Zielpublikum dieser Berichterstattung sei die Welt als Ganzes. Zum anderen gäbe es die Nachhaltigkeitsberichterstattung, die die Anleger als Publikum hat. In diesem Fall gehe es um präfinanzielle Informationen, die aber irgendwann finanzielle Auswirkungen haben. Hoogervorst nannte in diesem Zusammenhang die Arbeit der TCFD als Beispiel.

Auf die Rolle eingehend, die der IASB in diesem Umfeld spielen könne, hielt Hoogervorst wie zuvor auch schon fest, dass der IASB hier nicht in der ersten Reihe mitspielen könne, weil ihm die entsprechende Expertise fehle und weil es eh schon (mehr als) genug Standardsetzer in diesem Bereich gebe.

Dennoch verwies er auf jüngste Arbeiten des australischen Standardsetzers AASB, der der Frage nachgegangen ist, wann klimabezogene Informationen wesentlich sind, sowie auf die Arbeiten des IASB zur Überarbeitung des Leitliniendokuments zur Lageberichterstattung. Seit das Leitliniendokument 2010 veröffentlicht wurde, habe sich viel in dem Bereich getan. Er hielt fest:

Das überarbeitete Leitliniendokument wird sich weiterhin in erster Linie auf den breiteren Finanzinformationsbedarf der Anleger konzentrieren. Wir möchten, dass Unternehmen darüber berichten, was ihnen strategisch wichtig ist, einschließlich der Frage, wie die Vergütungspolitik mit ihren langfristigen Zielen übereinstimmt. Der Schwerpunkt wird verstärkt auf immaterielle Vermögenswerte gelegt. Und natürlich müssen Unternehmen sagen, wie sich Nachhaltigkeitsthemen, einschließlich des Klimawandels, auf ihr Geschäft auswirken können, wenn diese Auswirkungen wesentlich sind.

Abschließend machte Hoogervorst einige allgemeine Anmerkungen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung. So gebe es einfach zu viele Standards und Initiativen in der Nachhaltigkeitsberichterstattung. Eine Vereinfachung und Angleichung sei dringend erforderlich. Man sollte außerdem keine erhöhten Erwartungen in Bezug auf die Nachhaltigkeitsberichterstattung und ihre Rolle als Antreiber von Änderungen hegen - die Berichterstattung über Vorstandsvergütungen bspw. habe wenig Auswirkungen gehabt. Immer noch würden finanzielle Anreize die Menschen locken, und dies sei auch der Punkt, an der die Nachhaltigkeitsberichterstattung am erfolgreichsten sei: wenn sie das Anlegerverhalten steuere. Noch sei viel Arbeit erforderlich, aber es gebe Hoffnung auf Änderung, schloss Hoogervorst seine Rede.

Den vollständigen Redebeitrag in englischer Sprache finden Sie hier auf der Internetseite des IASB.

Tagesordnung für die kommende Sitzung des IFRS-Fachausschusses des DRSC

01.04.2019

Die Tagesordnung für die nächste Sitzung des IFRS-Fachausschusses, die am 25. und 26. April 2019 in Berlin stattfinden wird, wurde bekanntgegeben.

Während seiner 74. Sitzung wird der IFRS-Fachausschuss folgende Themen besprechen:

  • Interpretationsaktivitäten
  • IFRS 17 Versicherungsverträge
  • IASB-Projekt zu primären Abschlussbestandteilen
  • Vorbesprechung der Sitzung des Multilateral Networks (MLN, Arbeitsgruppe der Standardsetzer aus Deutschland, Großbritannien, Japan, Kanada und den Vereinigten Staaten)
  • RegE ARUG II und Änderungen an DRS 17 und DRS 20
  • Geplantes EFRAG-Diskussionspapier zu Pensionen

Die vollständige Tagesordnung finden Sie hier auf der Internetseite des DRSC. Anmeldeinformationen für Beobachter zu Teilnahme vor Ort sind hier verfügbar.

Telefonkonferenz des IFRS IC abgesagt

01.04.2019

Die Telefonkonferenz des IFRS Interpretations Committee, die am 30. April 2019 stattfinden sollte, ist abgesagt worden und wurde somit aus dem Kalender des IASB gestrichen.

Die nächste Sitzung des IFRS Interpretations Committee findet nun am 11. und 12. Juni 2019 statt.

Papiere für die kommende Sitzung des HGB-Fachausschusses des DRSC

01.04.2019

Der HGB-Fachausschuss des DRSC wird am 12. April 2019 in Berlin tagen. Der größte Teil der Papiere für die Sitzung ist jetzt verfügbar.

Während seiner 42. Sitzung wird der HGB-Fachausschuss folgende Themen besprechen:

  • Überprüfung DRS 18 Latente Steuern
  • IDW ERS BFA 7
  • Überprüfung von DRS 3 Segmentberichterstattung
  • Regierungsentwurf zum ARUG II und Änderungen an DRS 17
  • Unternehmenszusammenschlüsse unter gemeinsamer Kontrolle

Die bereits verfügbaren Papiere finden Sie hier auf der Internetseite des DRSC. Die Papiere zu Tagesordnungspunkt 5 sollen in Kürze dort ebenfalls zur Verfügung stehen.

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