August

Mitschriften von der IASB-Sitzung im Juli 2019

21.08.2019

Der IASB tagte am Montag 22., Mittwoch 24. und Donnerstag 25. Juli 2019. Am Dienstag, den 23. Juli, trafen sich der IASB und der US Financial Accounting Standards Board (FASB) öffentlich zu einer Unterrichtseinheit.

IBOR-Reform: Der Stab fasste die Rückmeldungen aus den Stellungnahmen zusammen und erörterte zusätzliche Fragen, die vor der endgültigen Ausarbeitung der vorgeschlagenen Änderungen geprüft werden sollten. Der IASB plant, Ende August eine zusätzliche Sitzung abzuhalten, um das Projekt zu diskutieren. In dieser Sitzung wurden keine Entscheidungen getroffen.

Klassifizierung von Schulden als kurz- oder langfristig: Der Board erwog Schulden mit Eigenkapitalausgleich sowie Vorschriften in Bezug auf den Übergangs und die vorzeitige Anwendungsanforderung.

Primäre Abschlussbestandteile: Der Board diskutierte mögliche Änderungen an IAS 34, ob Sonderregelungen für von der Unternehmensleitung definierte Erfolgskennzahlen und Zwischensummen, die dem Rohertrag ähnlich sind, aufzunehmen sind , wie Zinsen und Dividenden in der Kapitalflussrechnung zu klassifizieren sind und wie das Ergebnis je Aktie die Kennzahlen der Unternehmensführung widerspiegeln soll. Der Board erteilte dem Stab die Erlaubnis, mit der Erstellung des Entwurfs zu beginnen.

Wertminderung von Geschäfts- oder Firmenwerten: Der Board erteilte dem Stab die Erlaubnis, mit der Erstellung des Diskussionspapiers zu beginnen.

Preisregulierte Geschäftsvorfälle: Der Board beschloss, eine Ausnahme in IFRS 3 für preisregulierte Geschäftsvorfälle aufzunehmen. Darüber hinaus erörterten er die Laufzeit der Regulierungsvereinbarung und Anreizsysteme. Der Board erteilte dem Stab die Erlaubnis, mit der Erstellung eines Entwurfs zu beginnen.

Angabeninitiative: Der Board beschloss, die Vorschriften von IAS 19 um spezifische Angabeziele zu erweitern.

Dynamisches Risikomanagement: Der Stab zeigte, wie das Modell des dynamischen Risikomanagements funktionieren soll. Der Board erwog einige operative Vereinfachungen und beschloss, dass die Anwendung des Modells optional sein sollte. Der Board diskutierte auch die Schwerpunktsetzungen der Angaben.

Finanzinstrumente mit Eigenschaften von Eigenkapital - Zusammenfassung der Rückmeldungen: Der Board erörterte weiter die Rückmeldungen zum Diskussionspapier, wobei der Schwerpunkt auf dem Ausweis von finanziellen Verbindlichkeiten, dem Ausweis von Eigenkapitalinstrumenten und entsprechenden Angaben, den Vertragsbedingungen, den Abschlussadressaten sowie der allgemeinen Zielsetzung, dem Umfang und den Herausforderungen lag. Es wurden keine Entscheidungen getroffen.

Umfassende Überprüfung des IFRS für KMU: Der Board plant, in der zweiten Jahreshälfte 2019 eine Bitte um Informationsübermittlung zu veröffentlichen. In dieser Sitzung beschloss der Board, Änderungen am IFRS für KMU vorzuschlagen, um IFRS 3, IFRS 10 und IFRS 15 zu integrieren. Für IFRS 11 hat der Board beschlossen, die aktuellen Vorschriften des IFRS für KMU beizubehalten. Der Board beschloss auch, eine Reihe von Änderungen an IFRS und IFRIC-Interpretationen vorzuschlagen, die seit der letzten Überprüfung veröffentlicht wurden.

Lageberichterstattung: Der Board erwog, wie die qualitativen Merkmale des Rahmenkonzepts auf die im Lagebericht dargestellten Informationen angewendet werden können und wie Relevanz- und Wesentlichkeitsbewertungen vorgenommen werden können.

Unternehmenszusammenschlüsse unter gemeinsamer Kontrolle: Der Stab präsentierte seine Analyse der Auswirkungen potenzieller Eigenkapitalinvestoren auf Unternehmenszusammenschlüsse unter gemeinsamer Kontrolle und der anzuwendenden Bewertungsansätze.

Umsetzungsfragen: Der Board wurde um Rückmeldungen zur Juni-Sitzung des IFRS Interpretations Committee gebeten.

Gemeinsame Sitzung mit dem FASB: Der zweite Tag der IASB-Sitzung war für eine gemeinsame Sitzung mit dem FASB vorgesehen. Die Boards haben sich gegenseitig über Projekte informiert, an denen jeder Board separat arbeitet: Segmente (FASB); primäre Abschlussbestandteile (IASB); Erfolgsberichterstattung (FASB); Finanzinstrumente mit Eigenschaften von Eigenkapital (IASB); Abgrenzung von Eigen- und Fremdkapital (FASB); IBOR-Reform (beide); Wertminderung von Geschäfts- oder Firmenwerten (IASB); identifizierbare immaterielle Vermögenswerte und Folgebilanzierung von Geschäfts- oder Firmenwerten (FASB); Angabeninitiative (IASB); Angabenrahmenkonzept (FASB) und Umsetzung: Erlöserfassung und Leasingverträge (FASB).

Detaillierte Zusammenfassungen der Erörterungen durch den Board finden Sie auf unserer Seite für Sitzungsmitschriften.

Wir nehmen Stellung zu sieben vorläufigen Agendaentscheidungen des IFRS Interpretations Committee

20.08.2019

Wir haben beim IFRS Interpretations Committee Stellungnahmen zu vier vorläufigen Agendaentscheidungen eingereicht, die im 'IFRIC Update' vom Juni 2019 bekanntgegeben wurden. Die Entscheidungen betreffen IAS 1, IAS 7, IAS 41, IFRS 9, IFRS 15 und IFRS 16.

Im Einzelnen sind dies die folgenden Stellungnahmen:

Standard und Sachverhalt Agendaentscheidung untrstützt? Dokument
IAS 1 — Ausweis einer unsicheren Steuerposition ja Stellungnahme von Deloitte
IAS 7 — Veränderungen der Verbindlichkeiten aus Finanzierungstätigkeit ja Stellungnahme von Deloitte
IAS 41 — Nachträgliche Ausgaben ja Stellungnahme von Deloitte
IFRS 9 — Fair-Value-Hedge von Fremdwährungsrisiken auf nicht-finanzielle Vermögenswerte Wir stimmen der Entscheidung des Committee zu. Wir hegen jedoch einige Bedenken hinsichtlich der Formulierung der Agendaentscheidung in dem Fall, in dem ein Unternehmen beabsichtigt, den nicht-finanziellen Posten zu verbrauchen. Stellungnahme von Deloitte
IFRS 15 — Entschädigung bei Verspätungen oder Stornierungen ja Stellungnahme von Deloitte
IFRS 16 — Leasingdauer und Nutzungsdauer von Mietereinbauten Wir stimmen der Entscheidung des Committee nicht zu. Die Problematik verdeutlicht eine zentrale Schwierigkeit für Unternehmen und ihre Wirtschaftsprüfer bei der Anwendung von IFRS 16, nämlich die Beurteilung, ob ein Vertrag weiterhin durchsetzbar ist, wenn beide Parteien Kündigungsrechte haben, aber mindestens eine der Parteien einen mehr als geringfügigen Nachteil erleiden würde, wenn sie ihr Recht ausüben würden. Stellungnahme von Deloitte
IFRS 16 — Inkrementeller Fremdkapitalzinssatz Wir stimmen der Schlussfolgerung des Committee nicht zu, dass es einem Leasingnehmer nicht vorgeschrieben ist, einen inkrementellen Fremdkapitalzinssatz festzulegen, der den Zinssatz bei einem Darlehen mit einem ähnlichen Zahlungsprofil wie die Leasingzahlungen widerspiegelt. Stellungnahme von Deloitte

All unsere früheren Stellungnahmen gegenüber dem IASB, der IFRS-Stiftung und dem IFRS Interpretations Committee finden Sie hier.

Endgültige EFRAG-Stellungnahme zu den vorgeschlagenen Änderungen im Rahmen der jährlichen Verbesserungen

20.08.2019

Die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat ihre endgültige Stellungnahme gegenüber dem IASB zu dessen Entwurf ED/2019/2 'Jährliche Verbesserungen an den IFRS 2018-2020' veröffentlicht.

EFRAG stimmt den Vorschlägen des IASB allgemein zu, allerdings gibt es drei Punkte, in denen EFRAG nachzubessern vorschlägt:

  • IFRS 1: Klarstellung, dass die vorgeschlagene Änderung einem Erstanwender nicht verbieten, von der Befreiung in Textziffer D13 Gebrauch zu machen, um die kumulierten Umrechnungsdifferenzen zum Zeitpunkt des Übergangs auf IFRS auf Null zu setzen;
  • IFRS 9: Änderung von IAS 39 analog zu den beabsichtigten Änderungen an IFRS 9 und Aufnahme eines zusätzlichen Beispiels;
  • IFRS 16: Aufnahme weiterer Leitlinien dazu, wann die Erstattung von Mietereinbauten als Leasinganreiz betrachtet werden kann.

Zur englischsprachigen Stellungnahme auf der Internetseite von EFRAG gelangen Sie hier.

Zusätzliche IASB-Sitzung zu IBOR

20.08.2019

Der IASB, der normalerweise keine Sitzungen im August abhält, wird am 28. August eine zusätzliche Sitzung abhalten, um die Rückmeldungen zu erörtern, die zum IASB-Entwurf ED/2019/1 'Interest Rate Benchmark Reform (Vorgeschlagene Änderungen an IFRS 9 und IAS 39)' eingegangen sind. Die Tagesordnung und Papiere für die Sitzung sind jetzt verfügbar.

Die vollständige Tagesordnung für die Sitzung finden Sie hier; wir werden sie sobald verfügbar um unserer Zusammenfassungen der Agendapapiere vor der Sitzung und später um unsere Sitzungsmitschriften ergänzen.

Wir nehmen Stellung zu zwei Entwürfen des IASB

20.08.2019

Das IFRS Global Office von Deloitte hat beim IASB eine Stellungnahme zu dessen im Mai 2019 veröffentlichten Entwürfen ED/2019/2 'Jährliche Verbesserungen an den IFRS 2018-2020' und ED/2019/3 'Verweis auf das Rahmenkonzept (Vorgeschlagene Änderungen an IFRS 3)' eingereicht.

Im Hinblick auf die vorgeschlagenen jährlichen Verbesserungen stimmen wir den vorgeschlagenen Änderungen an IFRS 9, IFRS 16 und IAS 41 zu, sind jedoch nicht der Meinung, dass die vorgeschlagene Änderung an IFRS 1 eine Vorschrift sein sollte - wir glauben, dass sie eine Option sein sollte. Unsere vollständige Stellungnahme in englischer Sprache finden Sie hier.

Bei den vorgeschlagenen Änderungen an IFRS 3 stimmen wir den vorgeschlagenen Änderungen selbst zu und stimmen auch der vorgeschlagenen Ergänzung um eine Ausnahme von den Ansatzvorschriften in IFRS 3 in Bezug auf Verbindlichkeiten und Eventualverbindlichkeiten im Sinne von IAS 37 und IFRIC 21 sowie der Klarstellung der Vorschriften von IFRS 3 zu Eventualforderungen zu. Wir sind jedoch der Ansicht, dass auch im Hinblick auf ungewisse laufende Steuerpositionen im Rahmen von IFRIC 23 eine Ausnahme von den Ansatzvorschriften von IFRS 3 erforderlich ist. Unsere vollständige Stellungnahme in englischer Sprache finden Sie hier.

Tagesordnungen für die kommenden Sitzungen der Fachausschüsse des DRSC

19.08.2019

Der IFRS-Fachausschuss des DRSC wird am 5. und 6. September 2019 in Berlin tagen. Am 11. September wird der HGB-Fachausschuss tagen. Für beide Sitzungen sind jetzt Tagesordnungen verfügbar.

Während seiner 77. Sitzung wird der IFRS-Fachausschuss folgende Themen besprechen:

Die vollständige Tagesordnung finden Sie hier auf der Internetseite des DRSC. Anmeldeinformationen für Beobachter zu Teilnahme vor Ort sind hier verfügbar.

Während seiner 44. Sitzung wird der HGB-Fachausschuss folgende Themen besprechen:

  • E-DRÄS 10 – Änderungen an DRS 25 Währungsumrechnung im Konzernabschluss sowie Änderungen an verschiedenen DRS infolge geänderter WpHG-Nummerierungen
  • E-DRÄS 9 - Änderungen an DRS 17 und DRS 20 – ARUG II
  • Überprüfung von DRS 3 Segmentberichterstattung

Die vollständige Tagesordnung finden Sie hier auf der Internetseite des DRSC. Anmeldeinformationen für Beobachter sind hier verfügbar.

DRSC-Stellungnahme zu vorläufigen Agendaentscheidungen vom Juni 2019

19.08.2019

Das DRSC hat gegenüber dem IFRS Internpretations Committee Stellung zu dessen vorläufigen Entscheidungen von der Sitzung vom Juni genommen. Bei drei der sieben vorläufigen Agendaentscheidungen äußert das DRSC Bedenken.

Bei folgenden vorläufigen Agendaentscheidungen, zu denen es als Ergebnis der Erörterungen bei der Sitzung des IFRS IC im Juni 2019 kam, medet das DRSC Bedenken an:

  • IFRS 9 — Fair-Value-Hedge von Fremdwährungsrisiken auf nicht-finanzielle Vermögenswerte. Das DRSC ist nicht davon überzeugt, dass die Diskussion des IFRS IC und seine Ergebnisse dazu beitragen, die aufgeworfenen Fragen angemessen zu beantworten.
  • IFRS 15 — Entschädigung bei Verspätungen oder Stornierungen. Das DRSC ist nicht vollständig einverstanden mit der vorläufigen Entscheidung und Schlussfolgerung in Bezug auf das vorgelegte Faktenmuster.
  • IFRS 16 — Inkrementeller Fremdkapitalzinssatz. Das DRSC glaubt, dass die vorläufige Entscheidung und die Erklärung klargestellt werden sollten.

Zur englischsprachigen Stellungnahme des DRSC gelangen Sie hier.

IASB nimmt Phase 2 des IBOR-Projekts in sein Arbeitsprogramm auf

15.08.2019

Die jüngsten Marktentwicklungen haben die langfristige Tragfähigkeit von Zinssätzen wie LIBOR, EURIBOR und TIBOR in Frage gestellt. Der IASB erörtert derzeit mögliche Auswirkungen dieser Entwicklungen auf die Finanzberichterstattung.

Phase 1 des entsprechenden Projekts befasst sich mit Fragen vor dem Ersetzen der Benchmarks (also Fragen, die die Finanzberichterstattung in der Zeit vor dem Austausch eines bestehenden Zinssatz-Benchmarks betreffen). Das Projekt wurde im Dezember 2018 der Standardsetzungsagenda des IASB hinzugefügt, und ein Entwurf mit einem ersten Satz vorgeschlagener Änderungen wurde im Mai 2019 herausgegeben. Der IASB arbeitet derzeit an der Finalisierung der Änderungen, wozu auch eine Sondersitzung des Boards am 28. August beitragen soll.

Die jetzt neu ins Arbeitsprogramm aufgenommene Phase 2 des entsprechenden Projekts befasst sich mit Fragen des eigentlichen Ersetzens (Fragen, die die Finanzberichterstattung betreffen könnten, wenn ein bestehender Zinssatz-Benchmark ersetzt wird). Die Erörterungen im Rahmen des Projekts haben noch nicht begonnen, sollen aber im dritten Quartal 2019 aufgenommen werden.

Zusammenfassung von der Sitzung des ASAF im Juli

12.08.2019

Der Stab des IASB hat eine Zusammenfassung der Erörterungen des beratenden Forums für Bilanzierungsstandards (Accounting Standards Advisory Forum, ASAF) bei dessen Sitzung am 11. und 12. April 2019 veröffentlicht.

Die folgenden Themen wurden erörtert (die Nummern in Klammern verweisen auf die entsprechenden Textziffern in der Zusammenfassung des IASB):

  • Unternehmenszusammenschlüsse unter gemeinsamer Kontrolle (1–12): Die ASAF-Mitglieder erörterten eine aktualisierte Analyse des Stabs, wann ein Zeitwertansatz und wann ein Vorgängeransatz für Transaktionen im Rahmen des Projekts verwendet werden sollten, einschließlich besonderer Aspekte beider Ansätze und einschließlich bestimmter Aspekte nicht beherrschender Anteile und zur Gänze besessener Unternehmen.
  • Lageberichterstattung (13–26): Die ASAF-Mitglieder erörterten die Einführung des Konzepts des narrativen Zusammenhangs in die Lageberichterstattunge (die meisten Mitglieder sprachen sich dafür aus, wollten aber meh Klarheit über das Konzept), die Identifizierung von und die Berichterstattung über Faktoren, die den langfristigen Erfolg des Unternehmens betreffen, einschließlich immaterieller Ressourcen und Beziehungen, die für das Unternehmen von strategischer Bedeutung sind.
  • IBOR-Reform (27–43): Ziel dieser Sitzung war es, die ASAF-Mitglieder um Informationen über den aktuellen Stand der Reform in ihren Rechtskreisen zu bitten und ihre Meinung dazu einzuholen, welche spezifischen Fragen der Finanzberichterstattung sie identifiziert haben und ob und wie der Board diese Fragen im Rahmen der Phase II des Projekts behandeln sollte. Einige ASAF-Mitglieder gaben einen Überblick über die Rückmeldungen in ihren Rechtskreisen als Reaktion auf den vom Board im Mai 2019 veröffentlichten Entwurf zu Phase I.
  • Primäre Abschlussbestandteile (44–59): Die ASAF-Mitglieder erörterten die Vor- und Nachteile der möglichen Strukturierung der neuen Vorschriften: Rücknahme von IAS 1 und Ersetzung durch einen neuen Standard, Änderung von IAS 1, um die Vorschriften in Bezug auf Strukturierung und Inhalt und die Disaggregation von Finanzinformationen in einen neuen Standard umzugliedern, oder Änderung von IAS 1, ohne einen neuen Standard zu entwickeln.Außerdem erläuterten die ASAF-Mitglieder, welche Einbindungsaktivitäten sie während der Stellungnahmefrist zu unternehmen.
  • Variable und bedingte Gegenleistung (60–65): Die ASAF-Mitglieder erörterten grundlegende Erwägungen und ein demnächst erscheinendes Diskussionspapier des FRC.
  • Unternehmensberichterstattung über immaterielle Vermögenswerte: Realistische Vorschläge (66–70): Die ASAF-Mitglieder erörterten die Vorschläge im jüngst erschienenen Diskussionspapier des FRC.
  • Bilanzierung von Pensionsplänen mit Vermögensertragszusage (71–73): EFRAG stellte eine Zusammenfassung des Diskussionspapiers vor und bat die ASAF-Mitglieder um ihre ersten Ansichten und Kommentare zu den drei Rechnungslegungsalternativen, die im Diskussionspapier untersucht werden.

Die Zusammenfassung der Sitzung in englischer Sprache (22 Seiten) steht Ihnen auf der Internetseite des IASB zur Verfügung.

Es wurde vereinbart, dass die nächste ASAF-Sitzung aufgrund der wenigen Agendapunkte auf einen Tag verkürzt wird.

Interviews mit neuen IASB-Mitgliedern

08.08.2019

Der IASB hat zwei kurze Interviews mit den neuen Boardmitgliedern Tadeu Cendon und Rika Suzuki veröffentlicht.

Cendon und Suzuki wurden von den Treuhändern der IFRS-Stiftung im März 2019 für eine Amtszeit, die am 1. Juli 2019 begann, in den IASB berufen.

Die Interviews mit Tadeu Cendon und Rika Suzuki stehen auf der Internetseite des IASB zur Verfügung.

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