IPSASB veröffentlicht vorgeschlagene Änderungen in Bezug auf Finanzinstrumente des öffentlichen Sektors

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28.08.2019

Der Rat für internationale Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sektor (International Public Sector Accounting Standards Board, IPSASB) hat einen Entwurf 'Finanzinstrumente des öffentlichen Sektors: Änderungen an IPSAS 41 'Finanzinstrumente'' mit Änderungsvorschlägen veröffentlicht, die die bestehenden Leitlinien des IPSASB in IPSAS 41 für Themen ergänzen sollen, die für den öffentlichen Sektor spezifisch sind und erhebliche Auswirkungen auf die öffentlichen Finanzen haben.

Der Entwurf sieht vor, die bestehenden Leitlinien für vier Instrumente des öffentlichen Sektors zu präzisieren:

  • Währungsgold;
  • Währung im Umlauf;
  • IWF-Quotenzeichnungen; und
  • Sonderziehungsrechte des IWF.

Das IPSASB ist zu dem Schluss gekommen, dass Währungsgold ähnliche Merkmale wie ein finanzieller Vermögenswert aufweist, und schlägt vor, klarzustellen, dass es angemessen ist, Währungsgold unter bestimmten Umständen unter Anwendung der Prinzipien für finanzielle Vermögenswerte zu bilanzieren.

Was Währungen im Umlauf, IWF-Quotenzeichnungen und Sonderziehungsrechte betrifft, ist der IPSASB zu dem Schluss gekommen, dass diese alle der Definition eines Finanzinstruments entsprechen, und schlägt vor, Umsetzungsleitlinien und ein erläuterndes Beispiel zur Unterstützung der Anwender, die diese Instrumente bilanzieren, aufzunehmen.

Den englischsprachigen Entwurf Public Sector Financial Instruments: Amendments to IPSAS 41 'Financial Instruments', ein kurzes einführendes Video und eine At a Glance-Übersicht über die vorgeschlagenen Änderungen finden Sie auf der Internetseite des IPSASB. Stellungnahmen werden bis zum 31. Dezember 2019 erbeten.

 

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