Wir nehmen Stellung zu zwei Entwürfen des IASB

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20.08.2019

Das IFRS Global Office von Deloitte hat beim IASB eine Stellungnahme zu dessen im Mai 2019 veröffentlichten Entwürfen ED/2019/2 'Jährliche Verbesserungen an den IFRS 2018-2020' und ED/2019/3 'Verweis auf das Rahmenkonzept (Vorgeschlagene Änderungen an IFRS 3)' eingereicht.

Im Hinblick auf die vorgeschlagenen jährlichen Verbesserungen stimmen wir den vorgeschlagenen Änderungen an IFRS 9, IFRS 16 und IAS 41 zu, sind jedoch nicht der Meinung, dass die vorgeschlagene Änderung an IFRS 1 eine Vorschrift sein sollte - wir glauben, dass sie eine Option sein sollte. Unsere vollständige Stellungnahme in englischer Sprache finden Sie hier.

Bei den vorgeschlagenen Änderungen an IFRS 3 stimmen wir den vorgeschlagenen Änderungen selbst zu und stimmen auch der vorgeschlagenen Ergänzung um eine Ausnahme von den Ansatzvorschriften in IFRS 3 in Bezug auf Verbindlichkeiten und Eventualverbindlichkeiten im Sinne von IAS 37 und IFRIC 21 sowie der Klarstellung der Vorschriften von IFRS 3 zu Eventualforderungen zu. Wir sind jedoch der Ansicht, dass auch im Hinblick auf ungewisse laufende Steuerpositionen im Rahmen von IFRIC 23 eine Ausnahme von den Ansatzvorschriften von IFRS 3 erforderlich ist. Unsere vollständige Stellungnahme in englischer Sprache finden Sie hier.

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