DRSC-Stellungnahme zu vorläufigen Agendaentscheidungen vom Juni 2019

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19.08.2019

Das DRSC hat gegenüber dem IFRS Internpretations Committee Stellung zu dessen vorläufigen Entscheidungen von der Sitzung vom Juni genommen. Bei drei der sieben vorläufigen Agendaentscheidungen äußert das DRSC Bedenken.

Bei folgenden vorläufigen Agendaentscheidungen, zu denen es als Ergebnis der Erörterungen bei der Sitzung des IFRS IC im Juni 2019 kam, medet das DRSC Bedenken an:

  • IFRS 9 — Fair-Value-Hedge von Fremdwährungsrisiken auf nicht-finanzielle Vermögenswerte. Das DRSC ist nicht davon überzeugt, dass die Diskussion des IFRS IC und seine Ergebnisse dazu beitragen, die aufgeworfenen Fragen angemessen zu beantworten.
  • IFRS 15 — Entschädigung bei Verspätungen oder Stornierungen. Das DRSC ist nicht vollständig einverstanden mit der vorläufigen Entscheidung und Schlussfolgerung in Bezug auf das vorgelegte Faktenmuster.
  • IFRS 16 — Inkrementeller Fremdkapitalzinssatz. Das DRSC glaubt, dass die vorläufige Entscheidung und die Erklärung klargestellt werden sollten.

Zur englischsprachigen Stellungnahme des DRSC gelangen Sie hier.

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