Endgültige EFRAG-Stellungnahme zu den vorgeschlagenen Änderungen im Rahmen der jährlichen Verbesserungen

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20.08.2019

Die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat ihre endgültige Stellungnahme gegenüber dem IASB zu dessen Entwurf ED/2019/2 'Jährliche Verbesserungen an den IFRS 2018-2020' veröffentlicht.

EFRAG stimmt den Vorschlägen des IASB allgemein zu, allerdings gibt es drei Punkte, in denen EFRAG nachzubessern vorschlägt:

  • IFRS 1: Klarstellung, dass die vorgeschlagene Änderung einem Erstanwender nicht verbieten, von der Befreiung in Textziffer D13 Gebrauch zu machen, um die kumulierten Umrechnungsdifferenzen zum Zeitpunkt des Übergangs auf IFRS auf Null zu setzen;
  • IFRS 9: Änderung von IAS 39 analog zu den beabsichtigten Änderungen an IFRS 9 und Aufnahme eines zusätzlichen Beispiels;
  • IFRS 16: Aufnahme weiterer Leitlinien dazu, wann die Erstattung von Mietereinbauten als Leasinganreiz betrachtet werden kann.

Zur englischsprachigen Stellungnahme auf der Internetseite von EFRAG gelangen Sie hier.

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