Mitschrift von der zusätzlichen IASB-Sitzung zu IBOR

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30.08.2019

Der IASB, der normalerweise keine Sitzungen im August abhält, hat am 28. August eine zusätzliche Sitzung abgehalten, um die Rückmeldungen zu erörtern, die zum IASB-Entwurf ED/2019/1 'Interest Rate Benchmark Reform (Vorgeschlagene Änderungen an IFRS 9 und IAS 39)' eingegangen sind. Wir haben die Mitschrift von Deloitte-Beobachtern bei dieser Sitzung für Sie übersetzt.

Der Board entschied, dass die Änderungen eine Ausnahme von der Anforderung in IAS 39 für die retrospektive Beurteilung vorsehen, wenn sich ein Sicherungsgeschäft vorübergehend allein aufgrund von Unsicherheiten, die sich aus der Reform ergeben, außerhalb des 80-125%-Bereichs befindet; Entlastung von der Vorschrift der separaten Identifizierbarkeit für "Makro-Hedges"; Klarstellung, wann die Entlastung für eine Gruppe von Posten, die als Grundgeschäft designiert ist, nicht mehr gilt; Klarstellung, dass die Änderungen sowohl für die Absicherung von Zins- als auch Fremdwährungsrisiken gelten; und Vereinfachung der Angabevorschriften.

Der Stab wird die endgültigen Änderungen zur Veröffentlichung vorbereiten.

Unsere detaillierte Mitschrift der Erörterungen finden Sie hier.

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