IDW-Stellungnahmen zu E-DRÄS 9 und E-DRÄS 10

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08.08.2019

Das DRSC hat im Juli zwei Entwürfe von Deutschen Rechnungslegungs Änderungsstandards (E-DRÄS) veröffentlicht. Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat jetzt dazu Stellungnahmen eingereicht.

Wie berichtet behandelt E-DRÄS 9 – neben redaktionellen Anpassungen – die zu erwartenden Änderungen aufgrund des ARUG II. Mit diesem Gesetz werden wesentliche Vorschriften zur Vergütungsberichterstattung vom Handelsgesetzbuch in das Aktiengesetz verlagert.

Mit E-DRÄS 10 soll hauptsächlich DRS 25 Währungsumrechnung im Konzernabschluss geändert werden. Anlass sind bestimmte Fragestellungen, die im Zuge der erstmaligen Anwendung aufkamen.

Das IDW stimmt den vorgeschlagenen Änderungen grundsätzlich zu, regt aber einige klarstellende, weitergehende Änderungen an. Zugang zu den Stellungnahmen haben Sie auf der Internetseite des IDW:

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