Übernahme der Änderungen an IAS 1 und IAS 8 in Bezug auf die Definition von Wesentlichkeit in europäisches Recht

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11.12.2019

Die Europäische Union hat die IASB-Verlautbarung 'Definition von wesentlich (Änderungen an IAS 1 und IAS 8)' für die Anwendung in Europa übernommen.

Die Änderungen schärfen die Definition von 'wesentlich' und vereinheitlichen die verschiedenen Definitionen im Rahmenkonzept und in den Standards selbst.

Der Zeitpunkt des Inkrafttretens in der Europäischen Union ist derselbe wie der des IASB (1. Januar 2020).

Die Verordnung der Kommission zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1126/2008 betreffend die Übernahme bestimmter internationaler Rechnungslegungsstandards gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates wurde am 10. Dezember 2019 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.

Vor dem Hintergrund der Übernahme haben wir unsere Übersicht aktualisiert, der Sie entnehmen können, welche Verlautbarungen des IASB in der laufenden Rechnungslegungsperiode zu berücksichtigen und welche als neu gemäß IAS 8 anzugeben sind. Auch EFRAG hat den Bericht zum Stand der Übernahme in der EU aktualisiert, um widerzuspiegeln, dass die Verlautbarung für die Anwendung in Europa übernommen wurde.

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