Bekanntmachung von DRÄS 10

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23.12.2019

Im Bundesanzeiger Amtlicher Teil vom 20. Dezember 2020 ist der Deutsche Rechnungslegungs Änderungs Standard Nr. 10 durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz gemäß § 342 Abs. 2 HGB bekannt gemacht worden.

Mit DRÄS 10 werden hauptsächlich die Regelungen in DRS 25 Währungsumrechnung im Konzernabschluss zur Inflationsbereinigung durch Indexierung klargestellt.

Zugang zu der neuen Verlautbarung im Bundesanzeiger haben Sie hier.

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