ESMA-Bericht zur Verwendung von alternativen Finanzkennzahlen durch europäische Emittenten

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24.12.2019

Im Juni 2015 hat die europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (European Securities and Markets Authority, ESMA) endgültige 'Leitlinien zu alternativen Leistungskennzahlen' für börsennotierte Emittenten herausgegeben, die im Juli 2016 in Kraft getreten sind. ESMA hat nun einen Bericht veröffentlicht, der auf einer Schreibtischüberprüfung von Abschlüssen des Jahres 2018 aufbaut, um die Einhaltung der Richtlinien durch die Emittenten einzuschätzen.

Die Beurteilung der Einhaltung der Leitlinien durch die Emittenten zeigt, dass erhebliches Verbesserungspotenzial besteht, da nur eine Minderheit der Emittenten alle Prinzipien einhält. Der Bericht hebt auch hervor, dass die Verwendung alternativer Finanzkennzahlen in allen Branchen und innerhalb aller regulierten Dokumente weit verbreitet ist. Es bestehen erhebliche Unterschiede in der Anzahl und Art der verwendeten alternativen Finanzkennzahlen sowie in deren Bezeichnung und Definition. ESMA weist darauf hin, dass die in den Abschlüssen enthaltenen Kennzahlen und Zwischensummen ebenfalls unter die Definition einer alternativen Finanzkennzahl fallen können und somit den Leitlinien entsprechen sollten.

ESMA wird die Anwendung der Leitlinien weiterhin überwachen und bei Verstößen geeignete Maßnahmen ergreifen. Außerdem wird ESMA den Bericht auch dem IASB als Teil der Stellungnahme zum IASB-Entwurf eines neuen Standards zur allgemeinen Darstellung und Angaben im Abschluss vorlegen.

Zugang zum englischsprachigen Bericht haben Sie auf der Internetseite von ESMA.

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