ESMA veröffentlicht Ergebnisse zu Kurzfristigkeit an den Finanzmärkten
18.12.2019
Nach ihrer Konsultation im Juli 2019 hat die europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (European Securities and Markets Authority, ESMA) ihre Ergebnisse und Empfehlungen zu möglichen kurzfristigen Belastungen an den Wertpapiermärkten veröffentlicht.
Der Abschlussbericht enthält Empfehlungen an die Europäische Kommission für Maßnahmen in Schwerpunktbereichen. Entscheidende Maßnahmen werden für Bereiche wie die Angabe von Umwelt-, Sozial- und Governance-Faktoren (ESG) empfohlen. Dazu gehören:
- die Änderung der Richtlinie über die nichtfinanzielle Berichterstattung, um Grundsätze für qualitativ hochwertige nichtfinanzielle Informationen zusammen mit einer begrenzten Anzahl von spezifischen Angabevorschriften festzulegen;
- die Förderung eines einheitlichen Satzes internationaler ESG-Angabestandards; und
- Verpflichtung zur Aufnahme von nicht-finanziellen Angaben in die Jahresabschlüsse.
Des Weiteren wurde die Anwendung der Bewertung zum beizulegenden Zeitwert in Abschlüssen untersucht. ESMA hat keinen Änderungsbedarf bei den bestehenden Vorschriften im Bereich der Bewertung zum beizulegenden Zeitwert, insbesondere hinsichtlich der Behandlung von Eigenkapital und eigenkapitalähnlichen Instrumenten in IFRS 9 Finanzinstrumente, festgestellt, um Bedenken hinsichtlich einer unangemessenen Kurzfristigkeit auszuräumen.
Die folgenden weiterführenden Informationen stehen Ihnen zur Verfügung:
- Abschließender Bericht (auf der Internetseite von ESMA)
- Unsere frühere Nachricht zur Konsultation vom Juli 2019
- Unsere frühere Nachricht zu den Antworten auf die Konsultation