DRSC-Stellungnahme zu vorläufigen Agendaentscheidungen vom November 2018
07.02.2019
Das DRSC hat gegenüber dem IFRS Internpretations Committee Stellung zu dessen vorläufigen Entscheidungen von der Sitzung vom November 2018 genommen. Das DRSC stimmt vier der vorläufigen Agendaentscheidungen zu. Bei zwei Entscheidungen äußert das DRSC jedoch Bedenken - gegen die Entscheidung an sich und gegen die angeführten Gründe.
Bei der vorläufigen Entscheidung zu IFRS 16/IAS 38 (Cloud Computing) ist das DRSC der Ansicht, dass die vorläufige Agendaentscheidung nicht genügend Klarheit in dieses komplexe Thema bringt. Insbesondere ist man nicht mit der Feststellung einverstanden, dass "die Vorschriften der bestehenden IFRS eine ausreichende Grundlage bieten".
Bei der vorläufigen Entscheidung zu IFRS 9 (Physische Erfüllung von Verträgen) erkennt das DRSC an, dass die vorläufige Agendaentscheidung eine mögliche Schlussfolgerung für das vorgelegte Thema ist, man ist angesichts des Fehlens spezifischer Ausweisvorschriften aber nicht der Meinung, dass dies die einzig mögliche Schlussfolgerung ist und dass andere Ansichten ebenso angemessen sein können.
Zur englischsprachigen Stellungnahme auf der Internetseite des DRSC gelangen Sie hier.