Endgültige EFRAG-Stellungnahme zum Diskussionspapier zu Finanzinstrumenten mit Eigenschaften von Eigenkapital

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04.02.2019

Die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat eine endgültige Stellungnahme gegenüber dem IASB zu dessen Diskussionspapier DP/2018/1 'Finanzinstrumente mit Eigenschaften von Eigenkapital' veröffentlicht.

In der Stellungnahme zum Diskussionspapier erkennt EFRAG die verschiedenen Herausforderungen an, die sich aus der Anwendung von IAS 32 Finanzinstrumente: Ausweis ergeben, einschließlich des Risikos einer inkonsistenten Anwendung in einigen Bereichen und der begrenzten Informationen, die den Adressaten von Abschlüssen zur Verfügung gestellt werden. EFRAG begrüßt auch die Bemühungen des IASB, die identifizierten Herausforderungen durch die Entwicklung von Vorschlägen für Klassifizierung, Ausweis und Angaben anzugehen.

In dieser Phase schlägt die EFRAG vor, dass sich der IASB auf die gezielte Verbesserung der derzeitigen Anforderungen in IAS 32 und anderen Standards (einschließlich IAS 33) konzentriert, insbesondere auf die Verbesserung der Angabevorschriften und der Klassifizierungsleitlinien für komplexe Instrumente mit bedingten Erfüllungsbedingungen.

EFRAG schlägt auch vor, dass einige der vorgeschlagenen unterstützenden Leitlinien sinnvollerweise in IAS 32 aufgenommen werden könnten, da sie dazu beitragen könnten, die bei der Anwendung von IAS 32 festgestellten Herausforderungen in Bereichen wie der fixed-for-fixed-Bedingung oder der Rolle des wirtschaftlichen Zwangs zu zu adressieren, wenn das Unternehmen alternative Erfüllungsmöglichkeiten hat, ohne IAS 32 zu ersetzen oder eine völlig neue Terminologie einzuführen.

EFRAG erkennt an, dass einige Adressatengruppen einen konzeptionelleren und weniger regelbasierten Ansatz zur Unterscheidung von Fremd- und Eigenkapital fordern. Zum jetzigen Zeitpunkt kann EFRAG jedoch noch keinen Konsens zwischen diesen Gruppen in Bezug darauf ausmachen, wie dies in einem angemessenen Zeitrahmen erreicht werden kann. Daher wird die Entwicklung eines konzeptionelleren und weniger regelbasierten Ansatzes sehr schwierig sein, und jede Alternative, die zu weitreichenden Klassifizierungsänderungen führt, wird sich wahrscheinlich als umstritten erweisen (wie bei früheren Ansätzen, die von IASB und EFRAG diskutiert wurden).

Dementsprechend schlägt EFRAG vor, dass der IASB prüft, ob er ein umfassendes Projekt zu Finanzinstrumenten mit Eigenschaften von Eigenkapital fortführen will (eine solche Abfrage könnte bspw. im Rahmen der nächsten Agendakonsultation erfolgen), das längerfristig die verschiedenen Ansätze berücksichtigen würde, die von den Adressaten in Bezug auf die Punkte im Diskussionspapier vorgeschlagen worden sind.

Zugang zur Stellungnahme haben Sie über die Presseerklärung auf der Internetseite von EFRAG.

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