IDW-Stellungnahme zum Entwurf eines geänderten Deutschen Corporate Governance Kodex

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05.02.2019

Im November 2018 hat die für den Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) zuständige Regierungskommission den Entwurf eines grundlegend überarbeiteten Kodex vorgelegt, um dessen Relevanz und Akzeptanz bei Unternehmen und Investoren zu erhöhen. Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat jetzt eine Stellungnahme zum Entwurf veröffentlicht.

In der Stellungnahme heißt es zur Kodexreform: "Der Entwurf sieht eine zusätzliche Kategorie von Grundsätzen vor, verbunden mit einem apply-and-explain Ansatz. Die Vorteilhaftigkeit dieses Ansatzes wird bislang noch nicht ausreichend deutlich und sollte überdacht werden." Ferner regt das IDW an, im DCGK zu empfehlen, dass sich der Prüfungsausschuss auch mit der Wirksamkeit des internen Verfahrens mit Blick auf Geschäfte mit nahestehenden Personen befasst.

Die neu aufgenommene Empfehlung, dass der Prüfungsausschuss sich auch mit der Wirksamkeit der Abschlussprüfung zu befassen habe, ist nach Auffassung des IDW eine Wiedergabe des Gesetzes. Von der maximalen Bestelldauer von nur drei Jahren für Vertreter der Anteilseigner im Aufsichtsrat sollte abgesehen werden.

Die vollständige Stellungnahme finden Sie auf der Internetseite des IDW.

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