IASB entscheidet über weitere mögliche Änderungen an IFRS 17

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07.02.2019

Bei seiner Sitzung, die derzeit in London stattfindet, hat der IASB IFRS 17 'Versicherungsverträge' und 4 der 25 Bedenken in Bezug auf den Standard erörtert, die im Oktober 2018 als Kandidaten für mögliche Änderungen identifiziert worden waren.

Unter Anlegung der Kriterien für die Beurteilung der vorgeschlagenen Änderungen, die bei der Boardsitzung im Oktober 2018 festgelegt wurden, kam der Board zu folgenden Schlussfolgerungen:

Bei der IASB-Sitzung im Oktober identifizierter Sachverhalt

Agendapapier mit detaillierter Beschreibung (Internetseite des IASB)

Empfehlung des Stabs

Entscheidung des Boards

1 — Kredite, mit denen bedeutende Versicherungsrisiken übertragen werden

Agendapapier 2A

  1. Änderung des Anwendungsbereichs von IFRS 17 und IFRS 9 für Versicherungsverträge, bei denen die einzige Versicherung im Vertrag die Erfüllung eines Teils oder der gesamten aus dem Vertrag resultierenden Verpflichtung ist, damit ein Unternehmen entweder IFRS 17 oder IFRS 9 auf solche Verträge anwenden kann

Board stimmt der Empfehlung des Stabs zu (mit 13 Stimmen) - auf Portfoliobasis

23 — Übergang: Optionen und Vergleichsinformationen

Agendapapier 2B

  1. Beibehaltung der Übergangsvorschriften von IFRS 17 ohne Änderungen, die die Optionen einschränken würden
  2. Beibehaltung der Vorschriften von IFRS 17, angepasste Vergleichsinformationen darzustellen

Board stimmt beiden Empfehlungen des Stabs zu (mit jeweils 14 Stimmen)

25 (und einige Aspekte von 8) — Übergang: Option der Risikominderung und Beträge, die beim Übergang im sonstigen Gesamtergebnis akkumuliert werden

Agendapapier 2C

  1. Beibehaltung der Vorschriften von IFRS 17 bezüglich des Verbots der rückwirkenden Anwendung der Option zur Risikominderung
  2. Beibehaltung der Vorschriften von IFRS 17 in Bezug auf die im sonstigen Gesamtergebnis enthaltenen akkumulierten Beträge

Board stimmt der 1. Empfehlung des Stabs zu (mit 13 Stimmen) - der Stab wird das Problem allerdings weiter untersuchen und wieder vorlegen; Board stimmt der 2. Empfehlung des Stabs zu (mit 14 Stimmen)

24 — Übergang: Modifizierter retrospektiver Ansatz

Agendapapier 2D

  1. Beibehaltung der Vorschriften von IFRS 17
    • (a) dass ein Unternehmen eine bestimmte Änderung des modifizierten retrospektiven Ansatzes nur dann anwenden kann, wenn es nicht über vernünftige und vertretbare Informationen für die Anwendung des vollständigen rückwirkenden Ansatzes verfügt
    • (b) dass ein Unternehmen eine bestimmte Änderung des modifizierten retrospektiven Ansatzes nur dann anwenden kann, wenn es über vernünftige und vertretbare Informationen für die Anwendung dieser Änderung verfügt
  2. Folgende Änderungen und Beibehaltungen:
    • (a) keine dahingehende Änderung von IFRS 17, dass ein Unternehmen seine eigenen Änderungen entwickeln kann
    • (b) Änderung der Übergangsvorschriften in IFRS 17 für eine Verbindlichkeit, die sich auf die Erfüllung von Ansprüchen bezieht, die vor dem Erwerb eines Versicherungsvertrages entstanden sind, wie folgt:
      • (i) Aufnahme einer Änderung des modifizierten retrospektiven Ansatzes, um Unternehmen vorzuschreiben, solche Verbindlichkeiten als Verbindlichkeit für erworbene Ansprüche zu klassifizieren
      • (ii) Gestattung, dass Unternehmen, die den Fair-Value-Ansatz anwenden, solche Verbindlichkeiten als Verbindlichkeit für erworbene Ansprüche klassifizieren
    • (c) keine Änderung der spezifizierten Änderung des modifizierten retrospektiven Ansatzes im Zusammenhang mit der Verwendung von Cashflows, von denen bekannt ist, dass sie eingetreten sind
    • (d) keine Änderung von IFRS 17, nach der ein Unternehmen die spezifischen Änderungen in Bezug auf Gruppen von Versicherungsverträgen ohne direkte Beteiligung anwenden könnte, um die vertragliche Dienstleistungsmarge für Gruppen von Verträgen mit direkten Beteiligungsmerkmalen zu bestimmen

Board stimmt beiden Empfehlungen des Stabs zu (mit 14 Stimmen) - weitere Leitlinien sollen aufgenommen werden

Unsere ausführliche Sitzungsmitschrift zu diesem Thema finden Sie hier.

Der Stab hält fest, dass die einzigen noch offenen Themen nun der Grad der Aggregation von Versicherungsverträgen und eine Frage nach einer Risikominderungsoption für Verträge nach dem allgemeinen Modell im Zusammenhang mit der Diskussion des Boards über die Risikominderung im Dezember 2018 sind. Der Stab beabsichtigt, auf der Boardsitzung im März 2019 Papiere zu den verbleibenden Themen und zu möglichen Restanten vorzulegen.

Zugehörige Themen

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