Rechnungslegung in Großbritannien im Falle eines "no deal"-Brexit

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22.02.2019

Der britische Standardsetzer Financial Reporting Council (FRC) und das britische Wirtschaftsministerium haben Schreiben an Wirtschaftsprüfer und Steuerberater veröffentlicht, in denen sie Informationen übermitteln, falls es bis zum 29. März 2019 keine Einigung über das Verlassen der EU gibt.

Hinsichtlich der Übernahme der internationalen Rechnungslegungsstandards verweist das Schreiben zur Rechnungslegung auf den kürzlich veröffentlichen Gesetzentwurf The International Accounting Standards and European Public Limited-Liability Company (Amendment etc.) (EU Exit) Regulations 2019 (IAS SI). Das IAS SI ermächtigt den Minister, neue oder geänderte Standards zu übernehmen, und auch, diese Verantwortung zu delegieren. Es ist beabsichtigt, diese Funktionen an ein neu gegründetes unabhängiges britisches Endorsementorgan zu delegieren. Dieses soll 2019 seine Arbeit aufnehmen, sobald die entsprechende Infrastruktur und die entsprechenden Mitarbeiter vorhanden sind.

Was die bestehenden von der EU übernommenen IAS betrifft, so wird in dem Schreiben darauf hingewiesen, dass der Withdrawal Act zum Zeitpunkt des Austritts die bereits in der EU übernommenen Standards in britisches Recht umsetzt, um Kontinuität zu gewährleisten.

Die folgenden Informationen stehen Ihnen in englischer Sprache auf der Internetseite der britischen Regierung zur Verfügung:

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